Der Angriff auf die Inder in Mügeln
26.11.2007 um 21:40"Urteil
600 Euro für Hetzjagd durch Mügeln
Gut drei Monate nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln ist der erste Angeklagte wegen einer „jugendtypischen Verfehlung“ verurteilt worden.
Ein 18-Jähriger wurde am Montag wegen Volksverhetzung verurteilt und muss nach dem Jugendstrafrecht 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Er hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 19. August ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Der Angeklagte gehörte demnach einem Mob von etwa 50 Deutschen an, der nach einem Stadtfest acht Inder verfolgte und beschimpfte. Bei den Ausschreitungen waren 14 Menschen verletzt worden, darunter alle acht Inder und zwei Polizisten.
„Jugendtypische Verfehlung“
Nach Auffassung des Gerichts war der junge Mann noch nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Es handele sich um eine „jugendtypische Verfehlung“. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht beantragt und eine Geldstrafe von 1800 Euro beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an zu prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.
Es war die erste öffentliche Verhandlung zu den Ausschreitungen. Zuvor waren zwei Fälle bereits per Strafbefehl erledigt worden: Die Männer im Alter von 22 und 35 Jahren hatten Geldstrafen von 2625 Euro und 1500 Euro ohne Verhandlung akzeptiert. Am 4. Dezember ist ein weiterer Prozess vor dem Amtsgericht Oschatz geplant. Dann muss sich ein 23-Jähriger wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verantworten. Dieser ist jedoch nicht geständig, so dass Zeugen gehört werden sollen.
Vorgänge im Festzelt strittig
Die Behörden unterteilen das Geschehen am Rande des Stadtfestes in zwei Komplexe: Demnach kam es zunächst zu einer Rangelei in einem Festzelt, dann zu der Attacke vor einer benachbarten Pizzeria. Der jetzt Verurteilte, die beiden mit Strafbefehl Belangten und der weitere Angeklagte waren laut Staatsanwaltschaft jeweils an der fremdenfeindlichen Attacke vor der Pizzeria beteiligt. Die Vorgänge im Festzelt sind strittig, ein Ende der Ermittlungen ist nicht abzusehen."
Die Gerechtigkeit in solchen Urteilen muss man mit der Lupe suchen aber es war eigentlich klar, immer das gleiche bei solchen Gerichtsschlüssen ...
600 Euro für Hetzjagd durch Mügeln
Gut drei Monate nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln ist der erste Angeklagte wegen einer „jugendtypischen Verfehlung“ verurteilt worden.
Ein 18-Jähriger wurde am Montag wegen Volksverhetzung verurteilt und muss nach dem Jugendstrafrecht 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Er hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 19. August ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Der Angeklagte gehörte demnach einem Mob von etwa 50 Deutschen an, der nach einem Stadtfest acht Inder verfolgte und beschimpfte. Bei den Ausschreitungen waren 14 Menschen verletzt worden, darunter alle acht Inder und zwei Polizisten.
„Jugendtypische Verfehlung“
Nach Auffassung des Gerichts war der junge Mann noch nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Es handele sich um eine „jugendtypische Verfehlung“. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht beantragt und eine Geldstrafe von 1800 Euro beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an zu prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.
Es war die erste öffentliche Verhandlung zu den Ausschreitungen. Zuvor waren zwei Fälle bereits per Strafbefehl erledigt worden: Die Männer im Alter von 22 und 35 Jahren hatten Geldstrafen von 2625 Euro und 1500 Euro ohne Verhandlung akzeptiert. Am 4. Dezember ist ein weiterer Prozess vor dem Amtsgericht Oschatz geplant. Dann muss sich ein 23-Jähriger wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verantworten. Dieser ist jedoch nicht geständig, so dass Zeugen gehört werden sollen.
Vorgänge im Festzelt strittig
Die Behörden unterteilen das Geschehen am Rande des Stadtfestes in zwei Komplexe: Demnach kam es zunächst zu einer Rangelei in einem Festzelt, dann zu der Attacke vor einer benachbarten Pizzeria. Der jetzt Verurteilte, die beiden mit Strafbefehl Belangten und der weitere Angeklagte waren laut Staatsanwaltschaft jeweils an der fremdenfeindlichen Attacke vor der Pizzeria beteiligt. Die Vorgänge im Festzelt sind strittig, ein Ende der Ermittlungen ist nicht abzusehen."
Die Gerechtigkeit in solchen Urteilen muss man mit der Lupe suchen aber es war eigentlich klar, immer das gleiche bei solchen Gerichtsschlüssen ...