SPD
09.08.2021 um 21:55SvenLE schrieb:Wie meinst du das bitte konkret?Ich meine Dinge in der Regel so, wie ich sie sage. Die Zustimmung in der Bevölkerung zu "sachgrundloser" Abtreibung ist rückläufig, seit der Wende:
Im Untersuchungszeitraum stiegen die Vorbehalte gegen einen Schwangerschaftsabbruch: 1992 unterstützten fast 80 Prozent der Ostdeutschen einen unbeschränkten gesetzlichen Zugang, 2012 sind es noch 55 Prozent. In Westdeutschland befürworteten 1992 noch 47 Prozent der Befragten einen uneingeschränkten Zugang, 2012 sind es noch etwa 30 Prozent. Dafür stieg der Anteil an Befragten, die einem Abbruch nur teilweise, das heißt, unter dem Aspekt der Gesundheit von Mutter und Fötus zustimmen: im Osten von 20 auf 40 Prozent und im Westen von 50 auf 60 Prozent. Die Anzahl derer, die einen Abbruch grundsätzlich ablehnen, ist gering, hat sich aber in beiden Landesteilen zwischen 1992 und 2012 verdoppelt. Im Osten von etwa einem auf etwa zwei Prozent, im Westen von fast fünf auf rund zehn Prozent.Quelle: https://www.thieme.de/de/presse/einstellungswandel-zum-schwangerschaftsabbruch-151301.htm (Archiv-Version vom 06.12.2020)
Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland befürwortet somit eine steigende Anzahl von Menschen strengere gesetzliche Regelungen, wobei die Einstellungen in Ostdeutschland weiterhin weniger restriktiv sind als im Westen. Die Veränderungen in Einstellungen ließen sich nicht ausschließlich durch Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, wie zum Beispiel Religiosität oder Einkommen erklären, so die Leipziger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Verschiedene weitere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel kontroverse gesellschaftliche Diskurse zu Schwangerschaftsabbrüchen nach dem ersten Trimester oder der Präimplantationsdiagnostik, werden diskutiert.
Die Studienergebnisse zeigen, dass eine steigende Anzahl von Menschen eine gesetzliche Beschränkung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen befürwortet.
Zur europäischen Dimension z.B. hier:
https://www.ipsos.com/sites/default/files/2017-03/WP_Schwangerschaftsabbruch%20in%20Europa_RZ.pdf
SvenLE schrieb:? §219a sollte eher gestern als morgen aus dem StGB verschwinden.Das Thema ist mir persönlich völlig egal, ich wollte nur darauf hinaus dass die öffentliche Meinung in diesem Punkt keinesfalls so eindeutig in eine Richtung polarisiert ist wie das von den Menschen, die da eine gefestigte Meinung haben, gerne propagiert wird. Im Wesentlichen handelt es sich um ein Thema, bei dem einige Handvoll lauter Aktivisten im wahrsten Wortsinne "den Ton angeben", das spiegelt ganz offensichtlich nicht die Meinung der Gesamtbevölkerung wider.