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1.793 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wahlen, Regierung, Bundesländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wahlthread LTW

13.10.2024 um 21:09
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die in einem nur Angestelltenverhältnis würden auch darunter leiden, wenn sozialdemokratische Politik tot wäre.
Quatsch, nur wer auf soziale Leistungen angewiesen ist oder keinen Bock hat voll zu arbeiten, der würde drunter leiden. Aber no problem, die harten Zeiten sind im Anmarsch.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Man darf halt nicht den Fehler machen, zu glauben, dass sozialdemokratische Politik nur die Interessen von Arbeitslosen vertritt - bei Weitem nicht nur.
Welche noch, NGO's und irgendwelche "Beratungsvereine"?


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13.10.2024 um 21:50
@Optimist


Und obwohl auch überproportional viele wohlhabende‐konservative über die SPD bei uns in Niedersachsen herziehen, sind sie doch dankbar dafür, wenn sich die Sozen auf Landes‐und Bundesebene bspw. Für Tarifbindung stark machen oder auch gegen sachgrundlose Befristungsverträge vorgehen wollen oder auch das Teilzeitgesetz weiter verbessern wollen, was auch schon jetzt u.a. das Rückkehrrecht in Vollzeit regelt und was sicherlich nach wie vor für viele Frauen von Interesse sein dürfte.

Genauso wie sich auch wohlhabende Familien über die von den Sozen in Niedersachsen eingeführten kostenlosen Kita‐Plätze gefreut haben.
Sowas nimmt man doch gerne in Anspruch, auch wenn man vor Geld stinkt.


Bin mir auch sicher und das wäre dann eh wieder Bundesrecht, dass es keine BSW Wagenknecht braucht, um politisch für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns für Beschäftigte und Azubis zu kämpfen. Dafür wird sich auch in Zukunft wieder eine SPD einsetzen und seis in der Zukunft im Bund auch nur aus der Opposition heraus.

Mindestlohns für Azubis haben wir übrigens auch nur den Sozen zu verdanken. Für die Reformierung des Berufsbildungsgesetzes, und noch unter der Groko entstanden, haben sich nämlich Hauptsächlich die Sozen für eingesetzt.

Genauso wie die Sozen auch immer versuchen werden sich für bezahlbare Mieten stark zu machen.
Die Sozen vertreten nämlich auch mehr die Interessen von Mietern.

Wirtschaftsfeindlich sind die Sozen übrigens noch nie gewesen, stehen nur für einen sozialen Wettbewerb und von dem auch Betriebe profitieren können, wenn es richtig angegangen wird.

Sozial und fair muss es ja schließlich auch unter den Unternehmen zu gehen, die am Markt mitmischen.
Sozialer Wettbewerb bedeutet nicht nur im Interesse von Arbeitnehmern zu handeln.

Usw...


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13.10.2024 um 21:54
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Genauso wie sich auch wohlhabende Familien über die von den Sozen in Niedersachsen eingeführten kostenlosen Kita‐Plätze gefreut haben.
Sowas nimmt man doch gerne in Anspruch, auch wenn man vor Geld stinken sollte.
Richtig, Kinder haben (zu Recht) keinen Job, noch leichten Zugang zu Vermögen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:bezahlbare Mieten
Wären sie unbezahlbar, wären die Wohnungen leer.


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13.10.2024 um 22:14
@Optimist


Was wir auch nicht vergessen dürfen, dass es ohne die bösen Roten auch sehr wahrscheinlich bis heute keine gleichgeschlechtliche Ehe geben würde. Die Konservativen alleine hätten sich sicherlich nicht für diese starkgemacht.

Diese war auch überfällig, weil gerechter. Nicht nur symbolisch, sondern auch wegen tatsächlichen Vorteilen, die eine geschlossene, rechtsgültige Ehe mit sich bringen.

Warum sollten diese Vorteile nur Hetero-Paare haben?

