Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2019 um 09:00
@Warden

Ich werde auf jeden Fall in Widerspruch gehen, aber es wird nichts nützen. Das lag alles solange beim Jobcenter rum, bis die Ablehnung kam, dass da wohl kaum bis zum 01.11. ne Entscheidung fallen wird.

Trotzdem werde ich nachher meine Sachbearbeiterin anrufen (sie ist heute ja immerhin eine Stunde telefonisch erreichbar :D) und fragen, wieso ich die 1,30 Euro nicht vom Regelsatz zahlen kann. Zumal der Mietrichtwert 2020 sowieso angehoben wird, nachdem der Stadt aufgefallen ist, dass es quasi keinen angemessenen Wohnraum mehr gibt.


Drückt mir die Daumen, dass sich da schnell was tut oder ich schnell nen anderen Vermieter finde, der auch jemanden mit behindertem Kind bei sich wohnen lässt.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2019 um 14:26
Kleiner Tipp: Sofern auch Heizkosten an den Vermieter zu zahlen sind, bitte ihn doch, die 1,30 € auf die Heizkostenabschläge umzulegen. Dann ist die Bruttokaltmiete im Rahmen. Wenn die Heizkosten an den Versorger gezahlt werden müssen, bitte den Vermieter darum, um 1,30 € reduzierte Betriebskostenabschläge zu zahlen oder die Kaltmiete zu senken. Ansonsten: Der Betrag klingt zwar lächerlich, aber leider muss man irgendwo eine Grenze ziehen. Ob die allgemeinen Angemessenheitsgrenzen gerechtfertigt sind, ist wiederum eine andere Frage.

Ergänzung: Das läuft natürlich alles in's Leere, wenn der Umzug aus Sicht des Jobcenters nicht erforderlich ist. Dann würde nur die bisherige Miete übernommen (sofern diese niedriger ist als die neue). In jedem Fall werden Kosten übernommen - die Frage ist nur, welche (auch mit Blick auf die Zahlung einer Mietkaution).


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2019 um 15:01
Normalerweise müssten die tatsächlichen Kosten - soweit angemessen - übernommen werden. Wenn die Wohnung zu teuer ist, dann eben nur bis zu nem bestimmten Maximalbetrag. Dass man da gar nichts mehr übernimmt ... macht irgendwo keinen Sinn. Habe ich bisher auch noch nie gehört. Was wohl nicht übernommen wird sind Umzugskosten, wenn der Umzug nicht genehmigt war.

Habe selber auch aktuell nen lustigen Mitarbeiter, der meint er könnte ein klein bisschen Geld sparen. Gas-Abrechnung (nur für Heizen und Warmwasser, also alles teil der KdU) mit Verbrauchszeitraum September 18 bis September 19 (jeweils so Anfang September, nicht taggenau 1 Jahr). Die Abschläge die zu diesen Rechnungen gehören werden immer November bis September Folgejahr gezahlt. (Oktober wird verrechnet.)

Sehr geringe Nachzahlung laut Rechnung. Und muss normalerweise laut Zuflussprinzip so anerkannt werden. Mitarbeiter hat ein Guthaben "konstruiert", in dem er die vom Jobcenter auf den tatsächlichen Verbrauchszeitraum entfallenden gezahlten Kosten gegenüberstellte. (Und das obwohl da dann er vom September Vorjahr Abschläge mit reingerechnet hat die der Gasversorger in alter Abrechnung berücksichtigte, die mit dem Jobcenter letztes Jahr schon abgerechnet wurden.) :D // Den Mitarbeiter möcht ich mal sehen, wenn jemand ein Guthaben hat aus nem Zeitraum aus dem noch kein Leistungsbezug vorlag. (Nach seiner Rechnung müsste dann das Guthabeb behalten werden dürfen - aber die Rechnung macht ja außer ihm sonst keiner, weil das gegen das Zuflussprinzip verstoßen würde.)


