Nerok schrieb:Ändert trotzdem nichts daran das der Arbeitgeber dem Typen fristlos kündigen darf wenn er meint irgendwelche Nazispirenzien zu veranstalten.
Eine Kündigung kann ein Arbeitgeber immer aussprechen - ob diese gerechtfertigt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Ob sie wirksam ist, also rechtmäßig, stellt letztlich das Arbeitsgericht fest, sofern Einspruch gegen die Kündigung fristgerecht erhoben wurde.
Übrigens, falls jemand den Artikel auch gelesen hat. Der Mitarbeiter, der das Video gemacht hat, ist bereits vorher wegen schwerwiegendem Fehlverhalten entlassen worden. Das angebliche Videomaterial + Bilder hat dieser Herr noch nicht rausgerückt. Und ganz koscher scheint dieser Mann offenbar auch nicht zu sein.
Ein weiterer Vorwurf, nachdem Kollegen des Ex-Mitarbeiters einen weiblichen Fahrgast sexuell missbraucht hätten, hätte sich, so RNV, schon 2012 als "unwahr" herausgestellt.Aus kofis Quelle
Zumindest sollte man erstmal abwarten, was dabei herauskommt.