Wo wir schon bei angeblich schweren Straftaten sind. Auch die Geschichte mit dem Laser-Angriff auf einen Polizeihubschrauber, wird aus guten Gründen mittlerweile (sogar gerichtlich) angezweifelt:
Einer der spektakuläreren Strafprozesse in der Folge von G20 wirft nun eine neue Frage auf: Wie dreist dürfen Polizisten bei Zeugenaussagen lügen, ohne dass ihnen etwas geschieht? Der Fall ist bekannt: Es geht um den mutmaßlichen Laserangriff auf einen Polizeihubschrauber, der am Vorabend des Gipfeltreffens über Altona kreiste.
„Mordversuch“, titelte die Boulevardpresse damals. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger habe einen Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber gerichtet und die Piloten geblendet. Er habe den Absturz des Hubschraubers billigend in Kauf genommen. Es war die schwerste Anschuldigung im Zusammenhang mit den G20-Ereignissen. Der Tatverdacht lautete auf „versuchten Mord“. Amtsrichter Johann Krieten unterschrieb den Haftbefehl und schickte den Familienvater in Untersuchungshaft. Dort blieb Nico B. fast fünf Monate.
Der Prozess wird ihm schließlich wegen „versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr“ und „gefährlicher Körperverletzung“ gemacht. Der erste Pilot habe „mehrere Sekunden lang“ nichts mehr sehen können, heißt es in der Anklageschrift. Der Täter habe „in dem Bewusstsein“ gehandelt, eine „konkrete Gefährdung des Hubschraubers und der Besatzung herbeiführen zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Quelle:
http://www.taz.de/!5509428/Das Gericht und ein Gutachter stellten fest, dass es weder Konkrete Hinweise darauf gebe, dass der mutmaßliche "Täter" an den Demonstrationen oder Krawallen beteiligt war, noch dass der Angriff in dieser Form überhaupt stattgefunden habe. Ausschalggebend seien dabei folgende Punkte:
- Messinstrumente geben in den Aufzeichnungen keine Auskuft über den beschriebenen Höhenverlust
- Die Aufzeichnung der Konversation bestätigt weder die Blendung, noch den angeblichen Kontrollverlust
- Das angebliche "Tatwerkzeug", sei ein 11€ Laser, der viel zu Leistungsschwach sei um die Piloten in der angegebenen Höhe zu blenden
- In den Aussagen behaupteten die Polizisten, sie seien beide ausschließlich auf dem rechten Auge geblendet worden. Der Gutachter erklärt dies ebenfalls zur physikalischen Unmöglichkeit.
Man darf gespannt sein, wie das ausgeht.