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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

896 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Duisburg, Abschiebung, Nepal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

11.06.2017 um 02:47
Ein paar Neuigkeit gibt es noch:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburger-wollen-gegen-abschiebung-von-maedchen-aus-nepal-protestieren-aid-1.6874618
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
Am Sonntag wird Bivsi 15 Jahr alt. Damit hätte sie, nach Paragraf 25a, einen Antrag auf Bleiberecht stellen können. Der Antragssteller muss mindestens sechs Jahre in Deutschland leben, sich positiv integriert haben und mindestens sechs Jahre eine deutsche Schule besuchen. "Bivsi hätte alle Anforderungen erfüllt", sagt Kube, "das soll keine Verschwörungstheorie sein, aber ich glaube, der Fall wurde ganz bewusst so abgewickelt."

Über Politik und Schulpfelgschaft soll ein Schüler-Visum beantragt werden, das für die Zeit der Ausbildung den Aufenthalt genehmigt. Doch die "Wiedereinreisesperre", die eine Abschiebung häufig beinhaltet, könnte einen Strich durch die Rechnung machen.
Wobei ich zugeben muss, dass ich so einiges nicht verstehe, nachdem ich mir den Gesetzestext durchgelesen habe.
- Hatte das Mädchen selbst eine gültige Aufenthaltserlaubnis/Duldung?
- Wo findet man etwas zu dem Mindestalter von 15 Jahren?
Aber das wird schon alles seine Richtigkeit haben und die Rechtslage soll ja hier auch nicht diskutiert werden.


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11.06.2017 um 08:17
@emz
hier steht was dazu
http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/___25a/__25a.pdf


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

11.06.2017 um 11:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@emz
hier steht was dazu
http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/___25a/__25a.pdf
Das ist die alte Fassung, die neue steht hier: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html

Die Einschränkung, dass der Antrag erst mit 15 Jahren gestellt werden kann wurde gestrichen.


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11.06.2017 um 12:12
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Ging es nicht eigentlich darum, wie alt der Bruder ist und wo er folglich geboren ist?
Spielt dies denn eine Rolle in diesem Fall?
Er hat aufgrund seiner Ausbildung (Studium) ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, egal ob er hier geboren ist oder nicht.


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11.06.2017 um 12:25
@Rick_Blaine
man gilt erst mit 15 als Jugendlicher, deshalb kann man erst mit 15 den Antrag stellen, so habe ich das verstanden..... :ask:


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

11.06.2017 um 12:33
@canales

Natürlich spielt die Existenz des Bruders keine Rolle. Richtig ist, dass er ein Visum hat und deshalb in Deutschland bleiben darf, auch wenn die Schwester abgeschoben wurde.

Dennoch sollte es gestattet sein, auch über seinen Werdegang nachzudenken, da er von den Medien durchaus in den Mittelpunkt gestellt wird. Das halte ich für legitim.


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11.06.2017 um 13:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:man gilt erst mit 15 als Jugendlicher, deshalb kann man erst mit 15 den Antrag stellen, so habe ich das verstanden..... :ask:
http://www.juraforum.de/lexikon/jugendliche
Rechtlich gesehen werden als Jugendliche jene Personen bezeichnet, welche zwischen 14 und 18 Jahre alt sind.



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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

11.06.2017 um 14:17
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@Rick_Blaine
man gilt erst mit 15 als Jugendlicher, deshalb kann man erst mit 15 den Antrag stellen, so habe ich das verstanden..... :ask:
Es ist möglich, dass in der Originalversion so ein Gedanke eine Rolle spielte, aber der Gesetzgeber hat mit Absicht diesen Teil des Gesetzes geändert, so dass in der Praxis jetzt jederzeit bis zum 21. Lebensjahr ein solcher Antrag gestellt werden kann, wenn die anderen Bedingungen erfüllt sind.


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11.06.2017 um 15:00
@Rick_Blaine
aber erst als Jugendlicher, dann muss man dies doch definieren? In meinem link (der ist von 2011, also doch die neueste Version?) wird es so aufgefasst, was die Anwendung des Paragraphen betrifft, da wird ja gar nicht wortgetreu aus dem § zitiert.