2x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2019 um 19:55
@lkdwpi
Zitat von lkdwpilkdwpi schrieb:Was wohl nicht übernommen wird sind Umzugskosten, wenn der Umzug nicht genehmigt war.
Und auch bei der in Betracht kommenden darlehensweisen Übernahme der Mietkaution oder von Genossenschaftsanteilen ergeben sich durch eine fehlende Zusicherung Schwierigkeiten. Das fällt m.E. in den meisten Fällen mehr in's Gewicht.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.10.2019 um 20:08
Übrigens: Es steht eine wichtige Entscheidung des BVerfG bezüglich Sanktionen im SGB II bevor:
Urteilsverkündung in Sachen „Sanktionen im SGB II“ am Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html

Hierüber soll entschieden werden:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am [...] über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Gegenstand sind die „Sanktionen“, die der Gesetzgeber im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt hat. In den §§ 31, 31a, 31b SGB II sind Mitwirkungspflichten von Leistungsberechtigten normiert, bei deren Verletzung das Arbeitslosengeld II in gestufter Höhe über einen starren Zeitraum von jeweils drei Monaten gemindert wird. Das Sozialgericht Gotha hält diese Vorschriften für verfassungswidrig. Durch die Kürzungen des Arbeitslosengelds II werde in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) eingegriffen. Der Gesetzgeber habe das Existenzminimum mit der Entscheidung über die Höhe des Regelbedarfs fixiert; dies dürfe nicht unterschritten werden. Im Fall einer Leistungskürzung werde der Bedarf nicht gedeckt, obwohl er sich tatsächlich nicht geändert habe. Damit verletze der Gesetzgeber das Gebot, eine menschenwürdige Existenz jederzeit realistisch zu sichern.

Die Regelungen verstießen ferner gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG, denn eine sanktionierte Arbeitspflicht beeinträchtige die Berufswahlfreiheit und sei mittelbarer Arbeitszwang. Auch stelle sich die Frage, ob der Gesetzgeber gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstoße, wenn mit den Sanktionen die Gesundheit der Leistungsberechtigten gefährdet werde.[...]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-085.html;jsessionid=2978A65DC9869856397AF4AC343C33BD.2_cid383


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 19:42
Es wurde entschieden:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-was-das-sanktions-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-bedeutet-a-1294898.html
Die Antwort der Verfassungsrichter: Ja, der Staat darf Hartz-IV-Empfänger dazu zwingen, eine Arbeit anzunehmen oder an Schulungen teilzunehmen. Das Grundgesetz erlaubt sogar, dass Empfänger dafür eine Zeit lang mit weniger als dem Existenzminimum auskommen müssen. Aber der Staat darf dabei nicht derart über die Stränge schlagen, wie er es bislang tut. Zu drastisch sind manche Sanktionen, zu starr deren Exekution, und das ohne Beweise für ihre Wirksamkeit.
Konkret haben die Verfassungsrichter dafür nun folgende Vorgaben gemacht:
Der Regelsatz darf höchstens um 30 Prozent gekürzt werden - auch wenn ein Hartz-IV-Empfänger wiederholt seine Pflichten verletzt. Bei einem Single wären das derzeit maximal 127,20 Euro, da der Regelsatz 424 Euro im Monat beträgt.
Verfassungswidrig ist hingegen eine Kürzung um 60 Prozent oder gar der vollständige Entzug von Hartz IV inklusive der Zahlungen für die Wohnkosten - also die bisher geltenden Sanktionen für wiederholte Pflichtverletzungen.

Mehr Spielraum für Jobcenter: Auch die 30-Prozent-Sanktion darf nicht - wie es das Gesetz bislang vorschreibt - zwingend in jedem Fall verhängt werden müssen. Die Jobcenter müssen die Möglichkeit haben, auf die Sanktion zu verzichten, wenn eine außergewöhnliche Härte vorliegt.

Keine starre Dauer: Die Sanktion muss enden, wenn die Betroffenen ihr Verhalten ändern. Bislang schreibt das Gesetz eine fixe Dauer von drei Monaten vor.
Schön ist auch der Kommentar zu Arbeitsfähigen:
Der Staat habe lediglich sicherzustellen, dass ein Hilfebedürftiger das Existenzminimum erhalte - also ein Mensch, der dieses Minimum "weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter" erreichen könne. Wer also durch sein Verhalten selbst verhindert, dass er sein Existenzminimum zumindest irgendwann durch Arbeit verdient, kann sich nicht uneingeschränkt auf dieses Grundrecht berufen.
Alles in einem ein sehr gutes Urteil aus meiner Sicht.


2x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:23
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Alles in einem ein sehr gutes Urteil aus meiner Sicht.
Das finde ich auch. Es war bis jetzt einfach zu hart und es gab keinen Ermessensspielraum - war grundfalsch.

