@Gucky87 Das ist, mit Verlaub, totaler Unsinn, weil total veraltet. Merkt man auch daran, dass dein Link 12 Jahre alt ist.
Die damalige Rechtslage war noch, dass die GEZ nach empfangsfähigen
Geräten bezahlt wird, also pro TV-Gerät, Radio und so weiter.
Das ist aber schon seit Jahren nicht mehr so, mittlerweile zahlt man ja eine Haushaltsabgabe bzw. Unternehmen zahlen nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten, ihrer Beschäftigten und ihrer Kraftfahrzeuge berechnet einen Staffeltarif.
Auf die Anzahl an Geräten wird schon lange nicht mehr geschaut, das macht also überhaupt keinen Sinn:
Gucky87 schrieb:Es besteht die Möglichkeit, dass auf Abrechnungssyteme, wie z.B. Registrierkassen, die auf PC Hardware basiern, bald GEZ Gebühren gezahlt werden sollen.
Die Begründung dafür könnte dann sein, dass diese Geräte ja, duch Netzanbindung, in er Lage sind, multimediale Daten - auch von ÖR - zu empfangen.
Hinweis:
Noch ist das nicht amtlich!
Ob das so kommt, wird noch entschieden!
Ein Grund für die Änderung damals von der Geräte- zur Haushaltspauschale war ja gerade, dass mit Laptops, Smartphones und den ganzen unterschiedlichen Multimediageräten heutzutage praktisch jeder über Empfangsmöglichkeiten verfügt und es daher keinen Sinn mehr macht dem einzelnen Gerät hinterherzurecherchieren, ganz anders noch als z.B. in den 60ern und 70ern, als TV-Geräte noch verhältnismäßig teure Anschaffungen waren und es deshalb in vielen Studentenbuden, günstigen Hotelzimmern oder auch bei älteren Leuten keine gab.
Du bist da also einer ganz alten Story aufgesessen oder deine verlässliche Quelle wollte dich ein wenig hochnehmen.
P.S.: Was es tatsächlich gibt sind Abgaben an die Verwertungsgesellschaften wie z.B. GEMA auf Kopierer, Brenner, CD- und DVD-Rohlinge, Speichermedien und Festplatten. Sowas könnte man theoretisch auch auf Systemkassen erweitern
:D