light23
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Rauchverbot bis 18 - aber saufen ab 16?!
16.12.2008 um 17:35§ 9
Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
§ 10
Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
an einem für Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.
Abschnitt 3
Jugendschutz im Bereich der Medien
Was läuft da schief?!
Man soll die Politik verstehen! Kinder dürfen mit 16 saufen und besoffen vors auto rennen aber nicht nen kleinen Huster von ner Zigarette bekommen. Verschobene realität! Alsob eine Alkoholsucht-die warscheinlicher ist-unschädlicher sei als der genuss von Tabbakwahren!
Eure meinung Bitte!
Danke
Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
§ 10
Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
an einem für Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.
Abschnitt 3
Jugendschutz im Bereich der Medien
Was läuft da schief?!
Man soll die Politik verstehen! Kinder dürfen mit 16 saufen und besoffen vors auto rennen aber nicht nen kleinen Huster von ner Zigarette bekommen. Verschobene realität! Alsob eine Alkoholsucht-die warscheinlicher ist-unschädlicher sei als der genuss von Tabbakwahren!
Eure meinung Bitte!
Danke