Anschlag mit LKW auf Berliner Weihnachtsmarkt
01.01.2017 um 14:17Tussinelda schrieb:warum seltsam? Auch Opfer und deren Angehörige haben Persönlichkeitsrechte, die zu schützen sind.Wenn Deine Behauptung zutrifft, kennst Du sicher den Rechtskatalog nennen, in dem dieses Recht hinterlegt ist, mit welchem Paragrafen?
Magst Du das mal machen? Danke.
Und warum betrifft es nur die deutschen Opfer, während die Italienerin mit Name und Photo gezeigt wurde und auch im großen Rahmen bestattet wurde, ebenso der polnische Fahrer und auch die Israelin wurde mit Namen und Foto.
Ich habe jetzt nicht den Eindruck, dass die Rechte der Opfer beschädigt wurden, in dem man ihrer gedenkt und sie ehrt. Eher dass es würde- und respektvoll ist. Das war auch in Paris und Belgien so.
In München bei dem Amoklauf wurden die Opfer übrigens auch genannt, beim Terroranschlag in Würzburg durch den IS-Afghanen ebenso. Das verläuft nicht nach einheitlichen Spielregeln, weshalb mich die Begründung dass die Opfer aus Opferschutz anoym blieben, nicht überzeugt. Und ebenso wenig gibt es Hinweise darauf, dass dies auf den ausdrücklichen Wünschen der Angehörigen basieren würde.