@Bruderchorge Das ganze ist recht konfus. Im Grunde genommen dürfte man ohne Einwilligung des Urhebers, sofern er oder eine entsprechende Anbieter-Plattform sein Bild ohnehin nicht schon freigegeben hat, gar nicht benutzen. Das trifft wohl auf 80% der hier benutzen Avatare zu. In den meisten Fällen wird es den Urhebern egal sein, wer sein Bild benutzt, weil es sich häufig um nicht kommerzielle Intentionen handelt und die Verbreitung über facebook & Co. auch eine gewisse Befriedigung verschafft, heißt: Das Bild wurde mit der Intention veröffentlicht, damit es möglichst weit verbreitet wird.
Problematisch wird es dann, wenn die Werke kommerziell verwendet werden oder auf der eigenen Website vom Betreiber eingebaut wurden. Da ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man die Bilder über Lizenzen erwirbt. Ganz streng handhaben das Unternehmen, weil eine widerrechtliche Nutzung sehr teuer werden kann.
Würde sich jeder konsequent an dem Grundsatz des Urheberrechtes orientieren, würde wohl das Internet in seiner derzeitigen Form nicht mehr funktionieren. Klar ist: Der Urheber hat die Rechte an seinem Werk. Unklar ist: Wenn der Nutzer sein Bild beispielsweise auf einer öffentlichen Plattform wie facebook auf einer öffentlichen Seite vorstellt, ob durch diese Veröffentlichung konkludent das Recht aufgeweicht wird. Der einzelne Nutzer kann häufig gar nicht mehr feststellen, wo der Ursprung eines Bildes liegt. 1. Weil der Bildname vielleicht mehrfach verändert wurde und 2. Weil die Bilder meist nicht von der Primärquelle gezogen werden. Das dürfte dennoch nicht vor Strafe schützen.
Eine Quelle sollte, nein, muss so oder so selbstverständlich immer mit angegeben werden. Das gilt natürlich auch für Zitate.