Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug
14.12.2008 um 17:34
Dies ist meine aktuelle Geschichte
Die Harz4 Behörde ARGE Landkreis Fürth, hat meinen seit 6. August 2008 vorliegenden
Antrag weder angenommen noch bearbeiten.
Beim ersten Ausfüllen habe ich eine Bedarfsgemeinschaft angegeben.
Die Bedingungen und Anforderung der Behörde zu einer Bedarfsgemeinschaft wollte
meine Freundin nicht erfüllen.
Daraufhin informierten wir uns über Harz4 in einschlägigen Internetforen.
Dies dauerte ein oder zwei Wochen. Wir hatten ja genug Zeit, weil wir den Antrag
recht früh in die Wege geleitet hatten.
Auf den Internetplattformen zu Harz4 wird darauf hin gewiesen, das meine Freundin
mir nicht Unterhalts pflichtig ist und kein Mensch eine Offenlegung ihrer Finanzen
verlangen kann.
Dort wird ausdrücklich darauf hin gewiesen , das meine Freundin zu keinerlei
Mitwirkung verpflichtet ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen das man einen Antrag
ohne Bedarfsgemeinschaft stellen soll. Dazu ist ein Untermietvertrag der Freundin an
mich nötig.
Meine Freundin war nach einiger Zeit und etlichen Gesprächen bereit, mir einen
Untermietvertrag zu gewähren, unter der Voraussetzung sonst keinerlei Bedingungen
erfüllen zu müssen.
Diesen geschah ende September 2008. Deswegen hat Sie den Mietvertrag auf den
1.10.2008 datiert.
Ich habe extra darauf hin gewiesen, das ich schon seit April 2008 bei meiner Freundin
wohne.
Der Untermietvertrag ist ausschließlich wegen der ARGE nötig.
Mit den neuen Voraussetzungen bin ich umgehend zur ARGE und habe dort einen
Termin für den 14.11.2008 bekommen. Das sind 6 Wochen Wartezeit.
Die Annahme des Antrags wurde jedoch auch zu diesem Termin verweigert. Statt
dessen wurden wiederum Anforderungen an meine Freundin gestellt, die ja keinerlei
Mitwirkungspflicht hat.
Wiederum verweigert mir meine Freundin die Papiere welche die ALG2 Behörde von
ihr fordert.
Zu jedem Termin habe ich die ARGE gebeten meinen Antrag zu bearbeiten, damit ich
wenigstens die Grundsicherung für mich erhalte, die strittigen Forderungen über
Zahlung von Miete könnten ja extra entschieden werden. Dies wurde jedes mal
abgelehnt.
Der neue Termin zur Antragsabgabe sollte am 2.12.2008 statt finden.
Das ist nicht tragbar. Das wahren dann schon 4 Monate ohne das die ARGE sich bereit
erklärt meinen Antrag zu prüfen.
Weiterhin hat man mir angekündigt, den Antrag erneut nicht annehmen zu wollen,
wenn die geforderten Unterlagen nicht beschafft werden.
Die geforderten Unterlagen, betreffen aber wieder meine Freundin und nicht mich.
Meine Freundin lehnt es aber ab die geforderten Unterlagen zu beschaffen. Dies hat
Sie mir auch schriftlich zur Vorlage bei Ämtern und Behörden bescheinigt.
Die Forderung nach einem Hauptmietvertrag ohne unkenntlich gemachte Vermieter
Adresse lehnt meine Freundin zurecht ab. Die ARGE benötigt diese Angaben auch nicht
zur Berechnung. Die Angaben welche zur Berechnung nötig sind, sind deutlich zu lesen.
Auch die Forderung nach einer Untermietgenehmigung welche die Arge verlangt lehnt
meine Freundin ab.
Auch dies würde dazu führen das der Vermieter von meiner Freundin Kenntnis von
meinem Harz4 Antrag erhält, da dieser ja nach dem Grund des Untermietvertrags
fragen würde.
Weiterhin würde das auch wiederum dazu führen, das die ARGE Kenntnis über den
Vermieter meiner Freundin erhält, was völlig unnötig ist.
Da meiner Freundin zusätzliche Kosten durch meine Anwesenheit entstehen, fordert
Sie zurecht eine Beteiligung, welche ja jetzt im Untermietvertrag geregelt sind.
Wenn ich diesen Forderungen nicht bis Ende Dezember 2008 nachkomme, wird mir
meine Freundin mir die Kündigung aussprechen.
Die Folge davon ist, das ich mir eine Wohnung suchen müsste.
Dies würde weitere erhebliche Kosten für die ARGE bedeuten.
Maklergebühr Kaution Wohnungserstausstattung und eine erheblich höhere
Mietzahlung kämen auf die ARGE zu.
Weiterhin fordert die ARGE ein Ausfüllen der Anlage HG.
Dort ist angeblich die Haushaltsgemeinschaft ein zu tragen.
