Querdenker
09.12.2021 um 19:39rhapsody3004 schrieb:Ist es doch auch rechtlich gesehen oder nicht, sollten Mordmerkmale oder ein niedriger Beweggrund vorliegen? Nur kann man den Täter leider nicht mehr dran kriegen, weil er sich ja nach der Tat selbst gerichtet hat.Ja. Wenn er den Suizidversuch überlebt hätte, wie z.B. die Mutter in Solingen, die ihre 5 Kinder getötet hatte, wäre er vermutlich wegen Mordes angeklagt worden. Ich bin keine Juristin, aber das Motiv aus Angst vor Inhaftierung die Kinder zu töten kommt mir schon als niedriger Beweggrund vor.
Jedenfalls finde ich den Begriff erweiterter Suizid nicht so gut.
Er macht die Tötung bzw den Mord der anderen zur Nebensache, finde ich.