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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Machtmissbrauch, Bürgerpflicht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

28.03.2015 um 21:27
@Bruderchorge

Nein, nein und nochmal nein, darf sie nicht ohne weiteres.

Mal davon abgesehen hatte von denen keiner gefragt, die haben befohlen.
"Musik aus, sonst nehmen wir die Anlage mit!"

lies nochmal

Wikipedia: Unverletzlichkeit der Wohnung

Wikipedia: Gefahr im Verzug

Wikipedia: Durchsuchung (Recht)


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Polizeigewalt in Deutschland

28.03.2015 um 22:08
@Ayashi
Also davon abgesehen, dass Wiki keine gültige Rechtsquelle darstellt, stehen in deinen Links doch auch die Argumente für meine Aussage ?

Zum Beispiel im ersten Link unter Rechtfertigung.

Die genauen Befugnisse der Polizei stehen grundsätzlich in der Strafprozessordnung, sowie in den Polizeigesetzen der Bundesländer. Damit sind im Übrigen die Gesetzesvorbehalte gemeint, die im Grundgesetz ausgeschrieben sind.

Zitiere dochmal die entsprechenden Passagen.

Davon abgesehen ist sollte man natürlich schon erstmal höflich bleiben.


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Polizeigewalt in Deutschland

28.03.2015 um 22:14
@Bruderchorge
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:stehen grundsätzlich in der Strafprozessordnung
Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit und keinesfalls ein Grund in einen Wohnung einzudringen. Die Rechtslage ist da ein eindeutig klar.

Ich hatte das Thema Jahre später mal mit einem Rechtsanwalt
besprochen, der war entsetzt über das Vorgehen der Beamten, sagte auch das sei kein Einzellfall.
Und er sagte auch das es keinen Sinn macht so etwas zur Anzeige zu bringen, solche Dinge werden abgeschmettert.


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Polizeigewalt in Deutschland

28.03.2015 um 22:28
@Ayashi
Jau, aber die Befugnisse zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten werden gesetzlich trotzdem über die Strafprozessordnung geregelt, natürlich sollte da Verhältnismäßigkeit geachtet werden.

ABER die Rechtsgrundlage für eine andauernde Ruhestörung ist nicht die StPO bzw OwiG. Es geht in dem Fall ja um den Schutz der Leute, die dadurch gestört werden, für sowas sind die Gefahrenabwehrgesetze (Polizeigesetze) der Bundesländer die entsprechende Rechtsgrundlage.

Es geht ja darum, die Musik abzustellen, damit die anderen Leute schlafen können, die haben nämlich ein Recht auf Ruhe, zumindest zu bestimmten Zeiten.


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Polizeigewalt in Deutschland

28.03.2015 um 22:31
@Bruderchorge

Nur für dich von einem Rechtsanwalt geschrieben. Denke damit sollte das vom Tisch sein.
Darf die Polizei die Wohnung betreten?

Grundsätzlich gilt: Die Polizei muss bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit wahren. In der Regel werden die Polizisten zunächst prüfen, ob wirklich eine Ruhestörung vorliegt. Dann werden sie an der Wohnungstür das Gespräch mit dem Veranstalter der Party suchen. Wird die Musik dann leiser gedreht, ist der Einsatz schon wieder beendet. Gewaltsam dürfen die Beamten wegen einer bloßen Ruhestörung nicht in die Wohnung eindringen. Auch wenn ein Gast die Polizisten herein bittet, kann der Gastgeber die Beamten jederzeit der Wohnung verweisen.

Anders sieht es aus, wenn die Beamten wegen Ruhestörung anrücken und sich dabei der Verdacht auf eine Straftat ergibt – zum Beispiel auf größere Mengen illegaler Drogen auf der Party. Um die Beseitigung von Beweismitteln zu verhindern, können die Beamten dann die Wohnung auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen.
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/85/ruhestoerung-die-polizei-als-party-crasher/ (Archiv-Version vom 21.05.2015)

und hier nochmal als Gesetzestext

http://dejure.org/gesetze/PolG/31.html

Ach ja.. Wer sprach hier von einer andauernden Ruhestörung?


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Polizeigewalt in Deutschland

28.03.2015 um 22:38
@Ayashi
Ganz so leicht mach ich es dir nicht, ich zitiere mal das NDS SOG, das gilt übrigens wie der Name schon sagt nur für Niedersachsen.

§ 24
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

...

(2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Wohnung ohne Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn

....

von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, die Gesundheit in der Nachbarschaft wohnender Personen zu beschädigen.


Ich habe da bei den ... Absätze rausgenommen, die sinngemäß die Aussage aber nicht verändern, kannst du ansonsten nochmal nachlesen.