Mal davon abgesehen, das der Begriff Haushaltsgemeinschaft nicht definiert ist, wird in
Folge auf diesem Dokument in Punkt 1 dazu aufgefordert Personen ein zu tragen ,
welche zur Bedarfsgemeinschaft gehören.
Nach Angaben des Personals der ARGE ist das ein Druckfehler eines vorgefertigten
Dokuments, und ich soll meine Freundin dort eintragen.
Das werde ich nicht tun, da meine Freundin ja offensichtlich nicht zu meiner
Bedarfsgemeinschaft gehören will.
Die Mitarbeiter der ARGE haben mich darauf hin gewiesen, das Sie meinen Antrag
schon alleine deswegen wieder nicht annehmen wollen.
Ich soll mich nicht so anstellen, haben Sie gesagt. Sie haben kein passendes Formular.
Ich bin aber verpflichtet, Dokumente der Behörden wahrheitsgemäß aus zu füllen.
Deswegen habe ich bei Punkt 1 nein an gekreuzt.
Zu Punkt 2 dieses Formulars wurde mir gesagt, das ich meine Freundin und ihre
Tochter eintragen soll, weil diese zur Haushaltsgemeinschaft gehören.
In Punkt2 steht aber deutlich zu lesen, das nur Personen ein zu tragen sind, welche
verwandt oder verschwägert mit dem Antragsteller sind.
Beides trifft auf meine Freundin und ihre Tochter jedoch nicht zu.
Ich habe sämtliche Dokumente in Kopie beigelegt, und am 14.11.2008 an das
Sozialgericht geschickt.
Gleichzeitig habe ich einen schriftlichen Antrag mit allen Papieren mit Einschreiben an
die ARGE geschickt, da sie die Annahme bei einem schriftlich gestellten Antrag nicht
ablehnen können.
Von der Arge kam bislang keinerlei Reaktion auf meinen schriftlichen Antrag.
Am 5.12.2008 stellte ich zusätzlich schriftlich per Einschreiben einen Antrag auf
Vorschuss.
Auch darauf kommt bisher keinerlei Reaktion seitens der ARGE.
Die Intervention des Gerichts sollte eine schnelle Lösung herbei führen. Das stellt sich
jetzt als schwerer Irrtum heraus.
Weiterhin beantragte ich deshalb am 5.12.2008 einen Vorschuss bei Gericht aufgrund
der Tatsache das ich seit 13 November keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung habe.
Nach einem Schreiben des Sozialgerichts an mich, vom 26.11.2008 stellte sich bei
telefonischer Nachfrage heraus, das der zuständige Richter meinen Antrag
offensichtlich bis dato nicht gelesen hatte.
Die Aufforderung des Richters, die von der Arge geforderten Unterlagen bei zu bringen
ist offensichtlich auf diesen Umstand zurück zu führen.
Bis zu diesem Zeitpunkt lebte ich also schon 2 Wochen ohne jegliche finanzielle Mittel.
Die von der Arge geforderten Unterlagen beziehen sich auf meine Freundin, wie in
meinem ersten Brief an das Sozialgericht deutlich zu lesen ist.
Deshalb kann ich die geforderten Unterlagen nicht beibringen.
Die Frau vom Sozialgericht am Telefon erklärte sich bereit dem Richter die Situation
nochmals dar zu legen.
Weitere Anrufe (fast jeden Tag) brachten kein neues Ergebnis.
Nach einem weiteren Telefonat am 5.12.2008 mit der Telefonnummer 0911 20583142
bekomme ich die Auskunft, das der Richter eine Anhörung veranlassen will, jedoch
ohne einen Termin genannt zu bekommen.
Eine weitere wochenlange Verzögerung zeichnet sich ab.
Das ist völlig unerträglich, weil ich seit 13.11 über keinerlei finanzielle Mittel mehr
verfüge.
Ich müsste zu eventuellen Gerichtsterminen schon hin laufen, weil ich mir nicht mal
mehr Sprit oder ein Ticket kaufen könnte.
Mir ist nicht klar wie sich das Gericht vorstellt das ich etwas zu Essen kaufen soll,
geschweige denn meine Miete zu bezahlen.
Die absichtliche Verzögerung von ARGE und Gericht treibt einem dazu Lebensmittel zu
stehlen bzw. mit anderen kriminellen Mitteln an Geld zu kommen.
Dadurch soll offensichtlich die Kriminalisierung von ALG2 Beziehern voran getrieben
werden.
Das Vorgehen der Arge ist als kriminell an zu sehen. Die weitere Verzögerung des
Vorgangs durch das Gericht schlägt dem Fass den Boden aus.
Termin beim Sozialgericht ist am Freitag den 19.12.2008
Hätte ich nicht Menschen die mich unterstützen, währe ich inzwischen kriminell oder
verhungert.
Realität kein scheiß
http://soziales.deutschland.nu/