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11.06.2017 um 23:53
Die neueste Version ist von 2015. Die Regelung ist für Jugendliche und Heranwachsende, also 14-21 Jahre. Die an sich überflüssige Festsetzung auf ein Mindestalter von 15 für die Antragstellung wurde gestrichen.


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12.06.2017 um 00:13
@Rick_Blaine
also wäre das Mindestalter 14? Das wird hier aber anders dargestellt, ich denke, da täuschst Du Dich...warum sonst sollte dies auch auch explizit hier genannt werden
Am Sonntag wird Bivsi 15 Jahr alt. Damit hätte sie, nach Paragraf 25a, einen Antrag auf Bleiberecht stellen können. Der Antragssteller muss mindestens sechs Jahre in Deutschland leben, sich positiv integriert haben und mindestens sechs Jahre eine deutsche Schule besuchen. "Bivsi hätte alle Anforderungen erfüllt", sagt Kube, "das soll keine Verschwörungstheorie sein, aber ich glaube, der Fall wurde ganz bewusst so abgewickelt."
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburger-wollen-gegen-abschiebung-von-maedchen-aus-nepal-protestieren-aid-1.6874618
und les mal bitte hier
Ob die Antragstellerin zu 3), die am 7. Juni 2015 das 14. Lebensjahr vollendet hat und damit Jugendliche i.S.d. geplanten Neuregelung ist, die Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (Neufassung) tatsächlich erfüllt, ist hier nicht abschließend zu prüfen. Allerdings ist ihr nach den vorstehenden Ausführungen die Möglichkeit der Antragstellung nach Inkrafttreten der Neufassung zu gewähren und die Entscheidung des Antragsgegners darüber abzuwarten. Es sind derzeit keine Gründe ersichtlich, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Neuregelung zwingend ausschließen.
http://www.asyl.net/rechtsprechungsdatenbank/suchergebnis/artikel/53397.html
bedeutet dies 14? Ich bin da immer durcheinander.....


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12.06.2017 um 00:23
Ich habe keine Ahnung, wovon jener Herr Kube da faselt, aber das Gesetz ist eigentlich recht einfach zu verstehen:
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
(1) Einem jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn

1.
er sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält,
2.
er im Bundesgebiet in der Regel seit vier Jahren erfolgreich eine Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben hat,
3.
der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt wird,
4.
es gewährleistet erscheint, dass er sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann und
5.
keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt.

Solange sich der Jugendliche oder der Heranwachsende in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder einem Hochschulstudium befindet, schließt die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhalts die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht aus. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist zu versagen, wenn die Abschiebung aufgrund eigener falscher Angaben des Ausländers oder aufgrund seiner Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt ist.
(2) Den Eltern oder einem personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 besitzt, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn

1.
die Abschiebung nicht aufgrund falscher Angaben oder aufgrund von Täuschungen über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder mangels Erfüllung zumutbarer Anforderungen an die Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert wird und
2.
der Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist.

...
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html

Diese und keine andere ist die derzeit geltende Fassung. Das oben zitierte Urteil entstand noch während der Geltung der alten Version, nimmt aber auf die neue Bezug und sagt genau das, was ich auch die ganze Zeit sage.

Die Problematik im Fall BR ist doch eine ganz andere, die im Zeitungsartikel ja erwähnt wird.


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12.06.2017 um 00:59
@Rick_Blaine
also war es vorher 15 und jetzt ist es 14? Entschuldige das penetrante Nachfragen, aber ich bin etwas durcheinander. Und warum ist die Problematik eine ganz andere? Was meinst Du denn damit?


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12.06.2017 um 01:50
Die Problematik in dem Fall von BR liegt darin, dass es nicht um das Alter oder einen Antragszeitpunkt zu gehen scheint, sondern dass sie die sonstigen Voraussetzungen des § 25a anscheinend nicht erfüllt hat. Es wurde vor einiger Zeit hier im Thread schon dazu gepostet: Beitrag von Nussknacker13 (Seite 9)

Der Fall ist im Ganzen sehr tragisch: BR ist zum einen Opfer von Umständen geworden, die gar nichts mit ihr selbst zu tun haben:

Einmal steht da die unmöglich lange Verfahrensdauer der zugrundeliegenden Asylverfahren im Vordergrund, ein politisch ja schon lange diskutiertes Problem, das aber bisher nie zufriedenstellend gelöst wurde. Der § 25a sollte eigentlich ein Teil einer Lösung dieses Problems werden.

