Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern
19.12.2008 um 20:21Bei einem Fall von "Integrationsverweigerung" wie diesen:
Die Eltern einer muslimischen Schülerin der Friedrich-Albert-Lange-Schule wollen am Verwaltungsgericht eine Befreiung ihrer Tochter vom Schulschwimmen erstreiten. Eine Remscheider Klage war im Mai abgelehnt
Sie ist elf und geht in die sechste Klasse der Friedrich-Albert-Lange-Gesamtschule (FALS) in Wald. Doch anders als ihre Mitschüler soll das muslimische Mädchen, wenn es nach dem Willen ihrer Eltern geht, aus religiösen Gründen nicht am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen....
keinen Spielraum dafür, dass das Mädchen vom Schwimmunterricht fern bleibt. Das sieht Solingens Schuldezernent Norbert Feith genauso, der sich wünscht, dass bei den Eltern die Einsicht reift, ihrer Tochter das Schulschwimmen zu erlauben: Wer hier lebe, müsse sich an die gesetzlichen Spielregeln halten und dazu gehöre in diesem Fall auch der Schwimmunterricht in den Schulen....
Für Wirtz ist dabei klar, dass die Eltern mit diesem Weg, den sie gingen, der Schülerin keinen Gefallen täten. „Das Mädchen steht doch unter großem Druck, weil sie das Gefühl hat, eigentlich etwas zu tun, das sie nicht tun darf.“ Dabei sei doch Schulsport und auch das Schulschwimmen wichtig für eine Integration in die Lerngruppe. Das selbe gelte auch für Klassenfahrten. Er habe bereits von vielen Fällen gehört, wo Eltern von muslimischen Mädchen versuchten, ihre Kinder von Klassenfahrten aus ähnlichen Gründen freistellen zu lassen
(Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/solingen/651427/Tochter-soll-nicht-schwimmen.html)
würde ich natürlich nicht eine Rückführung anstreben. Hier gilt es erst, wenn durch das Gericht endlich der Schwimmunterricht als Regelunterricht definiert wird und somit ein (zulässiges) Fernbleiben vorsätzliches Fehlen bedeuten würde, die Eltern durch Gespräche zu überzeugen. Wenn das nicht hilft, müssen (Straf) Zwamgsgelder angewandt werden und in letzter Konsequenz muss dann natürlich der Kindesentzug drohen.
Diese Kinder haben ein Recht darauf am Unterricht teilzunehmen!
Die Eltern einer muslimischen Schülerin der Friedrich-Albert-Lange-Schule wollen am Verwaltungsgericht eine Befreiung ihrer Tochter vom Schulschwimmen erstreiten. Eine Remscheider Klage war im Mai abgelehnt
Sie ist elf und geht in die sechste Klasse der Friedrich-Albert-Lange-Gesamtschule (FALS) in Wald. Doch anders als ihre Mitschüler soll das muslimische Mädchen, wenn es nach dem Willen ihrer Eltern geht, aus religiösen Gründen nicht am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen....
keinen Spielraum dafür, dass das Mädchen vom Schwimmunterricht fern bleibt. Das sieht Solingens Schuldezernent Norbert Feith genauso, der sich wünscht, dass bei den Eltern die Einsicht reift, ihrer Tochter das Schulschwimmen zu erlauben: Wer hier lebe, müsse sich an die gesetzlichen Spielregeln halten und dazu gehöre in diesem Fall auch der Schwimmunterricht in den Schulen....
Für Wirtz ist dabei klar, dass die Eltern mit diesem Weg, den sie gingen, der Schülerin keinen Gefallen täten. „Das Mädchen steht doch unter großem Druck, weil sie das Gefühl hat, eigentlich etwas zu tun, das sie nicht tun darf.“ Dabei sei doch Schulsport und auch das Schulschwimmen wichtig für eine Integration in die Lerngruppe. Das selbe gelte auch für Klassenfahrten. Er habe bereits von vielen Fällen gehört, wo Eltern von muslimischen Mädchen versuchten, ihre Kinder von Klassenfahrten aus ähnlichen Gründen freistellen zu lassen
(Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/solingen/651427/Tochter-soll-nicht-schwimmen.html)
würde ich natürlich nicht eine Rückführung anstreben. Hier gilt es erst, wenn durch das Gericht endlich der Schwimmunterricht als Regelunterricht definiert wird und somit ein (zulässiges) Fernbleiben vorsätzliches Fehlen bedeuten würde, die Eltern durch Gespräche zu überzeugen. Wenn das nicht hilft, müssen (Straf) Zwamgsgelder angewandt werden und in letzter Konsequenz muss dann natürlich der Kindesentzug drohen.
Diese Kinder haben ein Recht darauf am Unterricht teilzunehmen!