neugierchen schrieb:Ich halte es für sinnvoller. Das ersparte Geld könnte man unter anderem dazu nutzen dem Opfer professionelle Hilfe zur Verarbeitung zur Seite zu stellen.
Denkst du aber nicht, es ist sinnvoll man schiebt Straftäter nicht straflos ab?
Dir ist Opferschutz ja wichtig, warum aber nicht allgemein, warum gilt das nur bis zur Grenze dieses Landes? Wäre es da nicht verkehrt wenn jemand, der hier schwere Straftaten begeht, dafür auch belangt wird? Im besten falle aber auch resozialisiert, um neue Opfer zu verhindern, selbst wenn das ganze nach der Abschiebung nicht mehr in Deutschland statt findet?
Wäre es nicht vielleicht auch für die Opfer besser, sie würden wissen das der Täter verurteilt ist und seine Strafe bekommt, anstatt das man ihn nach der Verhandlung einfach nur zum Flughafen bringt?
Immerhin könnte er jederzeit unentdeckt wieder nach Deutschland einreisen und steht 3 Tage später bei seinem Opfer erneut vor der Tür.
Aus einer Haftanstalt bricht es sich nciht so einfach aus, im Gegensatz wie leicht man unerkannt nach Europa bzw. auch Deutschland hinein kommt.