Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug
17.06.2011 um 13:10@DieSache
Es wäre doch schon mal ein Fortschritt, wenn die Leistung ALGII nicht sanktioniert werden darf.
Ich meine wir sprechen hier vom Existensminimum, das ist eindeutig gegen unser Grundgesetz.
Ich habe hier zum Beispiel eine ganz liebe Nachbarin ein paar Häuser weiter, deren Tochter ist so eingeschüchtert, daß sie nicht mehr zu Terminen geht.
Sie bewirbt sich nach wie vor, sehr engagiert, kommt also ihrer Verpflichtung durchaus nach, mehr als sie müßte.
Sie steht jetzt vor der Leistungseinstellung wenn sie zum letzten Termin nicht erscheint.
Müsste da nicht die Sozialhilfe einspringen?
Es wäre doch schon mal ein Fortschritt, wenn die Leistung ALGII nicht sanktioniert werden darf.
Ich meine wir sprechen hier vom Existensminimum, das ist eindeutig gegen unser Grundgesetz.
Ich habe hier zum Beispiel eine ganz liebe Nachbarin ein paar Häuser weiter, deren Tochter ist so eingeschüchtert, daß sie nicht mehr zu Terminen geht.
Sie bewirbt sich nach wie vor, sehr engagiert, kommt also ihrer Verpflichtung durchaus nach, mehr als sie müßte.
Sie steht jetzt vor der Leistungseinstellung wenn sie zum letzten Termin nicht erscheint.
Müsste da nicht die Sozialhilfe einspringen?