@bgeoweh bgeoweh schrieb:Gerade in günstigen Mietwohnblöcken, die Ende der 60er und in den frühen 70ern erbaut wurden, ist oft noch klassische Nullung verlegt - im Betrieb kein Problem, aber aus gesetzlichen Gründen darf da nur noch unterhalten werden, nicht mehr erweitert oder erneuert.
was meinst du mit Nullung -> Nullleiter bei Strom?
Heißt, wenn irgendwas kaputtgeht, darf ich es nicht durch moderne Anlagen ersetzen - bereits Kipp- statt Drehschalter oder moderne Sicherungen einbauen ist nicht erlaubt.
sind denn solche Auflagen - die ja für Verteuerung sorgen - wirklich sinnvoll?
Wenn jetzt größere Sachen anfallen, muss ich dafür im gesamten Gebäude sämtliche Elektrik austauschen, meistens unter Aufstemmen der Wänder usw. usf. Das ist einerseits sehr teuer, andererseits führt das dazu, dass ich den Mietern so oder so kündigen muss, weil ich tage- und wochenlange Arbeiten in den Räumen durchführen lassen muss, bei denen auch die Tapeten runter müssen und eventuell noch mehr.
das ist doch echt nicht zu fassen - und alles wegen der gesetzlichen Auflagen?
Was denkt sich nur der Gesetzgeber dabei? Klingt ja fast wie Schikane. Für die Mieter ist es jedenfalls eine große bis unzumutbare Härte.
Von daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine oder zwei Wohnungen leerstehen zu lassen, in denen es Probleme gibt, und den Rest weiterzuvermieten, bis man irgendwann mal alles auf einmal macht (oder abreißt und neu baut).
Aha, so erklärt es sich also, dass die Großvermieter in meiner Stadt einige Wohnungen leer lassen.
Aber das ist doch alles nicht normal was hier läuft - und wie ich sehe, ist der Gestzgeber der Hauptschuldige.
War das unter gegangen?
:) :
Beitrag von Optimist (Seite 36)Optimist schrieb:Das sind Balkone aus Beton (halt die Plattenbauten aus der Ex-DDR). Wieso halten die immer noch, wie kommt das - hatten die damals besseren Beton?