Ray. schrieb:Dann lieber so verurteilen das es etwas bringt. Das man nicht mitten in einem Schuljahr abbrechen muss, man eine Ausbildung machen kann oder zumindest vernünftige Lehrgänge.
@Ray. Im Jugendstrafrecht könnte man bspw zwar zeitnah urteilen, aber zB eine 6 Wochen Strafe muss dann in den Schulferien abgesessen werden. Das dürfte einen gewissen Erinnerungswert haben.
Insgesamt wäre ich dafür, bei der Behandlung von Straftätern Gruppe zu bilden, die unterschiedlich behandelt werden. Unser Strafrecht geht ja immer vom Durchschnitsbürger aus, der x,yyyy Straftaten im Leben begeht. In Wirklichkeit begehen die Allermeisten doch gar keine Straftaten, einige wenige begehen Jugendsünden und dann nichts mehr, einige andere begehen eine oder mehrere überschaubare Straftaten in einer wie auch immer gearteten Lebenskrise und einige leben immer ein Leben außerhalb gesellschaftlicher Normen zum Schaden aderer.
Der Jugendsünder braucht einfach einen merkbaren Klaps auf die Finger und feddich.
Der Mensch, der in einer extremen Lebenslage Straftaten begeht, braucht ggf neben einer Strafe Hilfe bei der Bewältigung der extremen Lebenslage. Oft ist da eine Entgiftung von was auch immer Voraussetzung, um überhaupt mit solchen Menschen arbeiten zu können.
Der Berufskriminelle braucht dann schon keine Kuscheljustiz mehr, sondern eine drakonsiche Strafe, ggf mit Einziehung aller Vermögenswerte.
Die ganz schlimmen Fälle, nennen wir sie mal 'Hannibal Lecot' sind ja auch erst mal sehr selten, nicht im Fernsehen, aber in der Realität. Ich meine zB die Drahtzieher hinter den Kinderpornoringen, die letztes Jahr medienwirksam aufgeflogen sind. Für solche Leute sehe ich ganz persönlich gar keinen Grund, eine Freilassung jemals in Aussicht zu stellen. Es ist ja ganz einfach, in Freiheit zu leben: Keine Kinder vergewaltigen.
shionoro schrieb:oder auch, dass zeugenschutz in D oft nicht genug sicherheit für zeugen bietet, ernsthaft gegen bosse auszusagen.
Hier geht es in der Realität der Bekämpfung von Clan Kriminalität beim zeugenschutz sehr kompliziert zu. Wenn zB jemand beobachtet, wie irgendeine Clan Größe einen Konkurrenten schlägt und sein Auto demoliert, haben wir eine justiziable Straftat. Wer davon Zeuge wird, denkt vielleicht, keine so gute Idee, das mitzuteilen. Zeugen solcher Straftaten können natürlich auch nicht in ein klassiches zeugenschutzprogramm genommen werden, das das ganze Leben auf den Kopf stellt und Millionen kostet. Sonst haben wir hinterher wie so oft eine Bewährungsstrafe und dafür jemanden in ein echtes Zeugenschutzprogramm? Wird einfach nicht gehen. Und eine Bewachung rund um die Uhr wird man auch allenfalls für ein paar Wochen stellen können. Das ist einfach schwer lösbar.