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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Machtmissbrauch, Bürgerpflicht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 14:53
@Bruderchorge
hier bitte
https://www.br.de/nachrichten/bayern/wie-die-polizei-bodycams-einsetzen-darf,RKKhZo9
Aufnahmen müssen nach spätestens zwei Monaten gelöscht werden
Als Voraussetzung dafür, dass sogenannte verarbeitungsfähige Aufzeichnungen gefertigt werden dürfen, nennt das Gesetz den Schutz eines Polizeibeamten oder eines Dritten vor Gefahren für ein bedeutendes Rechtsgut. Mit anderen Worten: Die Kameras sind ständig im oben beschriebenen Pre-Record-Modus, speichern darf die Polizei diese Aufzeichnung nur, wenn zum Beispiel Leib und Leben eines Polizeibeamten oder einer dritten Person bedroht sind.

Diese "verarbeitungsfähigen Aufzeichnungen" müssen nach zwei Monaten gelöscht werden. Es sei denn, sie werden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten benötigt.
hier zur Bundespolizei:
Wichtige Punkte der Dienstvereinbarung sind, dass die Mitarbeiter die Aufnahmedateien in einem „Quarantänebereich“ speichern können, der vor dem Zugriff Dritter gesichert ist. Die Dateien dürfen nicht zur Verhaltensüberwachung oder Leistungskontrolle durch Vorgesetzte genutzt werden, eine Nutzung für verwaltungsinterne Ermittlungen ist untersagt. Auch darf der Datenbestand nicht nach biometrischen Gesichtspunkten nach bestimmten Mitarbeitern durchsucht werden.

Besonders wichtig: bei der Herausgabe der Videoaufzeichnungen an Dritte müssen die Daten anonymisiert werden, also Gesichter und Sprachen dürfen nicht auf die Person rückschließen lassen. Das schützt die Mitarbeiter vor identifizierenden Veröffentlichungen in sozialen Medien.
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_Dienstvereinbarung-zu-Bodycam-Einsatz-unterschrieben?open
Es gibt immer einmal wieder den schlechten Eindruck, dass die Polizei bei Vorwürfen gegen ihre eigenen Kollegen nur halbherzig ermittelt oder dass sie mauert. Jetzt ist dies kein schlechter Eindruck mehr, im Fall der Bundespolizei ist es von nun an eine Tatsache. Das Mauern kommt sozusagen mit Ansage; diese Ansage hat die Form einer druckfrischen Dienstvereinbarung aus dem Bundesinnenministerium.

Dort steht: Mehr als 20 000 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei werden mit Bodycams ausgerüstet, kleinen Kameras also, die in Dauerschleife alle Menschen filmen, mit denen diese Beamten zu tun haben. Zur Beweissicherung. Aber: Erhebt umgekehrt einmal ein Bürger einen Vorwurf gegen die Beamten - wegen eines Übergriffs etwa oder eines rassistischen Spruchs -, dann dürfen diese Aufnahmen nicht verwendet werden. Die Aufnahmen sind dem Bereich der verwaltungsinternen Ermittlungen "entzogen", so heißt es in der Dienstvereinbarung.
https://www.sueddeutsche.de/politik/polizei-zweierlei-mass-1.4338124

hier was dazu, dass die Bodycams nur zur Sicherheit der Polizei dienen sollen
https://mdi.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/detail/News/lewentz-bodycam-soll-polizisten-besser-vor-gewalt-schuetzen/ (Archiv-Version vom 02.10.2020)
Lewentz: Bodycam soll Polizisten besser vor Gewalt schützen
Innenminister Roger Lewentz hat den Startschuss zur Einführung sogenannter Körperkameras bei der rheinland-pfälzischen Polizei gegeben. „Ich sehe in der Bodycam ein taktisches Instrument, um der steigenden Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten zu begegnen“, sagte Lewentz am Montag in Mainz. Der Einsatz der Kameras werde ab 1. Juli in Pilotprojekten bei den Polizeipräsidien Mainz und Koblenz erprobt und von Wissenschaftlern der Universität Trier begleitet. Insgesamt seien 50 Beamtinnen und Beamte für den Einsatz speziell geschult worden. „Etwa 60 Prozent der Gewalthandlungen im öffentlichen Raum werden in den Ober- und Mittelzentren begangen. Darum setzen wir als zweites Bundesland nach Hessen die Kameras zunächst auch dort ein“, erläuterte der Minister.
hier was dazu
Hinsichtlich der allein "offen" zulässigen Durchführung des Bodycam-Einsatzes äußern die Verfasser Bedenken an der mit dem offenen Einsatz bezweckten Deeskalationswirkung und verweisen darauf, dass trotz des § 15c III PolG unklar bleibe, was genau unter "offen" zu verstehen ist.