Dann kommt dazu, dass in Deutschland strikt am ius sanguinis festgehalten wird, wenn es um die Staatsangehörigkeit geht. Auch da gab es mal eine zaghafte Bewegung zu einer moderneren Lösung, aber die ist nicht weit gekommen. Frankreich und die USA gehen da ganz andere Wege. BR ist in Deutschland geboren aber keine Deutsche. Sie ist Staatsangehörige eines Landes, in dem sie bisher nie gewesen ist. In ihrem tatsächlichen "Heimatland" darf sie daher nicht bleiben.

Nun kommen dazu noch einige individuelle Probleme in diesem Fall:

Zum einen ist es fraglich, ob die Familie je Asyl hätte erhalten können. Asyl dient ja eigentlich zum Schutz vor Verfolgung seitens des Herkunftstaates wegen bestimmter Eigenschaften des Verfolgten. Dass diese Familie in Nepal politisch verfolgt wurde konnte sie wohl nicht nachweisen, was auch nicht überraschend ist.

Das alles hätte aber eine AE nach § 25a noch nicht verhindert, dazu kommt aber nun ein eklatantes Fehlverhalten der Familie, das vom deutschen Gesetz scharf sanktioniert wird. Und hier ist wieder tragisch, dass dem Kind das Fehlverhalten der Eltern in diesem Verfahren zugerechnet wird. Das mag man problematisch finden, aber das Bundesverwaltungsgericht hat das als geltendes Recht bestätigt, juristisch ist daran also nicht zu rütteln.

Schliesslich ist inzwischen auch die letzte Tür, die eigentlich für genau solche Fälle gedacht gewesen ist, durch den grossen Antragsandrang wieder so juristisch formal zugestellt worden, dass nur noch wenige hindurchpassen: die Härtefallregelung. Die Härtefallkommission hat ja bekanntermassen den Antrag der Familie (?) auch abgelehnt. Die Begründung dürfte die gleiche gewesen sein, wie beim eigentlichen Verfahren, und das ist in m.E. eben ein Problem.

Fazit: In diesem Fall stösst die Rechtsordnung an ihre natürlichen Grenzen. Rechtlich ist alles zwar nicht ideal (der zeitliche Verzug) aber wohl durchaus inhaltlich richtig gelaufen. Politisch wurden in diesem Fall zig Baustellen betreten, die alle so brisant sind, dass man sich nicht erlauben will und kann, wegen diesem einen Fall nun alles Bisherige in Frage zu stellen.

Menschlich bleibt ein Mensch so auf der Strecke. Da wünscht man sich dann manchmal in die Welt der Märchen zurück, in der man diesen Fall am Ende dem gütigen König geschildert hätte, der sofort seine Boten ausgesandt hätte, das Mädel zurückzubringen und am Ende, wenn sie nicht gestorben sind, leben alle friedlich weiter. Ein König braucht sich dann nämlich nicht um Recht und Politik kümmern.

Im Märchen. Leider nur da.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

12.06.2017 um 07:27
Ja nun.das ist der der Punkt wobei ich mich maßlos aufregen kann und auf Kotze komme!!
Es gibt so viele kriminelle Ausländer( Herkunft ist erst mal 2rangig)die hier machen was sie wollen .Und wirklich keine Interesse haben sich anzupassen ,ich meine jetzt nicht unbedingt die Flüchtlinge.Es geht um allgemein,leider Gottes habe ich schon welche von der Sorte kennen gelernt die unsere Kultur mit Füssen treten und die Gesetze missachten,und da der Staat wegguckt.Aber wenn es um ein Mädchen geht die hier ihre Zukunft sich aufbauen will und sich tatsächlich anpassen will und sogar gut in der Schule ist,da kommt der Staat auf einmal auf die total bekloppte Idee und wollen sie damit ihrer Familie abschieben?Obwohl da meiner Meinung nach kein Beweggrund hinter steht? Genau das ist das was hier im diesen Land falsch läuft ,und ich mich so dermaßen drüber aufregen könnte.Tut mir leid da fehlen mir die Worte sry


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

12.06.2017 um 15:46
Es zeichnet sich schon seit geraumer Zeit ab, dass in der Öffentlichkeit zwei unterschiedliche Vorgehensweisen im Fall Bivsi verfolgt werden, einmal von Stefan Kube, Schulpflegschaftsvorsitzender des Steinbart-Gymnasiums und Vorstandssprecher der Grünen Duisburg und auf der anderen Seite von Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link, der sich im September abermals als OB-Kandidat der SPD zur Wahl stellt.