Was ist eigentlich mit jemanden - bei einem Bekannten gestern geschehen - der Hartz4 bezieht, dieses Geld vollständig abgehoben und dann verloren hat und nun nicht mal mehr dieses Existenzminimum hat?
Wenn so jemand (das kann ja auch Andere treffen, nicht nur meinen Bekannten) dann niemanden hat, der ihm mit Lebensmitteln hilft, gibts da irgend eine Behörde die da einspringt? Sozialamt oder so?

Mein Bekannter hat einen Zeugen, dass er das Geld wirklich verloren hat oder es ihm geklaut wurde (also dass er es hatte und dann war es nicht mehr da).
Und weshab er so viel auf einmal abgehoben hatte, das hatte auch einen nachvollziehbaren Grund.


2x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:28
Na klar.
Ich habe einen Zeugen .
Hab mein hart verdientes Gehalt verloren.
Fiel mir aus der Tasche.
Hab am Bankautomat nicht aufgepasst.
1000 Euro weg.
Wer hilft mir ?

God bless America sag ich nur dazu.


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:30
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was ist eigentlich mit jemanden - bei einem Bekannten gestern geschehen - wenn jemand Hartz4 bezieht, dieses Geld vollständig abgehoben und dann verloren hat und nun nicht mal mehr dieses Existenzminimum hat?
Es wäre ein echt guter Anfang wenn Leute endlich Verantwortung für ihre eigenen freiwilligen Handlungen und Entscheidungen übernehmen. Sie dürfen nicht ständig erwarten dass jemand für ihre Blödheit zahlt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn so jemand (das kann ja auch Andere treffen, nicht nur meinen Bekannten) dann niemanden hat, der ihm mit Lebensmitteln hilft, gibts da irgend eine Behörde die da einspringt? Sozialamt oder so?
Wie wäre es mal wenn diese Person sich selbst um sein Problem kümmert? Zeit hat er ja selbst zu googeln oder beim Amt vorbei zu schauen. Da muss Du nicht für ihn ein Forum bemühen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Mein Bekannter hat einen Zeugen, dass er das Geld wirklich verloren hat oder es ihm geklaut wurde (also dass er es hatte und dann war es nicht mehr da).
Das ist Quatsch.


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:31
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was ist eigentlich mit jemanden - bei einem Bekannten gestern geschehen - der Hartz4 bezieht, dieses Geld vollständig abgehoben und dann verloren hat und nun nicht mal mehr dieses Existenzminimum hat?
Wenn so jemand (das kann ja auch Andere treffen, nicht nur meinen Bekannten) dann niemanden hat, der ihm mit Lebensmitteln hilft, gibts da irgend eine Behörde die da einspringt? Sozialamt oder so?

Mein Bekannter hat einen Zeugen, dass er das Geld wirklich verloren hat oder es ihm geklaut wurde (also dass er es hatte und dann war es nicht mehr da).
Und weshab er so viel auf einmal abgehoben hatte, das hatte auch einen nachvollziehbaren Grund.
Da du es ja nun nach "Aussen" trägst, meine Frage. Welchen Grund hat es, so viel Geld mit sich zu führen?
Vertraut er seiner Bank nicht mehr?
Wollte er eine Anschaffung tätigen, sofern diese dann so kostspielig gewesen wäre, wovon hätte er den restlichen Monat gelebt?


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:34
So großartig finde ich das Urteil nicht.

Positiv:
- Unterkunftskosten sind gesichert.
- Krankenversicherung ist gesichert.
- Zumindest hat jeder Anspruch auf mindestens 70% des Regelsatzes.

Negativ:
- grundsätzlich darf weiterhin Sanktioniert werden.
- das Existenzminimum wurde damit nochmal reduziert.

Dabei ist der Regelsatz bereits auf das Minimum herunter gerechnet worden:
https://www.youtube.com/watch?v=Ml_cVzQccEk (Video: Hartz IV: Wie die Bundesregierung die Regelsätze niedrig rechnet | Monitor | Das Erste | WDR)

Im Endeffekt ist Hartz 4 das Existenzminimum! Das darf weiterhin in Frage gestellt und angegriffen werden.

Wäre der Regelsatz ordentlich gerechnet, dann könnte man davon 30% kürzen...


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:37
Zitat von NegevNegev schrieb:Im Endeffekt ist Hartz 4 das Existenzminimum! Das darf weiterhin in Frage gestellt und angegriffen werden.