Darüber hinaus wird z.B. mit Blick auf den Grundrechtsschutz der von der Maßnahme Betroffenen Kritik an der einseitigen Entscheidungs- sowie Löschungsbefugnis seitens der Polizei sowie am fehlenden Zugriffsrecht der von der Maßnahme Betroffenen auf das Videomaterial geäußert.
https://research.wolterskluwer-online.de/news/f44060ec-5fb2-444d-bc08-fe709effc69d
und hier Hessen
Zu einer Verbesserung der Akzeptanz der Body-Cam seitens der Aufgenommenen dürfte die Dokumentation mit Ton hingegen nicht beitragen, zumal hinreichend bekannt ist, dass der Zweck des Körperkameraeinsatzes in Deutschland gerade nicht den Schutz des durch die Aufnahme Betroffenen vor beispielsweise rechtswidrigem polizeilichen Handeln bezweckt. Zwar kann es durchaus von Vorteil sein, dass durch die laufende Dokumentation mit Ton auch die mündlich erteilten polizeilichen Anweisungen und die Androhung von Zwangsmitteln durch Polizeivollzugsbeamte festgehalten werden. Diese Vorteile sind jedoch ausgehend vom Gesetzeszweck ausschließlich einseitiger Natur, indem sie die verbesserte Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben erreichen wollen. Eine tatsächliche Akzeptanzsteigerung des Body-Cam-Einsatzes, welche über eine bloße Duldung hinausgeht, könnte allein durch die Möglichkeit für den Betroffenen geschaffen werden, auf die aufgenommenen Ressourcen ebenso umstandslos zugreifen zu können wie die Polizeibehörden, falls konkrete rechtliche Gründe dies erfordern sollten. Hierzu sieht das HSOG in seinem derzeitigen Entwurf noch keine expliziten Regelungen vor. Gesetzlich werden dem Betroffenen einer jeden polizeilichen Datenverarbeitung zwar durch die Landespolizeigesetze sowie durch die allgemeinen Landesdatenschutzgesetze die klassischen Rechte wie Berichtigung, Sperrung und Löschung eingeräumt. Daneben sind ebenso Auskunftsansprüche vorgesehen (siehe für das Land Hessen beispielsweise die §§ 27, 29 HSOG). Diese bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind jedoch zu allgemein gefasst, um den spezifischen grundrechtlichen Gefahren des Body-Cam-Einsatzes gerecht zu werden. So regelt beispielsweise der § 14 Abs. 6 HSOG als Ermächtigungsgrundlage des Kameraeinsatzes zwar, unter welchen Umständen eine Videoaufzeichnung stattfinden darf, jedoch bis auf die Löschungsverpflichtung in S. 3 nicht, wie im Anschluss konkret mit den erhobenen Daten umzugehen ist. Die hinreichend umfassende gesetzliche Ausschreibung von Betroffenenrechten ist jedoch für die Transparenz eines staatlichen Eingriffshandelns von erheblicher Bedeutung und damit entscheidende Voraussetzung, wenn es um die Angemessenheit des Body-Cam-Einsatzes geht, die wiederum ein entscheidendes Merkmal der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung darstellt.

In der bisherigen rechtspolitischen Diskussion um die Schaffung neuer Ermächtigungsgrundlagen für die Schulterkameras wurden verfahrensrechtliche Aspekte hingegen kaum oder in nur unzureichendem Maße berücksichtigt. Dies kann sicher auch damit begründet werden, dass der Zweck dieser neuen Ermittlungsmaßnahme eben nicht im Schutz des durch die Aufzeichnung Betroffenen, sondern des Polizisten oder Dritter liegt. Damit stellt sich denknotwendigerweise die Frage, ob eine derart einseitige Schutzzweckzuweisung im Ergebnis nicht ernsthafte Zweifel an der Verfassungskonformität der Body-Cam aufkommen lässt. Hier sollte in Zukunft darüber nachgedacht werden, die Zielsetzung des Kameraeinsatzes zu erweitern, um eine leichtere verfassungsrechtliche Rechtfertigung zu ermöglichen.
https://intrapol.org/2015/09/11/verfassungsrechtliche-anforderungen-an-den-einsatz-von-vollzugspolizeilichen-body-cams/


es ist klar, dass der Bürger kaum Möglichkeiten hat, denn das Aufnehmen, sowie Verwerten und Löschen liegt allein bei der Polizei.


