Nevrion schrieb:Und das steht noch mal wo genau im Vertrag?
Also wie jetzt? Reden wir jetzt über das, was juristisch nunmal so ist (dass grundprogramm kein minimalprogramm ist und der BGH im großen und ganzen das, was der ÖR da macht, als grundprogramm sieht) oder nicht?
Weil was der vertrag sagt, entscheidet der BGH und dessen sicht darauf ist recht eindeutig.
Nevrion schrieb:Wie gesagt, für alle da zu sein heißt nicht automatisch überall zu sein. Der Staat stellt mir ja auch keinen Polizisten an die Haustür, um sicher zu stellen, das alles mit Recht und Ordnung zugeht, aber ich kann sehr wohl zur Polizei gehen, wenn ich der Meinung bin, das etwas nicht mit Recht und Ordnung zugeht.
Das heißt aber minimum 50% Marktanteil bei radio und fenrsehen zu halten und ein weites Streamingangebot zugänglich und attraktiv zu machen.
Nevrion schrieb:Und die USA sind nun ... keine Demokratie ... oder wie soll ich das deuten? Gerade der letzte Satz trifft heute leider auch auf Deutschland zu.
Deutschland ist keine gespaltene gesellschaft. Man übernimmt hier nur gern talking points aus den USa. In Deutschland reden die menschen wenigstens abends im ÖR miteinander mit verschiedenen politischen haltungen. in den USA klappt nichtmal mehr das, die reden nur übereinander auf den einschlägigen programmen.
Nevrion schrieb:Das Urteil auf dass du dich beziehst stammt aus den 1980igern, nicht wahr? Glaubst du wirklich dass eine solche Auslegung und Definition zeitlos über allem erhaben ist und das Urteile stets frei von Fehlern sind? Im Kern hast du aber insofern Recht dass ich etwas anderes unter Grundversorgung verstehe als du bzw. die Richter damals.
Was ich aber wirklich schlimm finde, ist was der ÖRR aus dem Blankoschein gemacht hat. Wir sind seit 2013 an einen Punkt angelegt, wo der Zweck jegliche Mittel heiligt, eine Schieflage, die wir nicht durch die Definition des Wortes Grundversorgung bereinigen können.
Es gibt zig Urteile bezüglich dem ÖR. Bis jetzt hat der BGH immer durchgewunken, wenn der ÖR was wollte. Ist also so wohl von der Verfassung vorgesehen. Wenn wir uns also über Grundversorgung unterhalten, dann ist das gemeint, was der ÖR im Moment machtn.
Ansonsten würde ich darum bitten, das nervige wort nicht mehr zu benutzen. Es bedeutet schlichtweg nicht, was du da reininterpretierst.
Wikipedia: RundfunkentscheidungDa steht z.b.
Dynamischer Grundversorgungsbegriff: aus der Funktion des Rundfunks nach Art. 5 GG ergibt sich die Offenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots für neue Formen und Inhalte sowie für neue Dienste mittels neuer Technik und neuer Übertragungswege.
Grundversorgung heißt nicht Minimalversorgung
Finanzierungsgarantie ist Teil der Rundfunkfreiheit
Heißt, ja, wenn der ÖR mehr geld für streaming braucht, dann steht ihm das auch zu, wenn das zur vorrangigen Art des heutigen Medienkonsums wird.
Aus einem von dort weiterführenden Link:
Das BVerfG erklärte die Ausgestaltung der Gebührenfestsetzung für unvereinbar mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Die Gebührenfestsetzung muss staatsfrei organisiert werden. Es darf keine Programmlenkung oder Medienpolitik durch die Hintertür der Gebührenfestsetzung betrieben werden. Der Finanzbedarf darf nur bezüglich des Rundfunkauftrages, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden. Dazu ist ein Verfahren erforderlich, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die erforderlichen Mittel gewährleistet und zugleich Einflussnahme verhindert.
Heißt, man darf gucken, ob da wirklich geld zum fesnter rausgeworfen wird, aber was das Programm angeht steht niemandem außer dem ÖR selbst, sofern er seinen Auftrag der Demokratiesicherung so meint erfüllen zu können, zu.
So ist die rechtslage, so ist der grundversorgungsbegriff.