Migrantengewalt in Deutschland
23.10.2018 um 09:40@Optimist
@lawine
Wie wäre es mit dem Pressekodex ?
http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/#panel-ziffer_12____diskriminierungen (Archiv-Version vom 21.10.2018)
@lawine
Wie wäre es mit dem Pressekodex ?
http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/#panel-ziffer_12____diskriminierungen (Archiv-Version vom 21.10.2018)
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.