Rechtsanwälte legen ja Sachen immer aus und letztendlich wird vom Gericht entschieden, aber alleine vom vernünftigen Menschenverstand kann es doch nicht richtig sein, dass einer ne fette Party feiert und die Mutti mit Säugling muss es ertragen, weil eben keiner was machen darf....


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Polizeigewalt in Deutschland

28.03.2015 um 22:48
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Rechtsanwälte legen ja Sachen immer aus und letztendlich wird vom Gericht entschieden, aber alleine vom vernünftigen Menschenverstand kann es doch nicht richtig sein, dass einer ne fette Party feiert und die Mutti mit Säugling muss es ertragen, weil eben keiner was machen darf....
Das ist nicht richtig. Rechtsanwälte legen nicht aus, sondern kennen auch das Recht. Hier zitiere ich nochmal den Anwalt
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Gewaltsam dürfen die Beamten wegen einer bloßen Ruhestörung nicht in die Wohnung eindringen.
Der Mann wird schon wissen warum er das so schreibt.

Das Prozedere ist...klingeln oder klopfen und warten bis jemand öffnet, und nicht die Tür öffnen und einfach in die Wohnung spazieren.
Auch bei Ruhestörung haben sich die Beamten daran zu halten. Wenn natürlich nicht geöffnet wird, sieht die Sache dann irgendwann anders aus.

Hier nochmal aus dem PolG
(1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.
ach ja. Bei den von dir genannten Emissionen handelt es sich wahrscheinlich eher um Gasaustritt oder sonstige Dinge die "Gefahrt im Verzug" rechtfertigen.


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Polizeigewalt in Deutschland

28.03.2015 um 22:52
@Ayashi
Ich habe nie gesagt, dass die Wohnung einfach so gestürmt werden darf, aber sollte der Dialog nichts fruchten, hat das eben Konsequenzen. Ist doch auch logisch oder nicht ?

Und wieso ein Anwalt ein Artikel veröffentlicht, in der Regel will er Geld verdienen, das ist ja sein Job und wenn er jedem der ihn fragt mitteilt "nein nein da können wir leider nichts machen" dann verdient er nunmal nicht so gut ;)


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Polizeigewalt in Deutschland

28.03.2015 um 22:55
@Bruderchorge

Ach, komm schon. Die Mammonkeule ist doch echt fehl am Platz als Gegenargument für die eindeutige Aussage
des Rechtsanwaltes.
Ich habe doch die ganze Zeit geschrieben das die Herren ohne Vorwarnung und ohne jeglichen vorherigen Kontakt einfach reinspaziert sind, und das verstößt klar gegen geltendes Recht, aber das war ja auch nicht der einzige
Fehltritt der Herren an besagten Abend.


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Polizeigewalt in Deutschland

29.03.2015 um 00:12
@Ayashi
Wieso sollte sie fehl am Platz sein ? Sofern nicht von einem Gericht geurteilt, sind rechtliche Statements hinfällig, denn Recht wird vor Gericht gesprochen und nicht von einem Rechtsanwalt.

Aber hier:

Ich habe doch die ganze Zeit geschrieben das die Herren ohne Vorwarnung und ohne jeglichen vorherigen Kontakt einfach reinspaziert sind, und das verstößt klar gegen geltendes Recht,...

Stimme ich eindeutig zu !


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29.03.2015 um 00:15
@Bruderchorge

ja richtig. Recht haben und Recht bekommen.... ;)


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Polizeigewalt in Deutschland

30.03.2015 um 09:40
Zitat von AyashiAyashi schrieb:aber in meinem Fall gab es keine Beleidigung. Der liebe
Staatsbedienstete hat sich das aus den Fingern gesogen, um mir eine Lektion zu erteilen.
Was schlicht kriminell ist.
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Stein des Anstosses war das unbefugte ¨stürmen¨ der Wohnung, was sich übrigens auch
nicht mit Grundrechten deckt. Gefahr im Verzug wegen lauter Musik??
Das kann ich kaum glauben. Ich habe schon dutzende solcher Vorfälle bearbeitet (auf der Gegenseite, übrigens) und da haben die Polizisten schlicht geklingelt und geklopft, bis einer aufmacht.
Nur wenn keiner aufmachen würde, würden sie die Tür beschädigungsfrei öffnen lassen und nur wenn sie davon ausgehen würden, dass da drinnen jemand Hilfe bräuchte, würden sie die Tür gewaltsam öffnen.
Sie müssen sich ja anschließend dafür rechtfertigen.


