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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

374 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesetz, Meinungsfreiheit, Netzwerkdurchsetzungsgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 14:52
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Mit einer Verfassungsbeschwerde kann ich doch kein Gesetz auf dessen Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen.
Doch.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ich selbst in einem Grundrecht (o.ä.) verletzt wurde.
Ja und wenn du durch eine Gesetzesänderung deine Grundrechte verletzt siehst, kannst du Verfassungsbeschwerde einlegen. Und dass dieses Gesetzt gegen das Grundgesetz verstösst ist tatsächlich nicht unwahrscheinlich.
Das Bundesverfassungsgericht prüft dann deine Einwände und wenn die sagen, stimmt da hast du recht, dann wird das Gesetz gekippt.

Gibt da ein Video von Maas, dem arroganten Schnösel. Der wird von Jung nach der rechtmässigkeit gefragt und Maas antwortet eingeschnappt "sie können das gerne vom BVG prüfen lassen".


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 15:00
@Deep_Throat_V2
Ich bin weiterhin unsicher, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG von einem Bürger möglich ist.
Immerhin habe ich mein Wissen etwas aufgefrischt und natürlich sind Verfassungsbeschwerden auch gegen Gesetze zulässig.

Die frage ist, ob hier durch das NetzDG eine eigene, unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit eines beliebigen Bürgers vor liegt. Aber das wäre heir vermutlich etwas speziell.


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 15:01
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die frage ist, ob hier durch das NetzDG eine eigene, unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit eines beliebigen Bürgers vor liegt.
Das wäre dann zu klären wenn die Beschwerde eingereicht ist. Aber Fakt ist, dass du formell die Beschwerde einreichen kannst.

Edit:
Wir könnten uns zusammentun, Geld sammeln (da kommt sicher einiges zusammen) und einen Anwalt konsultieren :)


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 15:03
Zitat von Deep_Throat_V2Deep_Throat_V2 schrieb: Aber Fakt ist, dass du formell die Beschwerde einreichen kannst.
Nein. Das genannte betrifft die Beschwerdebefugnis.


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 15:05
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein. Das genannte betrifft die Beschwerdebefugnis.
Ja und die befugt dich, Beschwerde einzulegen.


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 15:12
Zitat von Deep_Throat_V2Deep_Throat_V2 schrieb:Ja und die befugt dich, Beschwerde einzulegen.
Aber eben nur, wenn die Voraussetzungen (in dem Fall eben die Selbstbetroffenheit) gegeben sind.
Aber wie gesagt, das ist hier zu speziell. Momentan raten wir nur herum.


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04.07.2017 um 16:26
@kleinundgrün

Du kannst Verfassungsbeschwerde einlegen, dies bedeutet jedoch nicht das sie auch zur Verhandlung angenommen wird.

Wenn Du die Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründest dann wird es nicht zur Verhandlung kommen weil sie als unbegründet abgewiesen wird.

Dies ändert aber nichts am grundsätzlichem Recht das Du eine Verfassungsbeschwerde einlegen kannst.


Venerdi


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 16:27
@venerdi

Genau so ist es.


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04.07.2017 um 16:30
Zitat von venerdivenerdi schrieb:Wenn Du die Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründest dann wird es nicht zur Verhandlung kommen weil sie als unbegründet abgewiesen wird.
Nein. Die inhaltliche Prüfung ist erst der zweite Schritt.

Der erste Schritt ist die Prüfung, ob die Klage überhaupt statthaft ist. Also ob derjenige der klagt, überhaupt klagen darf. Und dafür ist bei der Verfassungsbeschwerde eben das genannte ausschlaggebend.


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 16:38
@kleinundgrün

Da das Gesetz die Meinungsäußerung in den Netzwerken betrifft könnte fast jeder die Klage einreichen der in den Netzwerken unterwegs ist.

Venerdi


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 16:41
Zitat von venerdivenerdi schrieb:Da das Gesetz die Meinungsäußerung in den Netzwerken betrifft könnte fast jeder die Klage einreichen der in den Netzwerken unterwegs ist.
Das ist eben die Frage. Das mag auch so sein.
Aber es betrifft eben die Zulässigkeit der Klage, nicht nur deren Begründetheit.


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04.07.2017 um 16:58
@kleinundgrün

Zulässig ist die Klage wenn auch nur eine Person durch dieses Gesetz in der freien Meinungsäußerung eingeschränkt wird oder sich eingeschränkt fühlt und diese Person die Klage einreicht.

Viel schwieriger wird der nächste Schritt.
Die Klage muss entsprechend begründet werden um verhandelt zu werden und Aussicht auf Erfolg zu haben.

