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Bezahlbarer Wohnraum

2.390 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Haus, Wohnung, Stadt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bezahlbarer Wohnraum

04.05.2019 um 21:37
Zitat von subhumansubhuman schrieb:OK, das kann ich nicht beurteilen, mich wunderte nur dieser hohe Preis
1000€ für ein Standard-Zweiflügelfenster ist definitiv nicht überzogen. Eingerüstung der Fassade gibt nach laufender Rechtsprechung zwischen 10 und 20% Mietminderung. Der Vermieter wird ja wenn dann gleich alle Fenster tauschen lassen, da ist ein Monat im Gerüst schnell beisammen. Das Gerüst aufzustellen usw. kostet auch wieder Geld, so kommt Eins zum Anderen.


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04.05.2019 um 21:39
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ob nun Reparatur oder Renovierung, das kann doch beides nicht umgelegt werden, oder?
Einerseits wird daraus eine Sanierung. Dadurch sind die Übergänge fließend und Teil von Gerichtsverfahren.

@subhuman
Du hast bei 500€ komplett die Fenster nicht fachgerecht einbauen lassen und u.U. die Folgearbeiten nicht mitgerechnet siehe meine Liste der Arbeiten.
Einbau ohne ordnungsgemäße Ausführung ist gem. ENEV illegal und Mieter können weiterhin die Miete mindern z.b. bei Schimmel in der Laibung mangels Isolierung oder Wasserschäden.


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04.05.2019 um 21:39
@bgeoweh

Vermute mal, dass die Preise auch regional recht unterschiedlich sein können


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04.05.2019 um 21:40
@bgeoweh
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Gerade in günstigen Mietwohnblöcken, die Ende der 60er und in den frühen 70ern erbaut wurden, ist oft noch klassische Nullung verlegt - im Betrieb kein Problem, aber aus gesetzlichen Gründen darf da nur noch unterhalten werden, nicht mehr erweitert oder erneuert.
was meinst du mit Nullung -> Nullleiter bei Strom?
Heißt, wenn irgendwas kaputtgeht, darf ich es nicht durch moderne Anlagen ersetzen - bereits Kipp- statt Drehschalter oder moderne Sicherungen einbauen ist nicht erlaubt.
sind denn solche Auflagen - die ja für Verteuerung sorgen - wirklich sinnvoll?
Wenn jetzt größere Sachen anfallen, muss ich dafür im gesamten Gebäude sämtliche Elektrik austauschen, meistens unter Aufstemmen der Wänder usw. usf. Das ist einerseits sehr teuer, andererseits führt das dazu, dass ich den Mietern so oder so kündigen muss, weil ich tage- und wochenlange Arbeiten in den Räumen durchführen lassen muss, bei denen auch die Tapeten runter müssen und eventuell noch mehr.
das ist doch echt nicht zu fassen - und alles wegen der gesetzlichen Auflagen?
Was denkt sich nur der Gesetzgeber dabei? Klingt ja fast wie Schikane. Für die Mieter ist es jedenfalls eine große bis unzumutbare Härte.
Von daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine oder zwei Wohnungen leerstehen zu lassen, in denen es Probleme gibt, und den Rest weiterzuvermieten, bis man irgendwann mal alles auf einmal macht (oder abreißt und neu baut).
Aha, so erklärt es sich also, dass die Großvermieter in meiner Stadt einige Wohnungen leer lassen.
Aber das ist doch alles nicht normal was hier läuft - und wie ich sehe, ist der Gestzgeber der Hauptschuldige.


War das unter gegangen? :) :
Beitrag von Optimist (Seite 36)
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das sind Balkone aus Beton (halt die Plattenbauten aus der Ex-DDR). Wieso halten die immer noch, wie kommt das - hatten die damals besseren Beton?



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04.05.2019 um 21:41
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Du hast bei 500€ komplett die Fenster nicht fachgerecht einbauen lassen und u.U. die Folgearbeiten nicht mitgerechnet siehe meine Liste der Arbeiten
Das war absolut fachgerecht durch eine ganz offizielle Schreinerei...


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04.05.2019 um 21:42
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Einerseits wird daraus eine Sanierung. Dadurch sind die Übergänge fließend und Teil von Gerichtsverfahren.
Ja, es kommt auf den vorherigen Zustand an, aber in jedem Fall ist es ein Detail für eine Mieterhöhung, da der Wohnwert und die Energieeffizienz gesteigert wurde.