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 16:00
@Tussinelda

Wow ich gehe mal nur auf deinen Link zu Bayern ein, ich zitiere dir den Gesetzestext und du konterst mit einem nicht fachkundigen Pressetext dazu.

Es zählt was im Gesetz steht, also entweder du arbeitest das vernünftig nach oder ich melde deine Beiträge als absichtliche Falschaussagen.


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 17:02
@Bruderchorge

ich hatte das sowieso schon beantwortet
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ja Dritte, die durch Straftäter gefährdet sind. Und damit ist nicht die Polizei gemeint, mit Straftäter. Ich belege Dir das alles sehr gerne, sobald ich am pc bin
das habe ich gemacht, ich habe belegt, dass sich das alles NICHT auf die Polizei als Straftäter bezieht. Mit mehreren Belegen, ich habe aufgezeigt, wie es die Gewerkschaft der Polizei sieht, wie es die Politik sieht etc etc. Das es um die Sicherheit der Polizei, nicht der Bürger geht. Das die Polizei mauert. Was willst Du eigentlich noch? Dann melde doch bitte.


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 17:30
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:, ich habe belegt, dass sich das alles NICHT auf die Polizei als Straftäter bezieht
Was soll der Unsinn, im Gesetz (PAG) steht genau drin, dass dieses Material auch zur Überprüfung von möglichen angezeigten unrechtmäßigen Handlung len genutzt werden kann.


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 17:34
@Bruderchorge
dafür ist es aber nicht gedacht und da die Polizei entscheidet, wann und ob gefilmt wird, was gespeichert wird, was gelöscht wird etc. und der Bürger das gar nicht beeinflussen kann, ist es klar, dass es nicht darum geht, Straftaten von Polizisten aufzuklären. Sonst gäbe es auch wohl kaum diese Dienstvereinbarung, oder was meinst Du? Außerdem melde doch bitte, ich habe es nicht gerne, wenn solche Anschuldigungen wie von Dir einfach so in den Raum gestellt werden, da bedarf es einer unabhängigen Prüfung ;)


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 17:44
@Tussinelda

Du vermischt zum einen die Dienst vereinbarungen der Bundespolizei mit der Landespolizei Bayern, das sind zwei unterschiedliche Behörden, sollte eigentlich jemandem klar sein, der sich selbst zum Kenner der Gesetze bestimmt hat.

Zum anderen stehen im PAG klare Vorgaben drin, wann gefilmt werden darf, das hatte ich dir beispielhaft verlinkt. Es steht auch drin, dass diese Aufnahmen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit genutzt werden können, alles andere sind deine Interpretation auf Basis von unterschiedlichen Pressemitteilungen die gar nicht die gleichen Polizeien betreffen.

Gemeldet hab ich auch, keine Sorge.


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 17:58
@Bruderchorge
ach, da bin ich aber froh, habe ich doch auch was zu den Gesetzen in Bayern verlinkt. Na, wir werden sehen, ich lege die Gesetze nicht so wohlwollend aus, wie Du, insbesondere nicht, wenn Bodycams ausschliesslich im Zusammenhang mit Sicherheit der Polizei thematisiert werden ;) egal welches Bundesland.


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 18:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich lege die Gesetze nicht so wohlwollend aus,
Das Problem ist eben dass du Annahmen auf Basis deiner Unkenntnis triffst und das dann hier fälschlicherweise als Fakt verkaufst.


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 19:06
@Bruderchorge
ach so, aha.......ich sehe das naturgemäß etwas anders.......und ich habe meine Aussagen untermauert. Mit diversen links. Du erkennst keinen an, ok, musst Du ja nicht, aber behaupte nicht, ich hätte nichts belegt. Und bitte rede nicht von Unkenntnis.


