Nussknacker13
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... Er ist erst vor zwei Jahren zu Ausbildungszwecken nach Deutschland gekommen und hat ein ganz normales Visum.
neugierchen schrieb:Gleichzeitig zeigt es doch das es möglich ist sich legal in Deutschland aufzuhalten um eine Ausbildung zu durchlaufen. Das sollte ausgeweitet werden.Das ist im Falle eines Studiums schon lange möglich, die Voraussetzungen sind, dass es möglich ist, die Ausbildung selbst zu finanzieren. Nun, da der Vater, der bislang Einkommen hatte und vermutlich auch das Studium finanzierte wegfällt wird es für den Sohn schwieriger werden.
canales schrieb: Nun, da der Vater, der bislang Einkommen hatte und vermutlich auch das Studium finanzierte wegfällt wird es für den Sohn schwieriger werden.Dnn geht es ihm eben wie Millionen anderer Studierender, die keine Unterstützung von den Eltern erwarten können. Jobs, Jobs und noch ein Job.
Frau.N.Zimmer schrieb:Dnn geht es ihm eben wie Millionen anderer Studierender, die keine Unterstützung von den Eltern erwarten können.Nein, ausländische Studenten können kein Bafög beantragen, es sei denn, sie haben eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen als die des 'Studiums hier.
Frau.N.Zimmer schrieb:Das ist doch kein Grund eine Abschiebung der Eltern auszusetzen.Rechtlich nicht, aber ein möglicher Grund mehr für eine Härtefallregelung.
emz schrieb:... Er ist erst vor zwei Jahren zu Ausbildungszwecken nach Deutschland gekommen und hat ein ganz normales Visum.Damit können wir nicht zwingend von einem Studium ausgehen. Möglich wäre ebenfalls, dass er von seinem Arbeitgeber zwecks Aus- und Weiterbildung nach Deutschland geschickt wurde, hier also einer Beschäftigung nachgeht, was auch das Visum erklären könnte.
Duisburg. Gibt es vielleicht doch noch einen Weg zurück nach Deutschland für die abgeschobene Duisburgerin Bivsi R. und ihre Familie? Ein Zusammenschluss aus Duisburger Eltern und Schülern trifft sich am Donnerstag mit hohen Vertretern aus der örtlichen SPD, um einen Fünf-Punkte-Plan vorzustellen.Ob die Eltern im Vorfeld befragt wurden, ob sie auch damit einverstanden wären, wenn nur die Tochter zurückkäme?
... Die Initiative zieht dafür ein Kindervisum und ein sogenanntes „humanitäres Visum“ in Betracht.
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„Man kann für die Zeit der Ausbildung eine Aufenthaltsgenehmigung erlangen“, so der Vorsitzende der Schulpflegschaft, Stephan Kube. „Dafür müsste aber jemand in Deutschland die juristische Fürsorge übernehmen.“
Hier hätte sich Bivsis Bruder Biswash bereit erklärt, die Fürsorge zu tragen, so Kube. Nur: Der 21-jährige Auszubildene könnte wahrscheinlich nicht finanziell für seine jüngere Schwester sorgen. „Daher könnte dies ein Grund sein, dass auch die Eltern wieder einreisen dürfen“, vermutet Kube.
„Bivsi wird nicht nur wegen einem Schüler-Visum einreisen dürfen“, ... „Eine Abschiebung beinhaltet häufig auch eine Wiedereinreisesperre.“
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... Kube nennt es ein „humanitäres“ Visum.
Hierfür müsste sich Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link an das NRW-Innenminsterium wenden. Innenminister Ralf Jäger müsste dann über das deutsche Außenministerium die Botschaft in Kathmandu bitten, ein Visum zu erteilen.
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„Konkret bezieht sich dieser Fall auf den Paragrafen 22 des Aufenthaltsgesetzes. Hierfür müssen drigend humanitäre Gründe für Bivsi in Nepal vorliegen“, erklärt Rechtsexperte Mesovec. Dringende humanitäre Gründe wären zum Beispiel Armut, Hungersnot oder Obdachlosigkeit.
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DER WESTEN berichtet fortlaufend von den Geschehnissen um Bivsi und ihre Familie.
Das GeburtsortprinzipWie das allerdings damit "harmoniert", dass (anders als bei türkischstämmigen Kindern) Nepalesen keine doppelte Staatsbürgerschaft gestattet ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Dem Geburtsortprinzip zufolge richtet sich die Staatsangehörigkeit des Kindes nicht allein nach der Nationalität der Eltern, sondern auch nach dem Geburtsort. Somit ist jedes in Deutschland geborene Kind automatisch Deutsche oder Deutscher, unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit der Eltern, sofern mindestens ein Elternteil
- sich seit acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhält und
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz besitzt
emz schrieb:Dem Geburtsortprinzip zufolge richtet sich die Staatsangehörigkeit des Kindes nicht allein nach der Nationalität der Eltern, sondern auch nach dem Geburtsort. Somit ist jedes in Deutschland geborene Kind automatisch Deutsche oder Deutscher, unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit der Eltern, sofern mindestens ein ElternteilDaran dürfte es scheitern.
sich seit acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhält und
Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link will sich dafür einsetzen, dass die Schülerin in der Stadt ihren Schulabschluss machen kann.https://www.waz.de/staedte/duisburg/duisburger-steinbart-gymnasium-kaempft-fuer-bivsis-rueckkehr-id210845469.html
Link habe deshalb angeordnet, dass es keine weiteren Abschiebungen mehr aus Schulen geben wird. Außerdem habe es ihn gefreut, dass es offenbar Möglichkeiten gibt, dass Bivsi die 9. Klasse abschließen kann. "Dafür habe ich mich in den letzten Tagen stark gemacht", so Link.
Zwei Auswege hat die Bivsi-Initiative im Paragrafen-Dschungel des Asyl- und Visumrechts ausgemacht, beide haben allerdings die hohe Hürde, dass nach einer Abschiebung eigentlich eine einjährige Wiedereinreisesperre gilt. Dennoch: Kube und seine Mitstreiter hoffen auf ein Schülervisum für das Mädchen, damit sie hier ihren Schulabschluss machen kann. Der Preis wäre hoch: Die 14-Jährige wäre ohne Eltern hier, sie müsste materiell abgesichert sein und betreut werden. Kube glaubt: „Das kann geregelt werden.“http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-fall-bivsi-mitschueler-sprechen-mit-abgeordneten-102.html (Archiv-Version vom 09.06.2017)
neugierchen schrieb:Mich sollte auch verwundern wenn es auf einmal für gut befunden wird das sie alleine bleibt. Als das Seiten vorher Thema war spielte sich auch eine Entrüstungswelle ab.Entschuldige, Du hast überlegt, ob den Eltern das Sorgerecht hätte entzogen werden sollen....dass da möglicherweise ein wenig Entrüstung aufkommt, bei solchen "Überlegungen" finde ich nicht verwunderlich.
neugierchen schrieb:Man muss vorsichtig sein wie man hier schreibt, einige reißen gerne Wörter aus dem Zusammenhang oder verstehen grammatikalische Zusammenhänge nicht.und diese ständigen unterschwelligen Angriffe auf andere user kannst Du bitte auch lassen. Wir sind hier durchaus des Lesens und Verstehens fähig, auch wenn Du Dir das nicht vorstellen kannst.