Während Kube auch die Eltern zurückführen möchte, sieht Link, wenn denn überhaupt, eine Chance für das Mädchen allein.  
Die nachfolgenden Veröffentlichungen mögen diesen Wahlkampf der besonderen Art verdeutlichen.

https://www.rundschau-duisburg.de/2017/06/10/bivsi-petition-druck-aufbauen-mit-einem-zahnlosen-tiger-id0018036.html
...
Währenddessen möchten die Grünen Duisburg politisch aus der Abschiebung Honig saugen: Die Schülerin des Steinbart Gymnasiums hat hierbei vermutlich nur eine Chance auf Rückkehr über Oberbürgermeister Sören Link und die Stadtverwaltung. Mit Demos fahren Grüne dieses Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt sauer, denn rechtlich haben sie keinen Anspruch, auf den sie pochen können.
... Man ist Bittsteller und kann dankbar sein. das Oberbürgermeister Link in den letzten Tagen sich der Presse verweigerte, weil er nach einer tragfähigen Lösung suchte. Ein so genanntes „humanitäres Visum“ lässt sich allenfalls mit sehr viel Wohlwollen seitens der Stadt und entsprechenden Stellungnahmen für Bivsi allein rausholen. Das wäre dann mit Folgekosten verbunden, da das Mädchen mittellos ist und von irgendwas in den nächsten Jahren  leben muss. ...

... wenn Bivsis Eltern zurückkehren, würden sie sich wegen eines Einreiseverbots strafbar machen. Mit Eventdemos im Stil der Grünen Duisburg führt man einen zahnlosen Tiger zum Rathaus spazieren. Zurück bleibt dabei auf der Strecke hoffentlich nicht Bivsi, deren Zukunft Oberbürgermeister Sören Link zur Chefsache machte und der als Dank von den Grünen und der Schülervertretung als Quelle allen Übels dargestellt wird. ...
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/duisburg-bivsi-demo100.html (Archiv-Version vom 12.06.2017)
...
Nachdem sich mittlerweile viele Politiker und auch der Duisburger Oberbürgermeister für das Mädchen einsetzen, will auch ihre Schule das Steinbart-Gymnasium weiter Druck machen. In einer Pressekonferenz sagte der Schulpflegschaftsvorsitzende Stephan Kube, dass man drei sogenannte humanitäre Visa beantragen will. Damit könnte die gesamte Familie kurzfristig wieder nach Deutschland zurückkehren. Der Schule sei es wichtig, nicht nur Bivsi zurückzuholen, sondern auch ihre Eltern.
Um von dem politischen Schlagabtausch wegzukommen, stelle ich Überlegungen an, wie man die Abschiebung von Bivsi hätte bereits im Vorfeld vermeiden können.

Der eigentliche Knackpunkt ist, keiner hat das Mädchen über die anstehende Abschiebung in Kenntnis gesetzt. So blieb ihm die Möglichkeit verschlossen, gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Es ist nun mal so, so lange man nicht volljährig ist, hat man selbst keinen Anspruch auf Information und es entscheiden einzig die Eltern darüber, was sie einem verraten und was nicht. Und so durften weder der Anwalt noch die Ausländerbehörde Bivsi auf die anstehende Abschiebung hinweisen und damit beraten, welche rechtlichen Möglichkeiten ihr überhaupt zur Verfügung gestanden hätten.

Auch wenn ich diesbezüglich hier im Forum schon Gegenwind bekommen habe, ich bin nach wie vor der Meinung, das Mädchen hätte die Möglichkeit eingeräumt bekommen müssen, sich gegebenenfalls an das Jugendamt zu wenden, um ein Verbleiben gemäß der Rechtslage durchzusetzen. Es hätte ebenso wie die Eltern noch im Stadium der 30tägigen freiwilligen Ausreise eine entsprechende amtliche Hilfestellung erfahren müssen. Auch wenn die Eltern meinen, das Kind erfährt das noch früh genug im Moment der Abschiebung, denn es hat sowieso mit nach Nepal zu gehen, wenn wir das so wollen.
Das entspricht nicht dem Kindeswohl.