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 23:13
@Tussinelda
Du lässt im Zitat zum dritten Link leider Folgendes aus:


Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung dieses Textes konnte der Eindruck entstehen, dass auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen durch die Dienstvereinbarung rechtlich eingeschränkt werden. Dies ist nicht der Fall.


Diesen Teil mal ganz deutlich. Es geht rein um interne Ermittlungen, zum Beispiel im Bereich des Disziplinarrechts. Und das hat meines Erachtens auch durchaus einen Grund.


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Polizeigewalt in Deutschland

05.10.2019 um 23:14
@Tussinelda
(8) 1Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen und daraus gefertigte Unterlagen sind spätestens zwei Monate nach der Datenerhebung zu löschen oder zu vernichten, soweit diese nicht benötigt werden
1.
zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten,
2.
zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme, wenn eine solche Überprüfung zu erwarten steht, oder
3.
zum Zwecke der Benachrichtigung gemäß Art. 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, wenn die Erhebung nach Abs. 5 Satz 2 erfolgt ist.
2Die Löschung ist zu dokumentieren.
Aus dem Link von @Bruderchorge
Bitte den hervorgehobenen Absatz beachten.

Somit ist diese Aussage schlicht und ergreifend falsch:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und dienen ausschliesslich zur Überwachung von Bürgern und zur Sicherheit der Beamten. Ist das nicht interessant, dass Mittel zur Beweisnahme einseitig verwendet werden?
Die Aufnahmen dürfen verwendet werden, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme zu prüfen. Von einer ausschließlich einseitigen Verwendung kann daher keine Rede sein. Bitte auch künftig so kommunizieren


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Polizeigewalt in Deutschland

06.10.2019 um 00:18
@der_wicht
ja WENN so eine Prüfung zu erwarten steht. Wer entscheidet das denn?
Sie sind aber angeschafft, um Bürger zu überwachen und Sicherheit für die Polizei zu gewährleisten. Somit ist meine Aussage nicht falsch, denn auch das wird ganz klar formuliert. Zudem entscheidet der jeweilige Polizist, wann die Kamera eingeschaltet wird. Das bedeutet, dass sie wohl kaum dann eingeschaltet wird, wenn der Polizist in irgendeiner Form etwas strafbares macht oder machen könnte. Von daher steht meine Behauptung, sie dienen dem Schutz von Polizisten und keinesfalls dem Schutz vor Polizisten.


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Polizeigewalt in Deutschland

06.10.2019 um 00:24
Wenn man aber einige Beiträge liest, entsteht der Eindruck, das die Bürger vor der gewalttätigen, rassistischen Polizei geschützt werden soll u. dem Kläger hiermit Gelegenheit gegeben wird, das zu beweisen.
Also bei jedem Einsatz, ob der Polizist nicht übergriffig gehandelt hat, was mMn teilweise auslegbar ist.


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Polizeigewalt in Deutschland

06.10.2019 um 00:25
@Tussinelda
Die zitierte Passage ist absolut eindeutig und somit ist Deine Aussage falsch. Eine ausschließlich einseitige Verwendung ist nicht zutreffend. Das schreibe ich Dir nicht als User, der diskutieren will, sondern als Verwaltung und somit ist das so zu akzeptieren, Punkt. Wenn Du dazu diskutieren willst, dann per Verwaltungskanal


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Polizeigewalt in Deutschland

07.10.2019 um 12:26
Zitat von shionoroshionoro schrieb:wie willst du das denn verhindern, dass leichte verfehlungen dazu genutzt werden beamte kaltzustellen?
Wer sollte Beamte denn kaltstellen wollen, Staatsanwälte, Gerichte? Und wie sollten leichte Verfehlungen ausreichen, um einen Beamten "kaltzustellen?

