Tussinelda schrieb:Fragt sich, wie absehbar definiert wird.
Die Frage ist längst beantwortet:
Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung bedeutet zum Beispiel, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung existieren und diese auch zugänglich gemacht und angewendet werden. Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt.
Auch wenn Antragstellende aus einem sicheren Herkunftsland stammen, unterscheidet sich die persönliche Anhörung nicht von Anhörungen bei anderen Herkunftsländern. Auch die Schutzgewährung ist keinesfalls ausgeschlossen. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Ist dieser Nachweis erfolgreich, können sie ihren Anspruch auf Asyl geltend machen. Reichen die neuen Erkenntnisse nicht zur Widerlegung der Regelvermutung aus, wird der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Bei diesen Ablehnungen sind die Rechtsbehelfsfristen verkürzt, was zur Verfahrensbeschleunigung führt. Dies wirkt sich auch beschleunigend auf die Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten aus (siehe Entscheidung des Bundesamtes und Ausgang des Asylverfahrens).
Quelle:
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/Sonderverfahren/SichereHerkunftsstaaten/sichereherkunftsstaaten-node.htmlD.h.unser Rechtsstaat geht sogar über die Definition hinaus und prüft selbst bei Asylersuchen aus sicheren Herkunftsländern genau so wie auch bei nicht sicheren Herkunftsländern, es kann ja sein das doch was dran ist.
Im vorliegenden Fall, waren Schilderungen der Familie, weitgehend, Zitat: "kryptisch".
Die Familie hatte also mehr als eine Chance ihre Geschichte glaubwürdig zu belegen, spätestens seit 2013 bis heute.
Unklar warum das nicht gelang, der Vater schweigt, die Anwältin kleidet sich in Unwissen, das Bamf muss öffentlich auch nichts sagen.
Soweit ich das beobachte, können Sie derzeit in Ihrem Heimatland ungestört mediale Präsenz generieren, die Kinder werden in die Kamera gehalten.
Von Verfolgung keine Spur. Warten wir mal ab, wie es Ihnen in einem Jahr geht. Kann ja sein, daß es dann die ersten Belege gibt die ihre Geschichte dann tatsächlich belegen - kann ja sein!