PS
Bevor jetzt wieder eine Diskussion losbricht, welche Gesetzesveröffentlichungen Relevanz besitzen, hier kann man sich einlesen https://www.gesetze-im-internet.de/ oder einfacher gesagt,
wo der Bundesadler seine Schwingen ausbreitet, dort findet sich im Netz der gültige Gesetztestext.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

13.06.2017 um 09:22
Mehrfach wurde in den Medien erwähnt, dass es den Fall einer vietnamesischen Familien gibt, der Parallelen zu dieser Abschiebung aufweist. Nach drei Monaten war es gelungen, die Familie wieder zurückzuholen. Hierauf scheint man Hoffnungen zu bauen.

http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Minister-holt-Abgeschobene-aus-Vietnam-zurueck/Familie-Nguyen-eine-Chronik
16.11.2011

http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Nguyens-fuehlten-sich-in-Vietnam-wie-Auslaender
09.02.2012


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

16.06.2017 um 15:31
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/der-fall-bivsi-wird-auch-thema-im-stadtrat-aid-1.6882299

Man ist im Wahlkampf :D Nachdem sich bereits die Grünen und die SPD hervorgetan haben im Fall Bivsi, zeigt nun auch die FDP diesbezügliche Anstrengungen.
Die Duisburger FDP will das Thema nun in den Rat bringen, ... Sie hat ... einen umfassenden Fragekatalog zusammengestellt. ... "Hätte die Duisburger Ausländerbehörde den Zeitpunkt der Abschiebung verschieben können (z.B.. um 2 bis 4 Wochen), um der Familie die Chance eines Aufenthalts zu ermöglichen?", fragt die FDP vor dem Hintergrund, dass Bivsi in Kürze 15 Jahre alt wird und dann Bleiberecht (möglicherweise auch für den Rest ihrer Familie) gehabt hätte.... "Waru m hat der OB nicht bereits im Vorfeld der Abschiebung nach diesen Möglichkeiten gesucht?", lautet eine der Fragen der Liberalen ...
Auch hier ist man dem Irrtum mit dem Bleiberecht ab 15 Jahren aufgesessen.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

16.06.2017 um 18:32
Wahlkampf auf dem Rücken von Menschen Schicksalen zu betreiben ist schon an sich fragwürdig.
Da man daran deutlich erkennen kann, daß die Parteien einfach keine wirklichen Wahlkampfthemen haben.
Was für ein trauriges Bild. Wäre dem nicht so, könnte ich herzhaft über dieses Armutszeugnis lachen.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

19.06.2017 um 11:43
http://www.presseportal.de/pm/7899/3662807
Die 15-Jährige erzählt im Gespräch mit den WDR-Reportern, dass sie
merkt, dass es bei den Lösungsmöglichkeiten der Politiker und bei
Duisburgs Oberbürgermeister nur um sie und ihre mögliche Rückkehr
nach Duisburg geht. Von der Rückkehr ihrer ebenfalls abgeschobenen
Eltern reden die Politiker nicht. "Ich habe Angst, dass wir
auseinandergerissen werden", sagt sie. Und auch ihren Eltern scheint
der Gedanke an eine solche Trennung unmöglich.
Dass eine Trennung von den Eltern für das Mädchen ein Problem darstellt, ist natürlich unbestritten.

Wenn man aber bedenkt, dass die Eltern seinerzeit Bivsis Bruder in Nepal zurückließen, der erst vor zwei Jahren nach Deutschland kam, relativiert das die Situation in meinen Augen ein wenig.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/abschiebung-alle-wollen-bivsi-helfen-id210955805.html
Jetzt geht es nach Worten des SPD-Innenministers Jäger nur noch um eine wie auch immer geartete Rückkehr des Mädchens nach Duisburg. Die Eltern, so Jäger, würden auf gar kein Fall mit zurückkehren können. Deshalb müsse auch eine mögliche Übernahme der Aufenthaltskosten für Bivsi geklärt sein, sprich die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung und Unterhaltskosten müssten von privater Seite garantiert werden.
Warten wir also ab, ob die Eltern unter dieser Voraussetzung überhaupt bereit sind, einen entsprechenden Antrag für ihre Tochter zu stellen.


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