Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben
05.06.2017 um 10:56Tussinelda schrieb:Außerdem muss man sich fragen, wie der Vater arbeiten konnte...Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit. Schließlich lebte er ja anscheinend bis 2012 unter einem falschen Namen in Deutschland.
Aber wie ich schon mehrfach schrieb, warten wir doch einfach mal ab, bis wir wissen, was die Härtefallkommission zu ihrer Entscheidung gebracht hat. Die Mitschüler von Bivsi haben bereits entsprechende Erklärungen eingefordert.
Tussinelda schrieb: wenn jemandem "erhebliche" Straftaten begangen hat, ist es in der Regel gar nicht möglich, einen Härtefallantrag zu stellen,Bestimmt hast du hierzu eine Quelle.