Issomad schrieb:Nein, der Staat ist nicht dafür da, einen Ehepartner zu finanzieren, der nicht arbeiten gehen will ...
Achso, klar. Alle Arbeitslosen wollen nicht arbeiten gehen. Verstehe.
Issomad schrieb:Wenn jemand nur den Haushalt führen will, dann soll er das auch selbst irgendwie finanzieren ...
Völliger Blödsinn. Wenn jemand tatsächlich nur den Haushalt führen
will, was selten genug vorkommt, dann ist das immer noch kein Grund, ein Einkommen, das zwei Personen versorgt wie ein Einkommen, das für einen Singlehaushalt aufkommt, zu besteuern. Denn das ist auch ein Arbeitsplatz, der anderen Menschen offen steht.
Issomad schrieb:Wenn Kinder da sind, dann wird das ja berücksichtigt aber kinderlose Paare haben keinen Grund, nicht in den Arbeitsmarkt zu gehen ...
Weil das ja so einfach ist.
Issomad schrieb:Übrigens berührt eine Abschaffung steuerlicher Vorteile nicht den besonderen Schutz der Ehe. Es ist nirgendwo festgelegt, dass man der Ehe dafür finanzielle Vorteile verschaffen muss ...
Da stellt sich eben die Frage, wie das BVerfG sich dazu stellen wird. Auf jeden Fall berührt das den Schutzbereich des Art. 6 GG. Dazu gehört auch die finanzielle Förderung der kinderlosen Ehe. Vorstellbar ist, dass man steuerliche Vorteile abschafft, und diese dann durch andere finanzielle Entlastungen oder Förderungen ersetzt. Die Abschaffung der finanziellen Förderung von Ehen ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht drin, denn die Ehepartner sind eben auch sich gegenseitig verpflichtet, was den Staat gerade entlastet.