behind_eyes schrieb:Schade finde ich, daß jetzt auch der Kanzler immer dünnhäutiger wird und Anwälte einschalten muss.
Das hat in heutigen Zeiten nichts mit "dünnhäutigkeit" zu tun sondern ist eine notwendige Übung, wenn man vermeiden will, dass der mangelnde juristische Widerspruch gegen sich verwendet wird. Eine Unterlassungsklage und/oder das Einfordern einer Gegendarstellung ist heute in solchen Fällen leider notwendig.
Davon ab erscheint der Vorwurf, Scholz habe Chialo mit seiner Äußerung rassistisch beleidigt selbst unter der Annahme, er habe die Hautfarbe dabei ausdrücklich benannt, ausgesprochen unplausibel:
Wenn Chialos - wie berichtet - ausdrücklich auf seine eigene Person verwiesen hat, um Scholz Position, die CDU sei auf dem Weg, sich der extremen Rechten anzunähern, in Frage zustellen und Scholz tatsächlich gemeint hätte, Chiao sei als Schwarzer nicht mehr als ein Feigenblatt und Hofnarr dieser CDU, dann richtet sich der Angriff von Scholz gegen die CDU und nicht gegen Chialo. Er unterstellt dann der CDU, das sie Chialo nur und ausschließlich aufgrund seiner körperlichen Merkmale eine Funktion erlaubt, um von ihrem Rassismus abzulenken (Feigenblatt), ihn dabei aber tatsächlich nicht ernst nimmt (Hofnarr). Ob Scholz ihn ernst nimmt, spielt dabei keine Rolle.
Also selbst unter dieser etwas lebensfremden Annahme wäre aus der Äußerung keine rassistische Beleidigung abzulesen.
Scholz mag zwar alle möglichen Schwächen und Fehler haben - in seinen Äußerungen ist er aber stets sehr kontrolliert und überlegt. Das ist eine seiner großen Stärken. Es ist eher wenig plausibel anzunehmen, ihm wären im Gespräch mit einem eher liberalen Politiker Formulierungen rausgerutsch, die diesen bewußt und auf niedrigstem Niveau aufgrund unübersehbarer körperlicher Eigenschaften beleidigen sollten. Wahlkampf ganz unten.