shionoro schrieb:Inwiefern widerlegt das meine Aussage? Je höher ich die, deren vermögen ich einmal ermittelt habe, besteuere, desto weniger fällt der Verwaltungsaufwand ins gewicht. Die Vermögen ermittel ich ja eh.
Du hast immer noch nicht kapiert, dass ich ein Vermögen nicht "einmal ermitteln" kann. Es geht nicht. Zwei Beispiele, bevor es mir zu dumm wird:
1. Wohnimmobilien: der Wert ändert sich andauernd: der Grundstückspreis und der Ertragswert (d.h. theoretisch erzielbare Mieteinnahmen) ändern sich, die Immobilie selbst wird steuerlich abgeschrieben, es können außerplanmäßige Wertzuwächse oder -minderungen (Haus brennt ab, auf dem Grundstück finden sich Altlasten, das Haus fällt unter Denkmalschutz usw.) stattfinden, Leute können eine Grundschuld oder ein wertminderndes Recht (z.B. lebenslanges Wohnrecht für Angehörige) eintragen lassen, die wertmäßige Zuordnung des Gebäudes zu Personen kann sich ändern (Erbe, Heirat, Scheidung, Schenkung) usw.
Viele, aber nicht alle dieser Wertänderungen können durch Fortschreibungen oder planmäßige Abschreibungen abgebildet werden, wenn es aber streitig wird, geht es vor Gericht, hurra!
2. Kunstgegenstände: stehen grundsätzlich vor dem Problem, dass sie i.d.R. einmalig sind und sich die Ermittlung eines Verkehrswerts überhaupt schnell zu einer rein theoretischen Übung entwickelt, und unterliegen teils wilden Wertschwankungen. Gerade wenn es sich um Gegenstände handelt, die schon lange im Familienbesitz sind (und daher schon lange keinen Marktwert mehr ermittelt bekommen haben) ein Fest für die Gerichte.