Selbst das wurmt eine AfD ja und wird auch in Teilen der CDU bis heute nicht gerne gesehen. Dabei wurde niemand durch die Ehe für alle in seinen Rechten beschränkt. Mehr Menschen haben dadurch nur dieselben Rechte bekommen.



Die Sozen haben schon immer für mehr Gleichberechtigung gekämpft. Die Geschichte ist Zeuge.


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13.10.2024 um 22:58
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also die Thüringer‐ und Sachsener‐Landes‐AfD wurden immerhin schon mal als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz eingestuft.
Ja. Das heißt aber m. E. Noch nicht demokratiefeindlich.


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13.10.2024 um 23:10
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also die Thüringer‐ und Sachsener‐Landes‐AfD wurden immerhin schon mal als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz eingestuft.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ja. Das heißt aber m. E. Noch nicht demokratiefeindlich.
@stereotyp Ab wann bzw. wodurch entsteht denn für Dich Demokratiefeindlichkeit?

Ich schließe mich der Definition von Extremismus des Bundesamtes für den Verfassungsschutz an (Hervorhebung durch mich):
Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen „Extremismus“ und „Radikalismus“, obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei „Radikalismus“ handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits „von der Wurzel (lat. radix) her“ anpacken will. Im Unterschied zum „Extremismus“ sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden.

So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.
Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/DE/service/glossar/Functions/glossar.html?cms_lv2=678586


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14.10.2024 um 00:48
@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ja. Das heißt aber m. E. Noch nicht demokratiefeindlich.
Doch, genau das bedeutet das! Das Du das (anscheinend) anders siehst, sagt sehr viel über Dich aus!


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14.10.2024 um 04:25
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Ich schließe mich der Definition von Extremismus des Bundesamtes für den Verfassungsschutz an
Die Behörde kann es so einstufen, richtig, aber was bedeutet das rechtlich? Es ist eine Behördenentscheidung gegen man die vorgehen kann, anscheinend lässt das Rechtssystem die Entscheidung darüber den Gerichten.

Wenn ich in dem Bericht schauen des VS liegt bei jeder Gruppe das Personenpotential zwischen 30 bis 40k...
a) irgendwie vernehme ich keine Aktivitäten dagegen, noch ähnliche Hysterie
b) wenn die Anzahl der Rechtsextremen bei 30k liegt, sind dass alle AfD Mitglieder, sind das alles AfDler, die haben auch ca.30k Mitglieder, gibt es keine anderen Rechtsextremen?
https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/der-bericht_node.html
Zitat von AfricanusAfricanus schrieb:Doch, genau das bedeutet das! Das Du das (anscheinend) anders siehst, sagt sehr viel über Dich aus!
Was sagt es denn?


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14.10.2024 um 04:31
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Die Behörde kann es so einstufen, richtig, aber was bedeutet das rechtlich? Es ist eine Behördenentscheidung gegen man die vorgehen kann, anscheinend lässt das Rechtssystem die Entscheidung darüber den Gerichten.
Du scheinst mich mißverstanden zu haben. Es geht hier nicht um die (in der Tat im Rechtswege klärbare) Einstufung als extremistisch, sondern um die Definition von Extremismus. Und die kann wenn wohl nur im wissenschaftlichen Diskurs betrachtet und ggf. geändert bzw. weiterentwickelt werden.


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14.10.2024 um 04:36
@TatsachenTreue
Nicht unbedingt, ob man das wissenschaftlich (da gibt es eine eigene Rubrik) oder rechtlich sieht, was bedeutet es konkret?
Bleiben wir bei deiner Variante -> wissenschaftlich, was soll der Wähler hier machen...? In dem Thread wird ihm das kognitive Vermögen dazu sowieso abgesprochen.


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14.10.2024 um 04:44
Ausgehend von der Frage von @stereotyp heisst es konkret schlicht, Extremismus ist demokratiefeindlich.
Damit sind die entsprechend eingestuften Landesverbände gesicherte der AfD Demokratiefeinde, andere Organsiationseinheiten der AfD sind Verdachtsfälle.