Es werden übrigens viele Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht jedoch werden nur wenige auch zur Verhandlung zugelassen und von diesen wiederum nur wenige mündlich verhandelt.


Venerdi


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04.07.2017 um 21:11
@Warhead
Zitat von WarheadWarhead schrieb:Du bist langweilig,für normale Bibelirre,Abergläubige und mantramurmelnde Knalltüten die Kuhscheisse mit Butter in Kupferpyramiden verbrennen weils angeblich die Luft von bösen Schwingungen reinigt,interessiert sich Psiram nicht.
Das wird nun ein Gericht entscheiden. Sie sind auch nicht ohne Grund im Ausland und umgehen unsere Gesetze eben weil sie wissen, dass es illegal ist, was sie machen. z.b verstoßen sie gegen das Persönlichkeitsrecht, was tudirnix schon angesprochen hat.

Und dns hat hier auch nicht ohne Grund einen Namen zensiert.

@venerdi
Zitat von venerdivenerdi schrieb:Worüber wunderst Du Dich?
Er hat halt erkannt das dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist, jedenfalls für die aktuelle Regierung in Weißrussland.
Man könnte auch sagen "vom Westen lernen heißt Siegen lernen".
:D. lol
Da hast du natürlich Recht.


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 21:38
@Deep_Throat_V2
Zitat von Deep_Throat_V2Deep_Throat_V2 schrieb:In dem Zuge wurde übrigens auch das Bankgeheimnis abgeschafft.
Fanden die Medien aber wohl nicht wo wichtig wie die Homoehe.

   Ohne größere Medienaufmerksamkeit hat der Bundesrat diesen Monat mit dem von ihm genehmigten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) das fast 400 Jahre währende Bankgeheimnis abgeschafft. Artikel 1 Nummer 2 des StUmgBG streicht nämlich vollständig den bisherigen § 30a der Abgabenordnung ("Schutz von Bankkunden"), dessen Absatz 1 die Finanzbehörden bislang mahnte, " bei der Ermittlung des Sachverhalts […] auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen."
Interessant.

Ich bin zwar auch für die Auflösung des Bankgeheimnis, wenn es nur bei uns sondern weltweit passiert (sonst hätten wir einen starken Wettbewerbsnachteil).

Es müssten auch hauptsächlich die globalen Banken ihre Daten offenlegen, die alleine schon Staaten in den Ruin treiben können. Die ganzen Aktien und Börsengeschäfte braucht mMn auch niemand und sollte man alle weltweit veröffentlichen, teilweise sind die mMn auch kriminell.

Vor allem müssten aber die Bürger Zugang zu den Bankdaten haben, damit sie den Staat kontrollieren nicht andersherum, dass nur der Staat Zugriff hat. Die Bürger bezahlen den Staat oder die religiösen Organisationen und haben damit auch ein Recht zu wissen, was mit dem Geld gemacht wird.

Zudem wäre der vielkritisiere Populismus nicht mehr da, denn dann könnte man sehen ob es wirklich  Geheimgesellschaften gibt, wie der Drogenhandel finanziert wird und wer davon Geld verdient und Geldwäsche betreibt und wer kriminelle Organisationen wie z.b. die Muslimbruderschaft finanziert etc...


@Destructivus
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb: Ihr habt die Überwachung der Meinungsfreiheit gewissermaßen privatisiert.
Wenn es noch schlimmer wird, würde dann auf österreichische Seiten wechseln ;). Hätte ich sowieso gemacht, wenn das Gesetz so rausgekommen wäre, wie es ursprünglich geplant war, dass man von jedem die Daten bekommen kann, wenn man diese nur will. Allmystery.de sollte sich lieber allmystery.at umbenennen um sicher zu gehen ;).


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04.07.2017 um 21:44
@blueavian
Wir neigen leider dazu, Deutschland allzu gerne zu kopieren, nur schlampiger. Also ist es durchaus zu befürchten, dass ähnliches bei uns ebenfalls kommen wird.


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04.07.2017 um 22:17
@domovoi
Zitat von domovoidomovoi schrieb:Der Magdeburger FDP-Politiker Holger Franke verkündete am Wochenende auf Twitter öffentlich "Eine FDP in Regierungsverantwortung wird dieses NetzDG kassieren - versprochen".
Ich kenn mich da auch nicht so richtig aus.
Ich halte aber die FDP in der Sache sowieso für mit sehr großem Abstand für am qualifiziertesten, seit die Piraten nicht mehr bedeutend sind. Wenn die dagegen sind ist es, weil sie Ahnung haben.

Die Gefahr ist eben bloß groß, dass sie sich wieder von Merkel einlullen lassen ;) und die Bürgerrechte vernachlässigen, warum sie mMn auch aus dem Bundestag geflogen sind.

