Was will man da prüfen?
Zumindest aus strafrechtlicher Sicht und von möglichen Hitlergrüßen abgesehen, dürfte ein durchgestrichenes Hakenkreuz nicht den Paragraphen §§ 86 und 86a gerecht werden, also diese in strafrechtlich relevanter weise tangieren. Aufschluss oder "Ausweg" gibt hier § 86 Abs 3. Nennt man mitunter "Sozialadäquanzklausel".
https://www.politische-bildung-brandenburg.de/lexikon/sozialad%C3%A4quanzklauselDa die Art des Durchstreichens auch konsistent gegenüber den anderen beiden Abbildungen ist und nicht beim Hakenkreuz z.B. "schwächer", so kann man vermutlich dem Ersteller auch in der Hinsicht kaum qualitativ etwas unterstellen.
Das sage ich übrigens als Kritiker des Kernklientels dieser Demos - ich denke, man muss insofern aber kritisch oder ausgewogen bleiben wo es möglich ist und nicht zu sehr "gefärbt" bzw. verzerrt betrachten und vermuten. Da ich Teilaspekte dieser Szene kenne kann ich ferner sagen, dass durchgestrichene Hakenkreuze und Verweise auf tatsächliche Nazis oder angebliche Nazis in der Regierung bzw. ein "Nazisystem" (mit Verweis auf BRD oder die Bundesregierung und so weiter) durchaus vorkommen.
Daher verwundert mich ein durchgestrichenes Hakenkreuz nicht unbedingt, zumal es im Gesamtkontext des Bildes ja auch wieder Sinn ergibt. Man sieht in der Gesellschaft und darüber hinaus Akteure, die diese vorgeblich vorsätzlich spalten würden und klagt dann in der Darstellung des Plakates diese Spaltung mit den unterschiedlichen anderen Akteuren, den "Gespaltenen" an.
Das meine ich jetzt ferner quasi aus deren Sicht erklärend, weniger zustimmend, was die Ursprünge angeht.