Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben
11.06.2017 um 02:47Ein paar Neuigkeit gibt es noch:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburger-wollen-gegen-abschiebung-von-maedchen-aus-nepal-protestieren-aid-1.6874618
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
- Hatte das Mädchen selbst eine gültige Aufenthaltserlaubnis/Duldung?
- Wo findet man etwas zu dem Mindestalter von 15 Jahren?
Aber das wird schon alles seine Richtigkeit haben und die Rechtslage soll ja hier auch nicht diskutiert werden.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburger-wollen-gegen-abschiebung-von-maedchen-aus-nepal-protestieren-aid-1.6874618
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
Am Sonntag wird Bivsi 15 Jahr alt. Damit hätte sie, nach Paragraf 25a, einen Antrag auf Bleiberecht stellen können. Der Antragssteller muss mindestens sechs Jahre in Deutschland leben, sich positiv integriert haben und mindestens sechs Jahre eine deutsche Schule besuchen. "Bivsi hätte alle Anforderungen erfüllt", sagt Kube, "das soll keine Verschwörungstheorie sein, aber ich glaube, der Fall wurde ganz bewusst so abgewickelt."Wobei ich zugeben muss, dass ich so einiges nicht verstehe, nachdem ich mir den Gesetzestext durchgelesen habe.
Über Politik und Schulpfelgschaft soll ein Schüler-Visum beantragt werden, das für die Zeit der Ausbildung den Aufenthalt genehmigt. Doch die "Wiedereinreisesperre", die eine Abschiebung häufig beinhaltet, könnte einen Strich durch die Rechnung machen.
- Hatte das Mädchen selbst eine gültige Aufenthaltserlaubnis/Duldung?
- Wo findet man etwas zu dem Mindestalter von 15 Jahren?
Aber das wird schon alles seine Richtigkeit haben und die Rechtslage soll ja hier auch nicht diskutiert werden.