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Polizeigewalt in Deutschland

30.03.2015 um 09:47
Zitat von Talos_K_DaimonTalos_K_Daimon schrieb:Sagmal was soll dieser Blödsinn eigentlich?
Warum ist das in Deinen Augen Blödsinn? Du verhältst Dich unsozial (beleidigst) und erwartest dann noch, dass man auf Dich besonders Rücksicht nimmt (keine Konsequenzen für die Beleidigung).
Zitat von Talos_K_DaimonTalos_K_Daimon schrieb:Das macht es eher noch schlimmer, wenn schon sowas kommt "einen auf die Mütze geben". Denkst Du das ändert meine Meinung? Das klingt eher nach "Kritiker mundtot machen".
Würdest Du ein wenig Textverständnis aufbringen, hättest du erkannt, dass "auf die Mütze" in dem Kontext ausschließlich die berechtigte Anzeige wegen Beleidigung war.
Zitat von Talos_K_DaimonTalos_K_Daimon schrieb:Und nochmal, es ist mein Recht eine Berufsgruppe nicht zu mögen.
Das spricht Dir auch keiner ab. Aber Du willst ungestraft beleidigen dürfen.
Zitat von Talos_K_DaimonTalos_K_Daimon schrieb:Ich mache hier niemanden verächtlich.
Hier nicht. Aber Du machst denjenigen verächtlich, den Du z.B. mit "Arschloch" bezeichnest. Und dann wunderst Du Dich, dass derjenige sich im Rahmen der Gesetze dagegen wehrt.
Du hast ein völlig verkorkstes Rechtsempfinden. Und Du liest nicht richtig.

Nochmal: Du darfst Polizisten nicht mögen. Du darfst ihnen diesen Umstand sogar ungestraft mitteilen.
Aber wenn Du jemanden verächtlich machst, indem Du ihn z.B. beleidigst, dann darfst Du nicht wirklich überrascht sein, wenn diese Person sich dagegen wehrt. Soviel soziale Kompetenz kann man einfach erwarten.


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Polizeigewalt in Deutschland

30.03.2015 um 10:46
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das kann ich kaum glauben. Ich habe schon dutzende solcher Vorfälle bearbeitet (auf der Gegenseite, übrigens) und da haben die Polizisten schlicht geklingelt und geklopft, bis einer aufmacht.
Nur wenn keiner aufmachen würde, würden sie die Tür beschädigungsfrei öffnen lassen und nur wenn sie davon ausgehen würden, dass da drinnen jemand Hilfe bräuchte, würden sie die Tür gewaltsam öffnen.
Sie müssen sich ja anschließend dafür rechtfertigen.
die Tür war damals nur ein Stück angelehnt weil ständig Leute kamen.
Die Herren mussten also nur reinspazieren. Die Musik war aber keinesfalls so laut das man die Klingel überhören konnte.
Bist du Polizist?


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Polizeigewalt in Deutschland

30.03.2015 um 11:39
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Bist du Polizist?
Nein. Ich sagte ja "Gegenseite" :D
Zitat von AyashiAyashi schrieb:die Tür war damals nur ein Stück angelehnt weil ständig Leute kamen.
Die Herren mussten also nur reinspazieren.
Dann verstehe ich Dein Problem nicht. Wenn die Tür offen ist, kommen u.U. auch Leute rein, von denen Du das nicht möchtest.
In dem Fall ist ein höfliches "Bitte verlassen Sie meine Wohnung" das Mittel der Wahl.


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Polizeigewalt in Deutschland

30.03.2015 um 12:03
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:"Bitte verlassen Sie meine Wohnung"
war das erste das ausgesprochen wurde. Das juckte aber keinen der Beamten. Stattdessen wurde im leicht abgedunkelten Raum mit der Taschenlampe hantiert, und es wurden Gäste geblendet. Auf Fragen wurde nicht geantwortet. Dann wurde mir mehrfach in die Fersen getreten mit dem Spruch "Ausweis her" und "wenn du mir deinen Ausweis nicht gibts, nehmen wir die Anlage mit."

Als ich dann meinen Ausweis endlich an den Polizisten gegeben hatte, war die Sache scheinbar erledigt.
Umso mehr wunderte mich dann die Anzeige einige Wochen später. Angeblich hätte ich einen der Herren als Wasserkopf tituliert.

Das ist alles schon Jahre her, damals konnte ich mir keinen Rechtsbeistand leisten. Wie auch immer, ich musste eine Geldstrafe i. H von 800 DM zahlen. Das lustige war, es gab keine Anhörung, sondern nur einen Strafbefehl.

Aber mal davon abgesehen. Die Herren hatten nicht das Recht einfach in die Wohnung zu marschieren. Man hätte das alles ruhig an der Tür klären können.
Meine Vermutung.: Die haben gesehen das da lauter junge Leute 17-20 rumhängen und wollten mal den dicken Max raushängen lassen.


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Polizeigewalt in Deutschland

30.03.2015 um 12:29
Das im Nachhinein noch zu klären ist völlig unmöglich. Und ausschließen kann man nicht, dass diese Polizisten "den dicken Max" markieren wollten.