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04.05.2019 um 21:45
Zitat von OptimistOptimist schrieb:und alles wegen der gesetzlichen Auflagen?
Was denkt sich nur der Gesetzgeber dabei?
Die klassische Nullung erlaubt bauartbedingt nicht die Anbringung von zuverlässig funktionierenden Fehlerstromschutzschaltern, daher kann es dort den Tod durch "Föhn in der Badewanne" geben, der bei heutigen Standards so gut wie ausgeschlossen ist. Es geht direkt um den Schutz von Leib und Leben der Bewohner.
Die klassische Nullung birgt Gefahren in sich, wenn der PEN-Leiter unterbrochen wird und der Außenleiter weiterhin mit einem Verbrauchsmittel verbunden ist. Dann liegt an berührbaren Teilen von Gehäusen die volle Spannung des Außenleiters gegen Erde an, heute also in der Regel 230 V. Auch im normalen Betrieb liegt an den Gehäusen eine gewisse geringe Spannung gegen Erde an, die nach dem Ohmschen Gesetz durch den (geringen) Widerstand des PEN-Leiters selber und den durch ihn fließenden Strom verursacht wird. In mehrphasigen Installationen kommt es außerdem bei ungleichmäßiger Belastung der Außenleiter zu Nullpunktverschiebungen. Dies ist ebenfalls dem Spannungsabfall auf dem Nullleiter geschuldet. Das führt auch dazu, dass auf Potentialausgleichsleitungen (Verbindung des PEN mit geerdeten Teilen, z. B. der Wasserinstallation) Ströme fließen können, die u. U. zur Überlastung der Erdverbindung führen. In der DDR kam hinzu, dass Aluminiumkabel installiert wurden, die per se unzuverlässige Klemmstellen aufwiesen.

Aus diesen Gründen ist die „klassische Nullung“ in Deutschland seit dem 1. Mai 1973, in der Schweiz seit dem 1. Januar 1974 für Neuanlagen verboten. Für in Bau befindliche Anlagen gab es in Deutschland eine Übergangsfrist bis 31. März 1974. Nullungs-Verbindungen dort dürfen nur noch mit Leitern mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium durchgeführt werden (erstmals mit VDE 0100/5.73 § 10 a) 2.1.)[1]
Bestandsschutz

Der im Baurecht verankerte Bestandsschutz erlaubt es, Anlagen weiter zu betreiben, die nach früheren Normen errichtet wurden (und diesen noch entsprechen), wenn keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Erweiterungen müssen aber ab Übergangspunkt zur alten Anlage in jedem Falle nach aktuellen Normen errichtet werden.
Deutschland
Was in Deutschland nach früher gültigen Normen (auch TGL) errichtet wurde, braucht nur geändert (angepasst) zu werden, wenn dies in der DIN VDE 0100 (VDE 0100 bis 1976) festgelegt wurde. Das Auswechseln von elektrischen Betriebsmitteln bedarf keiner Anpassungen an die aktuellen Normen, wenn die neuen Betriebsmittel exakt die gleiche Funktion des alten Betriebsmittels haben (was z. B. beim Ersatz alter Dreh-Wechselschalter durch Kipp-Schalter für die Beleuchtung nicht gegeben ist). Demnach hat die „Nullung – hergestellt durch den Anschluss der zu schützenden Anlagenteile an den Nullleiter“, heute als PEN-Leiter bezeichnet (z. B. nach VDE 0100/12.65, § 10N, a – oder in TGL 200-0602/03, Abschnitt 9.3), in den neuen und alten Bundesländern Bestandsschutz.
Wikipedia: Nullung
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das sind Balkone aus Beton (halt die Plattenbauten aus der Ex-DDR). Wieso halten die immer noch, wie kommt das - hatten die damals besseren Beton?
Dass die Teile noch niemanden erschlagen haben, heißt nicht, dass sie bei Begutachtung noch als betretbar klassifiziert würden. Juckt nur selten jemanden. Die Lebensdauern sind ja auch nur Erfahrungswerte, so lange keine offensichtlichen Risse auftreten, wird es halt niemand prüfen.


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04.05.2019 um 21:45
Zitat von OptimistOptimist schrieb:sind denn solche Aufglagen - die ja für Verteuerung sorgen - wirklich sinnvoll?
sie retten menschenleben.
Haben auch weniger mit Bau zu tun als Elektriker. Fassen die ein Teil an sind sie für den Bestand mit verantwortlich.
Daraus folgt dann die Nachrüstung.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Für die Mieter ist es jedenfalls eine große bis unzumutbare Härte.
zu sterben ist härter.
Zitat von subhumansubhuman schrieb:Das war absolut fachgerecht durch eine ganz offizielle Schreinerei...
Das bedeutet nichts, viele sind noch auf dem Stand "Fenster rein, Schaum gut ist". Ein RAL Einbau ist schwer nachzurüsten, man müsste schon immenses Glück haben wenn es nur mit Fenster raus und rein erledigt wäre. Glattstrich haben viele z.b. nicht und zum abdichten müssen die Fensterbretter weg.
Aber dazu müsste man das Haus kennen. Frag einfach mal jemand der sich auskennt wenn noch innerhalb der letzten 5? Jahre passiert ist.