Und rechtlich: sind die Einstufungen, ich habe z.Zt. keinen sicheren Gesamtüberblick, wohl noch nicht alle endgültig rechtskräftig, aber bspw. die Einstufung der Bundes-AfD und der Bundes-JA als Verdachtsfall wurde bereits von zwei Gerichtsinstanzen bestätigt.


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14.10.2024 um 05:27
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Ausgehend von der Frage von @stereotyp heisst es konkret schlicht, Extremismus ist demokratiefeindlich.
Damit sind die entsprechend eingestuften Landesverbände gesicherte der AfD Demokratiefeinde, andere Organsiationseinheiten der AfD sind Verdachtsfälle.
Das ist natürlich schon ein vernichtendes Urteil. Mit einer Radikalität innerhalb der demokratischen Grundordnung kann ich noch als liberaler Geist gut leben, auch wenn sie rechts ist; aber eine grundsätzliche Demokratiefeindschaft lehne ich ebenso ab .. wobei das natürlich auch drauf ankäme, was man tatsächlich darunter zu verstehen hat.

Kann man irgendwo auch mal genauer nachlesen, wie das Ganze aufgeschlüsselt- und woran das konkret festgemacht wurde?


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14.10.2024 um 06:03
Zitat von nasenstübernasenstüber schrieb:Kann man irgendwo auch mal genauer nachlesen, wie das Ganze aufgeschlüsselt- und woran das konkret festgemacht wurde?
Gute Frage...

Die drei schriftlichen Urteile des OVG NRW sind seit 2.7.24 veröffentlicht. Jeweils über 90 Seiten - und auch für mich als juristisch interessierte Person so leicht nicht zu lesen. Links zu den Urteilen in der PM des OVG NRW.
Eine auf der mündlichen Urteilsbegründung fussende Zusammenfassung findet sich in der PM des OVG NRW vom 13.5.24, im Kern heisst es dort:
Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird. Hier bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für derartige diskriminierende Zielsetzungen. Dem Senat liegt eine große Anzahl von gegen Migranten gerichteten Äußerungen vor, mit denen diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird. Daneben bestehen hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind. In der AfD werden in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet, zum Teil in Verbindung mit konkreten, gegen die gleichberechtigte Religionsausübung von Muslimen gerichteten Forderungen. Nach Auffassung des Senats liegen bei der AfD darüber hinaus Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen vor, wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen.
Wer im letzten Satz einen Anhalt für 'is ja doch nicht' sehen will, der sei auf den Beitrag Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD? des Verfassungsblogs verwiesen. Darin heisst es:
Für eine rechtmäßige Einstufung als Verdachtsfall mussten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die AfD sich nach ihrem Gesamtbild aktiv gegen mindestens eines der unverzichtbaren Grundprinzipien unseres Verfassungsstaats richtet:

