Cthulhus_call schrieb:Jetzt erfindest du mal eben die Zahlen neu um dich arm zu rechnen.
Für 57k würde ich das nicht machen und dann noch in einem "Rekordjahr".
Vielleicht liest Du Dir das von Dir verlinkte auch mal durch?
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/046-einkommen-landwirtschaft.html#:~:text=Der%20durchschnittliche%20Gewinn%20lag%20mit,in%20den%20vergangenen%20zehn%20JahrenCthulhus_call schrieb:Wie gesagt 114 EUR Gewinn, da steht nichts das es vor Steuern ist.
Wie möchtest Du Unternehmen denn vergleichen? Familienbetrieb Alleinstehender ohne Kinder, GbR mit 5 Gesellschaftern, Genossenschaft mit 20 Anteilseignern...
Wie möchtest Du das mit den Steuern hinbekommen?
Die Erläuterungen sind doch verlinkt bei Deinem Link.
Eine zentrale Größe für die Erfolgsmessung landwirtschaftlicher Unternehmen ist der Gewinn. Dieser umfasst bei
Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Entgelt für die nicht entlohnte Arbeit der landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren mitarbeitende, nicht entlohnte Familienangehörige, für
Vorbemerkung
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das eingesetzte Eigenkapital und für die unternehmerische Tätigkeit. Aus dem Gewinn müssen die Privatentnahmen der Unternehmerinnen und Unternehmer (Lebenshaltung, Krankenversicherung, Alterssicherung,
private Vermögensbildung, private Steuern usw.) und die Eigenkapitalbildung der Unternehmen (Nettoinvestitionen, Tilgung von Fremdkapital) finanziert werden.
Bei juristischen Personen lautet die dem Gewinn entsprechende Bezeichnung „Jahresüberschuss“. Im Gegensatz
zu den Haupterwerbsbetrieben werden bei juristischen Personen alle im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte entlohnt. Deshalb wird als Einkommensmaßstab, der für die landwirtschaftlichen Betriebe aller Rechtsformen vergleichbar ist, der „Jahresüberschuss plus Personalaufwand“ je Arbeitskraft (AK) herangezogen. Damit
wird sowohl das Bruttoeinkommen aus der unternehmerischen Tätigkeit als auch aus der Tätigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben erfasst. Weil bei den juristischen Personen aus
dem Jahresüberschuss bereits Steuern vom Einkommen und Ertrag entrichtet worden sind, die bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der Regel nicht anfallen, wird der Jahresüberschuss vor Steuern vom
Einkommen und Ertrag ermittelt.
Quelle:
https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0111001-2023.pdfMit dieser Meldung sollte einfach populistisch Stimmung gegen die Landwirtschaft gemacht werden, Du versuchst es hier ja auch direkt ohne überhaupt einen Bezug auf die Ausgangsdiskussion.
Wie die Betriebsentwicklung für 2023/24 und 2024/25 aussieht wurde auch ganz bewusst nicht beachtet, obwohl diese für die Steuererhöhungen durch die geplanten Maßnahmen erst dann anfallen.
Cthulhus_call schrieb:Bisher hast du davon nichts widerlegt.
Wie soll ich irgendwas widerlegen was es nicht gibt?
Ich habe von Dir nicht einen Belege bekommen, dass eine der Demos geplant war, um Straftaten zu begehen.
Und bei einzelnen Straffälligkeiten wurde direkt durchgegriffen und die Verurteilungen werden kommen, das betrifft aber Einzelpersonen und nicht eine gesamte Demo.
Halten wir fest
LG begeht mit ihren Aktionen geplante Straftaten.
Das Bauerndemos geplant wurden, um Straftaten zu begehen gab es nicht.