Lupo54 schrieb:Ich nehne an Du meinst das BVG-Urteil von 1973?
Das ist nur ein Aspekt. Jegliches nationale und internationale Handeln in diesem Kontext ist genau diesem Umstand untergeordnet.
Lupo54 schrieb:Beim o.g. Urteil ging es darum, sich gegenüber der DDR einen rechtlichen Vorteil zu verschaffen.
Da wäre das BVerfG aber gar nicht die geeignete Instanz gewesen. Dessen Kompetenz beschränkte sich auf die BRD.
Lupo54 schrieb:Beide sind von der Landkarte und aus der Geschichte verschwunden.
Das Deutsche Reich nun eben nicht. Es heißt anders, ist aber als Rechtsträger noch da. Das heißt, alles was das Deutsche Reich getan hat (seinen es nun Verträge oder Handlungen), sind originär (und nicht vererbt oder übertragen) Sache der BRD.
Lupo54 schrieb:Wie ich aus dem letzten Satz entnehme scheinst Du dir da nicht sicher zu sein.
Natürlich nicht. Dafür gibt es keine völkerrechtliche Schablone.
Meine Meinung:
Alles, was europäische Staaten anbelangt, ist sowohl rechtlich als auch moralisch erledigt. Spätestens seit 1990, aber eher auch vorher. Gleiches gilt für nichteuropäische Kriegsparteien.
Was afrikanische "Opfer" an geht, gibt es in meinen Augen zumindest die moralische Pflicht, ernsthaft über eine Kompensation nachzudenken und diese zu diskutieren.
sacredheart schrieb:Aus meiner Sicht ist die Diskussion, ob wir der Nachfolgestaat oder rechtsidentisch mit dem Deutschen Kaiserreich relativ nachrangig.
Im Ergebnis sicherlich. Aber für die Herleitung eventueller Ansprüche nun mal nicht.
Man hätte es damals auch anders machen können. Das Deutsche Reich geht ersatzlos unter und auf einem Teil dessen Staatsgebietes entsteht mit einem Teil dessen Staatsvolkes ein völlig neues Konstrukt. Komplett aus dem Nichts. Ein vollständiger Cut.
Aber so war es halt nicht. Die Möglichkeit der Identität und lediglich Neuausrichtung war sinnvoller. Schon alleine, weil Deutschland eben in internationalen Beziehungen tief verflochten war und ist.
sacredheart schrieb:hat Deutschland sich damals gewaltig bereichert?
Was heißt schon "gewaltig".
Stell Dir folgendes vor:
In meiner Jugend habe ich Dich überfallen. Dich schwer verletzt und beraubt, so dass Dein weiteres Leben nachhaltig davon geprägt war. Schwer zu sagen, ob Dein jetziges Leben noch darunter leidet. Aber aufgrund der Schwere der Verletzungen und der Menge an Geld, die geraubt wurden, nicht ganz auszuschließen.
Für mich war das damals nicht viel Geld, das ich geraubt habe - für Dich aber schon. Und heute bin ich reich und Du weiterhin arm. Der Vorfall von damals nagt an Dir. Es ist einfach ungerecht, dass ich Dich damals überfallen habe und dass es zumindest denkbar ist, dass es Dir aufgrund meiner Handlungen schlechter geht, als es sonst der Fall gewesen wäre.
Es ist nun viel Zeit vergangen. Ich bin nett geworden und die Forderungen sind verjährt.
Würdest Du aber jegliche moralische Schuld so gänzlich ablehnen? Wenn wir uns auf einer Feier wiedersehen, stehen die Ereignisse von damals dann trotzdem noch zwischen uns? Bzw. verzeihst Du mir, sobald die Forderung verjährt ist?
Darum geht es in meinen Augen. Und ja, es macht es sicher schwerer, wenn jemand fordert. Aber alleine aus einer moralischen Erwägung heraus, kann man das meines Erachtens nicht einfach wegwischen.
Man muss sich zumindest ergebnisoffen Gedanken darüber machen.