Wie schon mal geschrieben, wenn nichts vorgefallen ist, dann würd sich wohl keiner die Aufzeichnungen ansehen und einen Beamten "kaltstellen", weil er mal vergessen hat vor dem Spurwechsel zu blinken. Und ansonsten hat ein Polizist eben nicht auf Provokationen anzuspringen, zumindest nicht unverhältnismäßig.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Weil es Täter ausnützen könnten und es evtl. nicht immer zweifelsfrei beweisbar wäre (auch trotz Bodycam) wer im Recht ist.
Und weil sich dadurch Polizei nicht mehr trauen könnte, hart durchzugrefen (legale Gewalt anzuwenden) wo es angebracht wäre und sie dadurch für manche Täter noch mehr zur "Lachnummer" verkommen könnte.
Das sind also die Gründe, warum man Opfern von Polizeigewalt erschweren sollte, zu ihrem Recht zu kommen und warum Polizisten als Täter ungeschoren davon kommen sollen? Das ist es was ich lächerlich finde. Nimm doch diese Gründe mal um den Polizisten das filmen zu verbieten, damit Täter in den Reihen von randalierenden Gruppen geschützt werden.


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Polizeigewalt in Deutschland

07.10.2019 um 12:35
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Nimm doch diese Gründe mal um den Polizisten das filmen zu verbieten, damit Täter in den Reihen von randalierenden Gruppen geschützt werden.
okay, gutes Argument.
Aber wie ist es denn (keine rhetorische Frage) - dürfen denn Polizisten überhaupt schon in solchen Situationen filmen? (also in den Ländern wo Bodycams noch nicht erlaubt sind)


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Polizeigewalt in Deutschland

07.10.2019 um 12:36
Da Polizeigewalt ja in jeden Land stattfindet, hier eine Entscheidung für jene die es interessiert:
https://kurier.at/chronik/wien/klimademo-prozess-heute-soll-es-ein-urteil-geben/400638434

Auszug aus dem Artikel, die Aussage des Richters, da ja seit Monaten heftig in der Öffentlichkeit diskutiert wurde ob Polizeigewalt vorliegt:

"Auf den Videoaufnahmen hätte man laut dem Richter nur passiven Widerstand des Aktivisten erkennen können. Gleichzeitig sieht er aber auch kein Fehlverhalten der Polizei. Die Beamten hätten "sehr zurückhaltend agiert.""

Anscheinend wird aber gegen einen Beamten immer noch ermittlet, der Ausgang bezüglich des Vorgehens des Beamtens scheint daher noch offen zu sein.


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Polizeigewalt in Deutschland

07.10.2019 um 12:44
@Optimist

Nach meinen Beobachtungen wird gefilmt. Beim Sport recht oft und auch bei Demonstrationen. Wie das gesetzlich geregelt ist, kann ich gerade nicht sagen.

@NightSpider

Genau dafür sind solche Aufnahmen doch super. Denn nur weil Polizisten angeklagt werden, bedeutet es ja nicht gleich, die hätten sich auch strafbar gemacht. So können Videoaufzeichnungen für alle Seiten etwas gutes sein.


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Polizeigewalt in Deutschland

07.10.2019 um 12:45
.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:. Und ansonsten hat ein Polizist eben nicht auf Provokationen anzuspringen, zumindest nicht unverhältnismäßig.
Was ist unverhältnismäßig. Er darf im Grunde gar nichts tun, immer schön freundlich bleiben.
Ansonsten...

Was ist eigentlich mit den Geschädigten durch Andere. Die müssen auch ohne Aufnahmen glaubhaft beweisen können, das ihnen was angetan wurde.

Wäre es diesen gegenüber fair, ganz ohne Videobeweis?


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Polizeigewalt in Deutschland

07.10.2019 um 12:52
Zitat von boraboraborabora schrieb:Was ist unverhältnismäßig. Er darf im Grunde gar nichts tun, immer schön freundlich bleiben.
Ansonsten...
Unverhältnismäßig ist es jemandem mehrere Knochen zu brechen, der verbal seinen Unmut äußert. Unverhältnismäßig ist es auch, mit mehreren auf jemanden einzutreten, der schon gefesselt am Boden liegt. Nur so als einfache Beispiele.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Was ist eigentlich mit den Geschädigten durch Andere. Die müssen auch ohne Aufnahmen glaubhaft beweisen können, das ihnen was angetan wurde.
"Geschädigte durch Andere" Sind hier nicht das Thema. Aber auch sie können auf Videoaufzeichnungen hoffen, sofern es welche gibt. Sei es durch Überwachungskameras, oder Passanten, die zufällig filmen.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wäre es diesen gegenüber fair, ganz ohne Videobeweis?
Zumindest sehe ich dies nicht als Grund an, warum Polizisten keine Bodycams tragen sollten.


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