Fellhase schrieb:Das wäre wohl nicht rechtens.
Richtig!
Fellhase schrieb:Wie sähe eine Lösung in der Praxis aus, getrennte Räume zum Essen oder Aufenthalt u. während der Arbeitszeit ist es verboten, mal (provokant) ins Butterbrot zu beißen bzw. `nen Schluck Wasser zu trinken?
Notfalls - ja: getrennte Räume.
Wie gesagt war auf vielen Kundenobjekten zumindest das Essen so oder so direkt im Wachbüro untersagt - so stand es auch in den jeweiligen Dienstanweisungen. Dafür gab es halt separate Räume. (Psst: Wo kein Kläger - da natürlich auch kein Richter)
Fellhase schrieb:Das heisst, man müsste Muslime um Erlaubnis fragen, ob man in deren Gegenwart was Essen und Trinken darf?
Warten, bis weit und breit kein Muslim in der Nähe ist?
Toleranz, Kompromissbereitschaft in allen Ehren, aber das würde mir entschieden zu weit gehen, wobei das ja meist immer nur einseitig ist.
Einfach nur der Höflichkeit und Rücksichtnahme und letztendlich auch dem Betriebsklima untereinander wegen.
Da gab es keine Vorschriften, sondern nur Empfehlungen und sollten wir am Ende wenn auch nur untereinander unter den Kollegen ausmachen. Also da, wo es auch für alle erlaubt gewesen ist direkt in den Wachbüros zu speisen.
Der betreffende muslimische Kollege, den das gestört hätte, wenn wir während seines Fastens vor ihm gegessen hätten, hätte uns das natürlich nicht verbieten können, weil keine Weisungsbefugnis.
Nichts desto trotz hätte man dann auch freiwillig Rücksicht nehmen können und zum Essen woanders hingehen können - zumindest nicht direkt vor seinem Auge fressen müssen.
Fellhase schrieb:Es sei denn, es stört keinen, kann man ja gänzlich drauf verzichten, vor und während der Arbeit (Geruchsbelästigung).
Richtig. Auch da heißt es, selbst wenn nicht explizit untersagt, auf Rücksichtnahme zu achten.
Durch spezielle Raucherecken war das aber niemals ein Problem auf unseren Kundenobjekten. Wer sich als Nichtrauer dennoch dazu gesellen wollte - Tja, seine/ihre freiwillige Entscheidung dann.
cejar schrieb:. Wir haben beispielsweise keine regulären Pausenzeiten
Wir streng genommen auch nicht. Immer wie es sich ergibt und Arbeitspflichten nicht vernachlässigt werden würden.
Das ist immer dann weniger streng reguliert, vorgeschrieben, wenn ein Großteil der Arbeitszeit nur mehr oder weniger aus Bereitschaftsdienst besteht.