@kleinundgrün

Wenn du das geprüft hast, glaube ich dir das, dass man das als Bürger nicht klagen darf. Auch wenn ich es unfair finde.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber hier geht es doch um die Verfassungsmäßigkeit des NetzDG? Mit einer Verfassungsbeschwerde kann ich doch kein Gesetz auf dessen Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ich selbst in einem Grundrecht (o.ä.) verletzt wurde.
Ich denke du bist auch der Auffassung, dass das Gesetz gegen die Verfassung ist. Ich habe mir da mal folgendes überlegt wie man klagen könnte:

Also ich denke man wird dann mit Artikel 3(3) argumentieren können.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Da wie schon in den Links von z.b. @venerdi geschrieben wurde, dass auch verfassungsmäßige Meinungen gelöscht werden ist es mMn gegen die Verfassung.

Also werden diese politischen Meinungen der User bei den entsprechenden Seiten benachteiligt, gegenüber denen, die nicht gelöscht werden.

Das heißt diese User können z.b. nicht alles zuspammen mit ihrer Meinung im Gegensatz zu anderen.

Selbst wenn man dann feststellt, dass eine Meinung doch nicht verfassungswidrig ist und wieder eingestellt  wird, wurde man quasi benachteiligt, da die Meinung zeitweise blockiert wurde.



Und bei fakenews ist es denke ich sowieso nicht möglich zu beweisen, ob etwas richtig ist oder falsch. Da müsste man einfach jede Information löschen um fair zu sein.

Z.b. bei Tatsachenbehauptungen aus unseren Medien ist es so ähnlich wie Tatsachenbehauptungen über die Existenz von Gott. Man müsste dann mMn  beide Seiten löschen derjenige, der sagt "Gott existiert" und derjenige, der sagt "Gott existiert nicht".

Wenn z.b. das eine Medium sagt: Assad hat seine Bevölkerung mit Giftgas angegriffen, ein anderer sagt: Es war ein false flag von den Amerikanern.

Woher will man das dann auch wissen, wer Recht hat? Da man gar keinen Zugriff auf die Zeugen hat und aus dem Mysterybereich wissen wir, dass alle Videos, Bilder, Zeugen und Erfahrungsberichte (z.b. von Geister) gefälscht sein können und das nicht als Beweis zählt. Da lässt sich nur mit Wahrscheinlichkeiten rechnen. Glaube ich eher diesen Medien oder anderen Medien.


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

04.07.2017 um 22:37
Guten Abend,

einige Leute gehen ja wegen des NDG dazu über ihre Kommunikation zu verschlüsseln.

Eine beliebte Möglichkeit ist hierzu eine 1024 Bit RSA Verschlüsselung.
Diese Verschlüsselung ist nun unter gewissen Umständen zu knacken.

Es gibt jetzt ein Update das dieses Problem behebt. Erfahrungsmäßig wird es jedoch wohl nicht in alle Anwendungen eingepflegt.

Wer von euch eine solche Verschlüsselung nutzt sollte zur Vorsicht nach einem entsprechenden Update schauen.

Hier der Link zum Bericht:
https://www.heise.de/security/meldung/Seitenkanalangriff-RSA-Verschluesselung-der-GnuPG-Kryptobibliothek-geknackt-3762957.html


Venerdi


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05.07.2017 um 10:26
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Wenn du das geprüft hast, glaube ich dir das, dass man das als Bürger nicht klagen darf.
Ich habe es nicht geprüft. Ich habe nachgefragt, ob es so ist.


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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?

05.07.2017 um 21:22
Laut dem Berlinjournal ist der Bundestag überhaupt nicht beschlussfähig gewesen, da zu wenige Abgeordnete anwesend waren. Somit wäre schon das Gesetz schon deswegen illegal:
Videoaufnahmen zeigen nun aber, dass bei der Abstimmung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz nur noch etwa 60 von insgesamt 630 Abgeordneten noch anwesend waren. Damit hätte eigentlich nicht abgestimmt werden dürfen. Denn in Paragraph 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es:

   Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

Diese Marke von 50 Prozent wurde offensichtlich deutlich verfehlt. Die Abgeordnete und Parlamentspräsident Norbert Lammert interessierte das offenbar nicht. Zudem wurde (anders als bei der Homo-Ehe) nicht namentlich abgestimmt. Doch die Videoaufnahmen zeigen, wer noch anwesend war und wie jeder der Anwesenden gestimmt hat.



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05.07.2017 um 23:23
Ohne mich jetzt wegen der Regeln in eurem Bundestag großartig auszukennen, aber muss da nicht der Vorsitzende des Bundestags (bei uns Nationalratspräsident) das Quorum prüfen?


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