die Menschenwürdegarantie
das Demokratieprinzip
das Rechtsstaatsprinzip

Für seine Prüfung legt das OVG Münster diese Begriffe genauso aus wie das Bundesverfassungsgericht bei der Beurteilung einer Partei im Rahmen eines Verbotsverfahrens. Deshalb erlaubt das Urteil insoweit Schlüsse auf die Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD. Das Gericht entschied allerdings nicht darüber, ob die AfD sicher verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Diese Feststellung wäre Voraussetzung für ein Parteiverbot.
Im Rest des m.E. insgesamt lesenswerten Beitrags (liest sich auch einfacher als die Urteile) finden sich Abschnitte mit den Überschriften:
Grund 1: Durch das Urteil ist bestätigt, wie rechtsextrem die AfD gegenwärtig ist
[...]
Die AfD verbirgt ihr wahres Gesicht
[...]
Urteil bestätigt: AfD verwendet rassistische Sprache
[...]
Keine Einzelfälle
[...]
Demokratiefeindlichkeit noch nicht gut belegt
[...]
Grund 2: Der Verfassungsschutz darf jetzt weiterhin und tiefer bohren
[...]
Grund 3: Für die AfD wird es schwer, sich vor einem Verbot zu schützen
Mein Fazit: Stand jetzt besteht aus meiner Sicht begründeter Verdacht, dass die AfD nicht mehr in unsere demokratische Verfassungsordnung passt.
Die Beobachtung durch das BfV kann weitergehen, ist nicht mehr auf offene Quellen zu beschränken. Auch die Landesämter werden die Landesverbänder weiter im Blick haben. Dadurch dürften nach meiner Vermutung weitere Ein-/Hochstufungen folgen.
Je mehr Teilverbönde der AfD als Verdachtsfälle oder eben gar gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestift werden können, desto eher dürften die Belege dafür auch eine Grundlage für ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren bilden.


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14.10.2024 um 07:17
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Die Beobachtung durch das BfV kann weitergehen, ist nicht mehr auf offene Quellen zu beschränken.
Die Beobachtung der AfD kann aber ruhig beschränkt bleiben, denn die AfD legt selbst alles über Ethnopluralismus offen.
Also steht nur die Frage,
ist Ethnopluralismus demokratiefeindlich?
Die Landespartei verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus. Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen bzw. kulturellen Kriterien richten. Ein solches Volksverständnis ist jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar. Mit dem Ethnopluralismus würde zwangsläufig die Herabsetzung, Ausgrenzung und Benachteiligung fremder Völker, also von Migranten und ethnischen Minderheiten, einhergehen. Sie würden als Menschen zweiter Klasse angesehen und pauschal verächtlich gemacht. »Eine derart rassistische Ausprägung des Volksbegriffs, wie ihn die AfD Sachsen öffentlich vertritt, hat seine Wurzeln im historischen Nationalsozialismus«, unterstreicht Christian.
Quelle: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1071656


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14.10.2024 um 07:57
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Wer im letzten Satz einen Anhalt für 'is ja doch nicht' sehen will, der sei auf den Beitrag Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD? des Verfassungsblogs verwiesen. Darin heisst es:
Ich schrieb ja schon vorher , was ich vom verfassungsblog halte( nomen ist hier eben nicht Omen), und meine Meinung vom Verfassungsschutz hat gerade auch ganz schön Federn lassen müssen. Seine „wissenschaftliche „Meinung mit zwei Medien/Einrichtungen begründen, die eindeutig eine einseitige Sicht auf das Problem haben ist jedenfalls sicher nicht wissenschaftlich,


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14.10.2024 um 08:14
Und selbst wenn die AfD insgesamt als gesichert revhtsextremistisch eingestuft wird, zum Parteienverbot reicht das nicht:
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html


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14.10.2024 um 09:53
Seit ihrer Gründung 1968 wird die DKP vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Sie wird als linksextremistisch und verfassungsfeindlich eingestuft, da sie sich als „revolutionäre Partei der Arbeiterklasse“ zum Marxismus-Leninismus bekenne und unverändert eine revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft anstrebe.
Quelle: Wikipedia: Deutsche Kommunistische Partei#:~:text=Seit%20ihrer%20Gründung%201968%20wird,revolutionäre%20Umgestaltung%20der%20Gesellschaft%20anstrebe.

Das beißt sich aber m. E. mit dem:
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten.
(Vom BfV)


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14.10.2024 um 09:58
@stereotyp

Ja , d.E. Du liegst offensichtlich eben falsch 🤷🏻‍♂️


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14.10.2024 um 18:38
Zitat von eckharteckhart schrieb:Also steht nur die Frage,
ist Ethnopluralismus demokratiefeindlich?
Die Antwort ist für mich klar! Ja.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt
Also nur noch eine Frage der Zeit.


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