Zz-Jones schrieb:Die Anwälte, die da bisher verbraten wurden, waren doch Kanonenfutter, diese Niederlage war womöglich sogar sowieso mit einkalkuliert.
In Penyland war einer der Anwälte ein Herr Goldstein der selber für die Republikaner an den lokalen Wahlgesetzen gearbeitet hat.
Das einzige was er bzgl von 592 Briefwahlzetteln zu bemängeln hatte war das in diesen das Adressfeld nicht ausgefüllt wurde.
Da die Zettel aber einen Bar-Code haben ist die Adresse und der Wähler dennoch eindeutig zuzuordnen und die Wahlbehörde daher in Ihren Richtlinien nur die Unterschrift und Datum als notwendig erachten.
Sein Argument war das im Gesetzt steht das die Unterlagen ausgefüllt werden müssen. Durch das weglassen der Adresse diese nicht ausgefüllt sein und damit die 592 Briefwahlunterlagen ungültig sind und die Richtlinien der Wahlbehörde gegen das Wahlgesetz verstoßen.
Die Richter waren davon nicht überzeugt.
* Verneint Goldstein die Frage ob er irgendemand des Wahlbetrugs bezichtigt.
* Die Adresse sei dennoch bekannt. (Durch weglassen der Adresse sind die Unterlagen dennoch ausreichend verifizierbar)
* Auch andere Grundrechte wie z.B. das Recht auf eine medizinische Behandlung gehen nicht verloren wenn Formulare ausreichend aber nicht vollständig ausgefült werden (Präzedenzfall liegt vor)
* Das vollständige ausfüllen (hier die Adresse) der Wahlunterlagen wird vom Gesetzt nicht explizit verlangt.
Goldstein kann nur hoffen das er bezahlt wird für seinen ehrenhaften Auftritt. Würd mich aber nicht wundern wenn er sein Honorar einklagen muss.
Das ist das Niveau der bisherigen Klagen.
Staatsanwälte verweigern Ihren Minister die Gefolgschaft (Man stelle sich vor der Bundestaatsanwwalt in DE würde auf Anweisung des Justitzminister nicht aktiv werden), Trumps Anwälte lügen keinen Wahlbetrug herbei und allein Rudy Giuliani steht noch zwischen Soziallismus und Freiheit(tm).
Ich wünschte ich hätte ein Copyright auf diese Geschichte.
Dennoch glaub ich erst das Trump die Wahl verlohren hat, wenn Putin Biden zum Wahlsieg gratuliert.