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04.05.2019 um 21:55
@the_unforgiven

Wir haben das 2015 machen lassen und bis jetzt sind keinerlei Probleme aufgetreten. Worauf genau willst du hinaus?
Die Fensterbänke waren dabei übrigens abmontiert


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04.05.2019 um 21:59
Zitat von subhumansubhuman schrieb:Worauf genau willst du hinaus?
Dass dir da jemand zügig was eingebaut hat, bei dem in beidseitigem Einvernehmen Fünfe gerade gelassen wurden, was halt bei einem gewerblichen Vermieter nicht geht, weil der jeden Einzelschritt dokumentiert durchführen lassen muss, auch, wenn die vermutlich unnötig sind. So sind eben die Vorschriften, und der Gewerbliche kann es sich nicht leisten, für billigere Fenster dann irgendwann eine fehlende Gewährleistung, Mietminderungen wegen Schimmel oder Probleme mit der Versicherung zu haben. Da geht dann nämlich die fröhliche Suche nach dem schwarzen Peter los, und wer dann nicht alle Nachweise in der Hand hat, hat dafür die Arschkarte.


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04.05.2019 um 22:00
Zitat von subhumansubhuman schrieb:Wir haben das 2015 machen lassen und bis jetzt sind keinerlei Probleme aufgetreten. Worauf genau willst du hinaus?
Nix schlimmes, wollte Dir nur den Hinweis geben die Gewährleistung noch zu nutzen.
4 Jahre also noch Gewährleistung.
Dauerhafte Dampdichte Abdichtung und schlagregenfestigkeit aussen.
Schaum wird schlechter und Feuchtigkeitsschäden treten zu tage.
Aber das wird schlimmer je moderner der Bau ist, wenn Du eine Bude wie schweizer Käse mit Kachelofen hast ist das unwichtig und gibt eher weniger probleme. Nen SV zu fragen kostet nicht viel und lohnt sich.


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04.05.2019 um 22:03
@bgeoweh

Ich kann aber nur wiederholen, dass die Arbeiten damals sauber durchgeführt wurden und es weder Undichtigkeiten noch sonstige Probleme bis jetzt gibt.
Die Fenster sind dicht und es gibt keine Schimmelbildung.


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04.05.2019 um 22:07
@the_unforgiven

Nö, Kachelofen haben wir nicht.
Und da der Schornsteinfeger unsere Heizungsanlage nicht mehr durchgehen liess, mussten wir diese erneuern.
Allerdings spart man jetzt - auch bedingt durch die neuen Fenster - einiges an Öl

In einem muss ich vielen hier allerdings auch Recht geben: Ordentliche Handwerker zu finden ist schon ein Glücksspiel...


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04.05.2019 um 22:09
Ist doch auch scheißegal wie hoch nun der genaue Preis für die Fenstermodernisierung war.


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04.05.2019 um 22:11
@_Alekto_

Wenn du es selbst zahlen musst ist es eben nicht scheissegal...


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04.05.2019 um 22:13
Ich wohne in München und hier ist das mit den bezahlbaren Wohnraum ein Wahnsinn. Vor allem für Menschen die zur mittleren Schicht gehören, ist es das schlimmste. Es gibt hier München ein Modell, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Es gibt aber eine Vorraussetzung, man darf maximal im Jahr eine gewisse Summe nicht erreichen. Menschen im mittleren Stand verdienen sind meistens drüber. Wohnungen zu finden ist schwer, unter 1000 € für eine 3 Zimmer Wohnung findet man selten.


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04.05.2019 um 22:14
Zitat von Sakura26Sakura26 schrieb:Es gibt aber eine Vorraussetzung, man darf maximal im Jahr eine gewisse Summe nicht erreichen. Menschen im mittleren Stand verdienen sind meistens drüber.
Geh mal rüber in den Grünenthread und erzähl das @Groucho , laut dem ist das nämlich alles Quatsch und das Problem gibt es nicht.


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04.05.2019 um 22:14
Zitat von Sakura26Sakura26 schrieb:Wohnungen zu finden ist schwer, unter 1000 € für eine 3 Zimmer Wohnung findet man selten.
Die Frage ist ob sie bezahlbar sind, da keine frei sind gehe ich mal davon aus dass sie bezahlbar sind.


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04.05.2019 um 22:15
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Die Frage ist ob sie bezahlbar sind, da keine frei sind gehe ich mal davon aus dass sie bezahlbar sind.
Die Frage muss ja lauten "bezahlbar von wem".


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04.05.2019 um 22:17
@subhuman

Es ist rechtlich festgelegt, in welcher Höhe die Modernisierungen umgelegt werden dürfen. Damit hat man sich abzufinden oder soll der Eigentümer auch diese Kosten noch alleine tragen? Was kommt als nächstes, dass er auch noch die Müllkosten für alle und alleine tragen soll?


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