Tussinelda schrieb:tja, ich gehe eben einen Schritt weiter und behaupte es, da für mich Kriterien, die racial profiling ausmachen, erfüllt wurden.
Ich kann mich der offiziellen Aussage u.a. des Bundesinnenministeriums anschließen und behaupten, dass es kein rassistisches Vorgehen und kein RP war.
Du kannst dich nicht einer spekulativen Meinung anschließen, sondern musst Fakten liefern, die objektiv ein RP-Konzept beweisen. Wenn du das nicht kannst, bleibt dir nur übrig, z.B. eine Untersuchung zu fordern.
Bis dahin hast du mMn. nicht das Recht, der Polizei eindeutig Rassismus und ein RP-Konzept zu unterstellen. Du unterstellst der Polizei (dem Staat) ein Vorgehen gegen eine bestimmte Völkergruppe, indem du selbst üble Unterstellungen gegen eine bestimmte Berufsgruppe richtest, ohne dass du es beweisen könntest.
Du behauptest, dass die Aufarbeitung und umfangreiche Ermittlung bzgl. der Silvesterereignisse 2015 nicht ausreicht, um in großer Anzahl auftretende homogene Männergruppen aus dem nordafrikanischen / arabischen Raum als Risikogruppen festzulegen, die man zwecks präventiver Gefahrenabwehr lediglich präventiv sensibilisiert aber nicht ausgeschlossen oder festgesetzt hat.
Gleichzeitig reichen dir aber eine Handvoll subjektiver Augenzeugenberichte von frustrierten Besuchern und sensationsgeilen Reportern, um die Polizei anzugehen und ihr RP zu unterstellen.
Das ist der Punkt. Dein "Schritt weiter", wo du etwas Unbelegtes als Tatsache darstellst, ist ein Schritt zu weit und ggfs. schon gesetzeswidrig.