http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2008/09/26/man-wird-doch-wohl-noch-seine-meinung-ausern-durfen_410Das Recht auf Meinungsäußerung auf einer öffentlichen, zivilgesellschaftlich orientierten Veranstaltung setzt allerdings voraus, dass man selbst Teil dieser Zivilgesellschaft ist. Und genau das sind die RechtsextremistInnen nicht: ihr Selbstverständnis basiert nicht nur auf der Ausgrenzung anderer, sondern auch auf der Ablehnung demokratischer Aushandlungsprozesse als solcher; oder in den Worten der NPD: „Die Machthaber suggerieren, Demokratie und Liberalismus (und damit Parlamentarismus) seien identisch. Das ist mitnichten so. Demokratie heißt Volksherrschaft.“ – worunter sie verstehen: „eine deutsche Volksherrschaft statt einer multikulturellen Bevölkerungsherrschaft.“ (NPD 2006). Wer nun von dieser „Volksherrschaft“ ausgeschlossen ist, wird an anderen Stellen deutlich: Menschen mit Migrationshintergrund (wobei ich mich frage, wer den nicht hat) und alle, die anderer Meinung sind. Letztere werden als „undeutsch“ definiert. Hinzu kommen bei Bedarf Homosexuelle, Behinderte und andere Minderheiten.
Wie zudem die Erfahrung an Orten, die von Rechtsextremen dominiert werden, zeigt, ist es üblich, Gewalt und Einschüchterungen gegen Andersdenkende einzusetzen. So viel zum Thema „freie Meinungsäußerung“ bei den Rechten.
Mit dem Pochen auf die Meinungsfreiheit geht es also nicht darum, sich mit anderen gleichberechtigt an der Meinungsbildung zu beteiligen, sondern um einen Kampf um Aufmerksamkeit und die Möglichkeit, öffentliche Räume mit eigenen Themen zu besetzen.
Ich finde, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung dort seine Grenze überschreitet, wo es sich selbst ad absurdum führt; also dann, wenn es als Kampfmittel missbraucht wird, um in der Konsequenz anderen die Meinungsfreiheit abzusprechen und letztlich der Zerstörung einer offenen, pluralen Gesellschaft dient. Mit anderen Worten: Rechtsextreme haben kein Recht auf freie Meinungsäußerung, wenn es um die Ausbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie geht. Eine Gesellschaft – und gerade eine offene – muss sich so zur Wehr setzen.
Für alle, die anstatt einer politischen Debatte um die freie Meinungsäußerung durch Rechtsextreme diese lieber mit juristischen Spitzfindigkeiten austragen wollen: hier noch einmal Artikel 5 des Grundgesetzes im Wortlaut:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Also: auch im Grundgesetz ist von den Grenzen der freien Meinungsäußerung die Rede, wenn dadurch die persönliche Ehre, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ähnlich Wichtiges und Schützenswertes in Gefahr geraten. Dazu zählt für mich auch: das Lebensrecht, die freie Entfaltung und die Würde aller Menschen, die auf unserem Planeten leben.
Die Grenzen der freien Meinungsäußerung wurden in mehreren Grundsatzurteilen bestätigt und gesetzlich präzisiert, etwa wenn es um Volksverhetzung geht. Kein Wunder, dass die Rechtsextremen gerade letzteres gerne zum Anlass nehmen, um ihr Recht auf Meinungsfreiheit einzufordern.