@Gwyddion Gwyddion schrieb:Der Artikel ist von 2008?
okay, aber ist jetzt alles so viel besser? Das glaube ich nicht.
Und das was in dem Link noch so an Dingen aufgeführt werden, finde ich recht zeitlos
Die überwiegende Zahl der Analysen kommt zu dem Ergebnis, dass soziale Faktoren hauptursächlich für die Entwicklung der Jugendkriminalität sind. Aus meiner Sicht war dieser Ansatz nur so lange akzeptabel, wie nicht ganz offensichtlich auch eine gewisse Verächtlichkeit gegenüber der deutschen Werte- und Gesellschaftsordnung bei den Tätern zum Ausdruck kam.
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Es ist aber in meinem Zuständigkeitsbereich zunehmend festzustellen, dass die Opfer von Straßenraubtaten und massiven Körperverletzungsdelikten jetzt nicht lediglich beraubt und zusammengeschlagen werden, sondern sie zudem mit „Scheißdeutscher“, „Schweinefleischfresser“ oder „Scheißchrist“ bedacht werden.
Im April 2008 wurde in meiner Zuständigkeit ein Fall verhandelt, in welchem mehrere türkischstämmige Jugendliche junge Frauen als „deutsche Huren“ titulierten und äußerten „Deutsche könne man nur vergasen“.
Warum fällt es manchen usern, Politik und Medien so schwer, sowas als möglichen Grund zu akzeptieren?:
Auch die Zunahme der registrierten Körperverletzungen an allen Schulen Berlins von 2006 zu 2007 um beachtliche 18 Prozent ist ein Signal, dass Schulen zum wesentlichen Ort steigender Kriminalität geworden sind. Hierfür sind meines Erachtens soziale Ursachen allein nicht als Erklärung ausreichend. Mir drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass sich die hiesige Gesellschaftsordnung und die Werteordnung der Zuwanderer immer stärker auseinanderentwickeln
Hierin sehe ich einen Lösungsansatz:
Vor diesem Hintergrund ist der akute Handlungsbedarf nicht zu leugnen, wobei damit nicht die Erwartung besteht, dass der überwiegende Teil der Kinder mit Migrationshintergrund eine kriminelle Karriere vor sich hat. Das Gegenteil ist der Fall. Nur wird der Kontakt zur Mehrheitsgesellschaft durch nahezu abgeschlossene Migrantenwohngebiete deutlich geringer werden. Hier müssen schon Kindergarten und Schule verstärkt und nachhaltig hiesiges Werte- und Verfassungssystem vermitteln.
Es braucht nicht betont zu werden, dass den zumeist sozial schwachen Migrantenfamilien jede staatliche Hilfe und Unterstützung zuteil werden muss
Nur wenn manche Menschen diverse speziflsiche Probleme gar nicht sehen wollen, dann kann es auch keine Lösungen geben, mMn.
Und auch sowas finde ich äußerst wichtig:
Für alle Beteiligten in der Justiz gilt: Oberste Priorität hat die Beschleunigung. Das bedeutet, dass das Familiengericht beispielsweise umgehend anzurufen ist, wenn die betroffenen Eltern keine Hilfe zur Erziehung annehmen....
Es kann hier im äußersten Fall auch zu einer Herausnahme des Kindes aus der Familie kommen. Eine solche hat nach meinem Wissen ohne Einverständnis der zum Teil völlig beratungsresistenten Familien bislang noch nicht stattgefunden.
Es hat aber von Rechts wegen ausschließlich das Kindswohl im Zentrum aller Bemühungen zu stehen
Und wie würde sowas gesehen?:
Wir müssen daher auch verstärkt erwägen, ob geschlossene Erziehungseinrichtungen mit Internatscharakter eingerichtet werden können, in welchen die Kinder im Sinne einer am Grundgesetz ausgerichteten Werteorientierung zu beschulen und zu erziehen sind.
verwerflich, unmenschlich?
Nein, ich fänd es genau richtig.
Und auch das:
Meine Erfahrungen mit den ersten durchgeführten beschleunigten, vereinfachten Verfahren sind jedenfalls positiv, konnte doch eine Verfahrensdauer von durchschnittlich drei Wochen realisiert werden.
Den Eltern der Jugendlichen müssen die Behörden mehr als bisher deutlich machen, dass das Heraushalten der Kinder aus der hiesigen Gesellschaft, das sich dann zeigt, wenn die Eltern trotz entsprechender Hilfe durch das Jugendamt nicht an der Gewährleistung des Schulbesuches ihrer Kinder mitwirken, eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht darstellen kann
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Immer noch aus dem obigen Link:
Auch ein ALG-II-Empfänger kann ein Bußgeld von etwa 200 Euro in Raten leisten und muss bei Nichtzahlung mit Haft belegt werden, die dann bei etwa einer Woche angesiedelt werden könnte.
Hier hat sich aber, wie jetzt festgestellt wurde, die Praxis eingeschlichen, bei ALG-II-Empfängern zum Teil gar nicht erst ein Bußgeld zu verhängen.
da braucht man sich doch nun wirklich nicht wundern, denke ich.
Finde ich auch sehr gut:
Der Warnschussarrest ist überlegenswert, da viele Jugendliche bloße Bewährungsstrafen als eine Art Freispruch auffassen. Ein der Bewährung vorgeschalteter Arrest macht einzelne jugendliche Straftäter deutlicher auf die Folgen verwirkter Bewährung aufmerksam
Aber wie man sieht, hapert es auch da wieder:
Allerdings müsste auch eine dem Urteil unmittelbar folgende Arrestvollstreckung gewährleistet sein. Dies ist momentan in Berlin nicht der Fall. Die durchschnittliche Dauer vom Urteil bis zur Ladung zum Arrestantritt liegt bei drei Monaten. Die eigentliche Verbüßung lässt häufig weitere Wochen auf sich warten.
So sollte und müsste es sein (ist es aber wohl leider noch nicht):
Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Wir brauchen den Mut zu neuen Wegen, die konsequent von der Politik, Polizei, Justiz, Jugendbehörden und anderen Verwaltungen beschritten werden. Die Maßnahmen müssen evaluiert werden, damit ihre Wirksamkeit bewiesen werden kann. Erfolgreiche Maßnahmen werden flächendeckend eingesetzt. Auf nicht erfolgreiche Maßnahmen wird zugunsten innovativerer Konzepte verzichtet.
Die Eltern gewalttätiger Kinder gleich welcher Nation müssen sich bewusst sein, dass sie sich der Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder zu Gewaltfreiheit und für ihre Bildungschancen nicht entziehen können.