Aber jedenfalls ist das nicht die Regel. Gerade in solchen Situationen, die leicht eskalieren können und bei denen die Beteiligten durchaus Interesse daran haben können, den Polizisten anschließend eins reinzuwürgen, achten Polizisten in der Regel sehr genau darauf, sich regelkonform zu benehmen. Es ist einfach nicht der Normalfall, dass Polizisten in dieser Weise herumpöbeln (viel öfter kommt es vor, dass die anderen herumpöbeln und damit die Situation eskalieren lassen und anschließend hat keiner was gemacht)

Aber egal. Das ist eine Anekdote die nun stimmen mag oder auch nicht - das kann keiner beurteilen. Wir alle haben bei ein und der selben Situation unterschiedliche Wahrnehmungen derselben. Am Ende war es oft keiner (Polizist oder Nichtpolizist), der die Schuld an solch einer Eskalation trägt.

Letztlich will ich nur sagen, dass man Polizisten - auch wenn man sie nicht mag - mit einem vernünftigen Maß an Höflichkeit behandelt. Sie müssen sich nämlich mit diesen Situationen auseinandersetzen und vermutlich kann sich jeder Polizist schöneres vorstellen, als nachts wegen einer Beschwerde sich mit Angetrunkenen auseinander setzen zu müssen.
Man kann von dem Polizisten erwarten, dass er in solchen Situationen höflich ist und auch der Polizist kann das von seinem Gegenüber erwarten.
Nur wenn manche hier die These vertreten, man kann Polizisten eben auch als Arschlöcher bezeichnen, wenn einem danach ist, dann ist das sozial inkompetent - vorsichtig formuliert.


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Polizeigewalt in Deutschland

30.03.2015 um 12:51
@kleinundgrün

Gott sei Dank ist das nicht die Regel. Aber auch solche Einzellfälle sollten nicht passieren. Schließlich hat die Staatsmacht eine Verantwortung gegenüber dem Bürger.
Da ist es egal ob sich der Beamte was schöneres vorstellen kann als auf einer Party für Ruhe zu sorgen. Persönliche Befindlichkeiten haben im Polizeidienst nichts zu suchen.


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Polizeigewalt in Deutschland

30.03.2015 um 13:19
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Aber auch solche Einzellfälle sollten nicht passieren.
Stimmt.
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Da ist es egal ob sich der Beamte was schöneres vorstellen kann als auf einer Party für Ruhe zu sorgen. Persönliche Befindlichkeiten haben im Polizeidienst nichts zu suchen.
Es geht aber nur um die persönliche Befindlichkeit "Begegne mir mit Anstand". Diese kann auch der Polizist fordern. Einfach weil er ein Mensch ist.

Manche hier scheinen zu erwarten, dass Polizisten sich im Dienst wie Automaten zu verhalten haben. Aber es sind immer noch Menschen. Und den Menschen in der Uniform nervt es, wenn der andere seine Arbeit auch noch unnötig erschwert.
Dann kann es passieren, dass er die Kontrolle (in der Regel im Rahmen der Vorschriften) etwas mehr ausdehnt. Dann fragt er vielleicht nach dem Ausweis. Oder prüft bei einer Verkehrskontrolle, ob der Verbandskasten vorhanden ist. Er benimmt sich eben wie ein Mensch und denkt sich "wenn Du mich ärgerst, ärgere ich Dich auch". Und solange er sich dabei regelkonform verhält, musst Du das hin nehmen. Und ganz nebenbei, dann hast Du es auch verdient.

Ich kenne nun mehrere Rechtsordnungen (auch das ist nur eine Anekdote) und ich muss sagen, dass in Deutschland Polizisten in aller Regel sehr höflich sind, wenn man ihnen ebenfalls höflich begegnet. Und dass sie im internationalen Vergleich überdurchschnittlich bürgernah sind.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen das nicht so ist. Und diese Fälle dürfen nicht passieren und werden auch - wenn die Beweislage es her gibt - geahndet.
Das Problem in diesen Fällen ist die oft dünne Beweislage. Und nicht zuletzt auch, dass die Beteiligten die selbe Situation unterschiedlich wahr nehmen. Da fühlt man sich auch gerne mal ungerecht behandelt, obwohl man doch der Meinung ist, gar nichts falsch gemacht zu haben.


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30.03.2015 um 13:37
@kleinundgrün
wenn du persönliche Befindlichkeiten auf "Begegne mir mit Anstand" reduzierst, hast du natürlich recht, aber ich meinte das schon allgemein. ;)
Ich rede davon das dem Beamten sicher auch mal ein Furz quer liegt, den du als Bürger dann abbekommst.
Beispiele gibt es ja einige.


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