@stammtischstammtisch schrieb:Zündel ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Alle Paragrafen, die die Höchststrafe von 5 Jahren beinhalten, fordern auch die Eignung der angeklagten Punkte zur Störung des öffentlichen Friedens. Diese Eignung lag niemals vor. Was er tat, war nach dem Gesetz nicht strafbar.
Deiner "Einschätzung", wann etwas die Eignung besitzt, den öffentlichen Frieden stören zu können, lässt du direkt auch noch eine "Entschuldigung" für Zündel´s Vergehen folgen, um dann anschließend mit der Frage zu kommen, ob jemand den Wortlaut der Anklagepunkte verlinken könnte.
Damit beweist du nun erneut eine gewisse Voreingenommenheit, ohne jedoch auf die bereits beschriebenen Sachverhalte näher einzugehen.
Merkst du da etwas?
Ich sage, Zündel hat bekommen, was er aufgrund seiner Vergehen auch verdient hat. Wenn du dich da eher Leuten wie Rieger, Mahler, Irving, oder wie sie alle heißen mögen, anschließen möchtest und dich hier für eine Art private Verfassungsbeschwerde stark machen willst, bist du leider im falschen Forum gelandet.
Sogar eine Revision wurde als unbegründet abgelehnt, aber du hast selbstverständlich Gründe dafür, das Urteil anzuzweifeln, nicht wahr?
Die Verurteilung des Holocaust-Leugners Ernst Zündel zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die über 600-seitige Revision als unbegründet. Das bestätigte der BGH am Montag auf Anfrage.Q:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1519751Man braucht sich nur den kurzen Abriss der bekanntgewordenen Tätigkeiten dieses Mannes anzuschauen um zu erkennen, dass man es mit einem Holocaustleugner und Geschichtsrevisionisten erster Güte zu tun hat. Da bleibt eigentlich kein Platz für Zweifel. Wenn du dennoch welche hast, ist dir dies natürlich nicht abzusprechen. Aber sicher wird das dann hier keine sehr ausführliche Diskussion werden.
Ich werde nicht tatenlos zusehen, wie du hier am Paragraphen 130 StGB entlang gleitest, um für diesen Mann hier die Lanze zu brechen.
Was "er für einer ist", spielt nämlich sehr wohl eine Rolle und ich bin sicher, dass dies bei der Festlegung des Strafmaßes auch mit eingeflossen ist.
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