Wäre der Regelsatz ordentlich gerechnet, dann könnte man davon 30% kürzen...
Nein, das ist das Existenzminimum für erwerbsfähige Personen die trotz Bemühungen nichts finden...erwerbsfähige Personen die nichts tun müssen mit 70% auskommen.
Ich habe es doch zitiert:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der Staat habe lediglich sicherzustellen, dass ein Hilfebedürftiger das Existenzminimum erhalte - also ein Mensch, der dieses Minimum "weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter" erreichen könne. Wer also durch sein Verhalten selbst verhindert, dass er sein Existenzminimum zumindest irgendwann durch Arbeit verdient, kann sich nicht uneingeschränkt auf dieses Grundrecht berufen.



1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:37
Zitat von LangolierLangolier schrieb:....Hab mein hart verdientes Gehalt verloren.
der Unterschied von einem Arbeitenden und H4-Bezieher: der Arbeitende (wenn er nicht gerade Geringverdiener ist), hat die Möglichkeit sich ein kleines oder größeres finanzielles Polster anzusparen, mit H4 ist das fast unmöglich.
Ein Jobber hat im Verlustfalle dann also noch etwas worauf er zurück greifen kann.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es wäre ein echt guter Anfang wenn Leute endlich Verantwortung für ihre eigenen freiwilligen Handlungen und Entscheidungen übernehmen
Das ist ja richtig.
Nun isses aber leider einmal passiert. Muss so jemand dann den restlichen Monat hungern (wenn er niemanden hat)?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Sie dürfen nicht ständig erwarten dass jemand für ihre Blödheit zahlt.
Auch da gebe ich dir Recht. Aber sei du mal in so einer Sitution, dass du mitbekommst, wie jemand dann hungern müsste und dann sagst du aus Prinzip - mit mir nicht (ich gebe ja zu, ich bin da auch sehr im Zwiespalt, eben weil so jemand sich dann immer wieder darauf verlässt).
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das ist Quatsch
Nein, ich habe selbst mit diesem Zeugen gesprochen. Und mein Bekannter wollte sein Missgeschick übrigens mir gegenüber verheimlichen.

Aber ich sehe schon, es gibt da wenig Verständnis - also entschuldigt die Störung :)
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Welchen Grund hat es, so viel Geld mit sich zu führen?
das ist zu privat, ich schreibe es dir per PN


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:41
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nun isses aber leider einmal passiert. Muss so jemand dann den restlichen Monat hunern (wenn er niemanden hat)?
Ja, was hat ihm das Amt gesagt?

Was ist mit Arbeitnehmer: wer ersetzt ihnen verlorenes Geld? Kommt auch mal vor.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber ich sehe schon, es gibt da wenig Verständnis - also entschuldigt die Störung :)
Verständnis dass es ihm schlecht geht, ja, nachvollziehbar. Verständnis dass wieder jemand für ihn aufkommen muss, nein.
Und es war keine Störung.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:42
Geht arbeiten und seit keine Jammerlappen.
80% können es.
Notfall sogar mit ungewaschener Jogginghose.
So,
das musste jetzt mal raus. !


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nein, das ist das Existenzminimum für erwerbsfähige Personen die trotz Bemühungen nichts finden...erwerbsfähige Personen die nichts tun müssen mit 70% auskommen.
Na ich bezweifle doch stark, das all jene, die bisher von den Sanktionen betroffen waren, tatsächlich sich einer Arbeit verweigern. Irgendwie schwebt auch im Raum, was den zumutbar ist?

Ich denke da an wirklich miese Jobs, die sonst keiner machen - weil sie zu schlecht bezahlt sind und miese Arbeitsbedingungen herrschen. Paketboten...


1x zitiertmelden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:44
Zitat von LangolierLangolier schrieb:Geht arbeiten und seit keine Jammerlappen.
Seid & Seit

Wow und ich bin Arbeitslos...


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:45
Erzählt mir nichts von kann nich , krank usw.

Ich arbeite seit Jahren im Sozialbereich und sage :
Ich KÖNNT arbeiten, nur viele sind zu faul.
Leistungen weg wer nicht WILL.
Wer WIRKLICH nicht kann behält den minimalen Lebensstandard.


melden

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.11.2019 um 20:47
Ja dann bewirb dich irgendwo @Negev
Oder bist Du krank ?
Arbeitskräfte werden gesucht.


melden