Realistin schrieb:Du hast ja dein Beispiel mit dem brennenden Zigarillo genannt. Mal unabhängig davon wie ich dieses Verhalten finde, wie steht es mit deiner Rücksicht denn, wenn Eltern von Kleinkindern/Kindern dich darum bitten nicht zu rauchen, keinen anzuzünden ?
Oder qualmt man in deinen Kreisen dann auch weiter um sein persönliches Vergnügen in den Vordergrund zu stellen?
Und nein, ich bin keine militante Nichtraucherin. Nicht einmal Nichtraucherin.
Und was machst du wenn dich jemand aus dem Rathaus etc verweist - lässt du dann den Legionär in dir raus?
@RealistinIch rauche natürlich nicht in unmittelbarer Nähe von Kindern in Gebäuden. In der freien Natur achte ich darauf das ich den Qualm nicht direkt in Richtung der Kinder blase aber im Freien lasse ich mir das rauchen auch nicht von Müttern mit Kindern verbieten, weil sie könnten ja 5 Meter von mir weg gehen, wenn sie der Rauch stört.
Ich habe übrigens auch ein Kind und rauche zu Hause nur auf dem Balkon/Terasse und das bei jedem Wetter also bei -15 Grad und bei + 30 Grad. Ich rauche nicht in der Wohnung und in den Autos eben wegen meiner Tochter und weil mich der kalte Rauch stört. Auch bei Freunden oder Bekannten rauche ich nicht in der Wohnung, auch nicht wenn es mir erlaubt wird. Was ich zu Hause nicht mache, das mach ich auch nicht bei anderen.
Reicht das als Erklärung bezüglich der Rücksichtnahme ?
Aus dem Rathaus DARF mich keiner werfen, weil ich nicht gegen ein Gesetz verstoße. Rechtlich ist jedem Bürger zu einem Rathaus Zugang zu gewähren, so lange er sich an die Hausordnung hält und dort keine Straftat oder Ordnungswiedrigkeit begeht.
Wie ich schon geschrieben habe, stellt allein das in der Hand halten einer brennenden Zigarrette/Rillo keine Ordnungswiedrigkeit und erst recht keine Straftat dar. Solange ich nicht an dem Glimmstengel ziehe, rauche ich nicht im Sinne des Gesetzes und somit hat auch keiner das recht mich aus dem Rathaus zu verweisen.
Würde es doch jemand versuchen würde ich das Hinzuziehen der Polizei verlangen. Diese müsste dann gerufen werden, weil keiner im Rathaus das recht hat mich mit Gewalt des Hausen zu verweisen, wenn ich nicht freiwillig gehe. Wenn ich mich dann unter Nennung des Aktenzeichens auf das damlige, bereits angesprochene Gerichtsurteil beziehe, wir die Polizei einen Teufel tun und mich entgegen einem Gerichtsurteil aus dem Rathaus werfen. Das würde nämlich rechtlich sehr unangenhem für die Herren in Grün werden.
War das Antwort genug ?