miauz schrieb:ist es eben nicht erlaubt sich nackt in der Öffentlichkeit zu bewegen.
Nö, es ist eben nicht verboten, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlen sollte.
"Strafrechtlich verboten ist öffentliche Nacktheit ohne sexuellen Bezug zwar nicht, doch auch hier kann durch den § 118 OWiG ein Bußgeld blühen. In der Praxis wird meist ein Platzverweis ausgesprochen, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit geschieht dagegen nur selten."
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/554/freikoerperkultur-wann-man-wo-nackt-sein-darf/Soviel dazu, ist ja jetzt eher das Gegenteil einer Burka 😁. Nichtsdestotrotz ändert es sich nicht, das es egal ist ob mit Burka oder ohne. Es ist einfach schade, dass diese Frauen, ob sie diese Burka freiwillig tragen (selbst schuld) oder nicht und schon genug darunter leiden, zusätzlich noch unter eine Art Generalverdacht gestellt werden ein potenzieller Attentäter zu sein.
Nicht falsch verstehen bitte, ich sehe diese Art von Kleidung auch als ein Werkzeug der Unterdrückung von Frauen.
Wie gesagt als Staatsbedienstete und in staatlichen Gebäuden wie Ämtern, Gerichten, Schulen, Universitäten etc. haben religiösen Symbole jeglicher Art nichts verloren. Aber wenn sie privat so auf der Straße rumlaufen wollen, dann bitte.