bgeoweh schrieb:Für den Tatbestand ist selbst im minderschweren Fall eine Mindesthaftstrafe von 3 Monaten vorgesehen, im regulären Fall von 6 Monaten. Kann natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden, ist aber auf jeden Fall deutlich über die Ermahnung hinaus.
Nur die Fahrlässigkeit sieht eine Geldstrafe vor, die im Falle der Aktivisten natürlich geradezu lächerlich anzunehmen ist. Hier sind vorsätzlich Hindernisse bereitet worden.
Zählt die Umzäunung, die beschädigt worden ist, eigentlich auch schon zu den Anlagen, siehe § 315 StGB?
Selbst wenn nicht, dann haben wir es aber mit Sachbeschädigung nach 303 StGB zu tun - einschließlich dem Hausfriedensbruch . Meinst, es könnte sogar für den schweren Hausfriedensbruch nach 124 StGB reichen? Beim öffentlichen Dienst bin ich mir gerade nicht sicher.
Und der 315er StGB, gefährlicher Eingriff in diesem Fall in den Flugverkehrt, dürfte allein schon nur wegen der Bereitung von Hindernissen erfüllt sein.
In diesem Fall sind eigentlich nur Haftstrafen zu erwarten. Ob auch auf Bewährung, bin ich mir Angesichts gleich noch zwei weiterer Tatbestände, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, nicht mal mehr sicher.
(Ps. In Tateinheit oder Tatmehrheit tue ich mich immer schwer. Beides wäre im Falle des Ber-Flughafens für mich denkbar.)
@calligraphie Ich sehe es wie du; die werden immer verrückter bzw. radikaler. Längst ist Schluss mit lustig und nicht alles lässt sich länger mit dem 34er StGB rechtfertigen. Darf und kann einfach nicht sein. Der Zweck heiligt auch hier nicht jedes Mittel. Die Mittel müssen angemessen sein und die Gefahr, die gegenwärtig für eigenes oder fremdes Leben bestehen würde, auch nicht anders abzuwenden sein.
Die meisten ihrer Aktionen einschließlich des Ber-Flughafens halte ich persönlich alles andere als angemessen.
Ich tue mich selbst schon bei der Gegenwärtigkeit schwer, auch wenn das einige Klimaforscher natürlich anders sehen würden - auch für Deutschland, da für sie ja schon nicht nur kurz bevor stehend, sondern bereits stattfindend und wenn nichts unternommen wird auch noch weiter andauernd.
Ich tue mich damit schwer, weil zum eigentlichen Zeitpunkt der Tat ja keine unmittelbare Gefahr für Leib und Lebens verursacht durch den Klimawandel bestanden hat, auch nicht kurz bevor stand, um dann, wenn angemessen und nicht anders abwendbar, fremde Rechtsgüter verletzen zu dürfen, die zum Zeitpunkt einer Gefahr für Leib und Leben als weniger schützenswert bzw. nachrangiger angesehen werden würden.
Zudem geht des Aktivisten ja nicht mal darum eine gegenwärtige Gefahr von sich und anderen abzuwenden, sondern wollen sie ja nur mit ihren Aktionen Aufmerksamkeit erreichen. Das dürfte meiner Ansicht nach schon den rechtfertigen Notstand ins ad Absurdum führen.
Ist nur die Meinung, meine, eines Laien.