Abahatschi schrieb:Soll heißen wenn ich LG so hindere dass sie nicht auf die Fahrbahn kommen, habe ich nichts verbroachen.
Keine Ahnung, unsere Rechtssprechung ist mEn in ihrer Deutlichkeit so undeutig und kann so vielfältig ausgelegt werden, dass ich manchmal glaube, dass die benachteiligte Seite zu kurz kommt.
Wenn du mich fragst, würde ich sagen, dass du dein Demo-Recht genauso wahrnimmst wie die LG, zumindest dann, wenn es so abläuft, dass es zu keiner körperlichen Auseinandersetzung kommt.
Müsste es auf Straßen/Autobahnen im Prinzip ja auch gar nicht, denn die LG betont doch, dass irgendwer, wenn der Rest auf der Straße festklebt, nicht klebt wegen des Rettungswagendurchlasses. Das würde doch bedeuten, dass jeder andere Autofahrer dort doch genauso ausweichen könnte, damit es gar nicht erst zum Stau kommt?
Ein RW Insasse müsste sogar Hand anlegen, um weiterfahren zu können, was die Justiz sicher als Notwehr betrachtet, machts der Autofahrer, legt die Justiz es aber sicher als Handgreiflichkeit/Nötigung aus und nicht als Demo-Recht.
Man möchte ja nur neben den Klebenden vorbeifahren.
Wird der RW aber am Stauende auf Grund der Klebenden behindert, wo die Bildung einer Rettungsgasse nicht möglich ist, ist die Schuldfrage wahrscheinlich Ermessenssache, egal, ob mittendrin gerade eine komplizierte Geburt oder ein Herzkasper vonstatten geht.