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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 09:59
@Optimist

Nun, es muss ja nicht gleich eine geschlossene Anstalt sein; aber die Depression sollten schon von einem Psychologen angegangen werden.
Wenn sich diese Schwermetalle in ihrem Körper nur so schwer nachweisen lassen; und sie schon bei mehreren Ärzten vorstellig war, dann muss man sich aber auch wirklich fragen wie sehr sie diese Schwermetalle körperlich wirklich beinträchtigen; und wieviel davon nur eingeredet ist.
Du kennst sicher Dr. Google und was der so alles anrichten kann. Etwas zu haben und keine Auswirkungen dessen zu bemerken ist nochmal ein anderer Sachverhalt als etwas zu haben, was sich nicht feststellen lässt. Der Gutachter kann nur mit dem arbeiten was ihm vorliegt und wenn sich da nichts feststellen lässt, hat sie in seinen Augen auch nichts. Wirauf sollte er da Rücksicht nehmen? Versetzt dich in die Lage des Gutachters. Da kommt jemand und erzählt was er alles hätte, ihm liegen aber keine entsprechenden ärztliche Briefe oder Befunde darüber vor. Das was er sich eingeholt hat, um es zu bewerten, sagt aus dass die Frau gesund ist.

Was sich aber definitiv feststellen lässt ist ihre Depression, sofern sie eben zu den entsprechenden Ärzten geht und sich das attestieren lässt. Mit einer Depression kann man auch aus der aktiven Arbeitsvermittlung herausgenommen werden, damit man die Chance und Zeit erhält sich behandeln zu lassen. Nur selten bekommt man dieses Krankheitsbild neben der Arbeit noch behandelt. Das schafft die Psyche nicht. Dafür vergibt das Jobcenter aber auch die Auflage das man sich einen Psychologen sucht und seine Krankheit aktiv angeht. Einfach nur zu Hause sitzen und Jammern trifft da nicht auf Verständnis. Psychische Erkrankungen lassen sich behandeln bzw. gibt es Tipps danit umzugehen um einen normalen Alltag bestreiten zu können.

Neben der psychologischen Behandlung könnte deine Bekannte weiterhin versuchen einen Arzt zu finden, der sich dieser Schwermetalsache nochmal annimmt und sie daraufhin untersucht. Wenn sie da einen findet der sie ernst nimmt, hilft das auch ihrer Ausläuferkrankheit, der Depression.

Der erste Schritt muss gegangen werden. Der lautet, sich Hilfe zu suchen.
Ewig darauf zu bestehen krank zu sein, ohne es nachweisen zu können, hilft ihr auf Dauer nicht weiter. Sie dümpelt da in einem Status vor sich hin der logischerweise irgendwann sein Ende finden wird.

Weitere persönliche Meinung dazu ist, dass wenn sie sich schonmal versucht hat das Leben zu nehmen, eine Klinik wahrscheinlich sogar der beste Rat wäre, den man da geben kann.
Sie muss sich ja nicht Zwangseinweisen lassen, den Status der freiwilligen Einweisung gibt es auch. Da kann man dann auch jederzeit wieder entlassen werden. Aber ein Selbstmordversuch ist nunmal eine äußerst ernste Angelegenheit und sie kann froh sein bisher nicht zwangseingewiesen worden zu sein.

Vom Jobcenter kann man auch Hilfe in Anspruch nehmen. Es gibt Bearbeiter die aktiv werden in der Suche nach Psychologen und Anlaufstellen. Die meisten wollen doch das beste für einen und nicht auf Teufel komm raus vermitteln. Man muss nur den Mund aufmachen und auch nach Hilfe fragen. Ich bin mir sicher, wenn das deine Bekannte mal tut, wird ihr auch im möglichen Rahmen Hilfe angeboten werden. Dem Vermittler ist es wichtig sie gesund zu bekommen um sie später dannaktiv an den Arbeitsmarkt bringen zu können. Ihm liegt nichts daran sie krank zu vermitteln und 2 Tage später wieder im Büro sitzen zu haben. Das wäre unsinnig und nicht durchdacht.

Also.. Kurzfassung:
Sie soll sich einen Psychologen suchen, ihren Krankheitsschwerpunkt auf die Depression legen und sich dieses vom Arzt attestieren lassen. Dann fällt sie aus der aktiven Vermittlung raus und mit Glück rutscht sie ins Team des XII. Dort liegt der Fokus beim Thema Gesundung und es wird nicht pausenlos beworben, sondern es wird geschaut, dass man wieder fit wird.
Eigenleistung erbringen ist trotz Depression nötig, dass schaffen andere auch. Ist das nicht möglich, benötigt sie einen Vormund oder Betreuer. Schafft sie es, umso besser, dann ist Licht in Sicht.
Nebenbei lässt sie ihre anderen Erkrankungen abklären, von Fachärzten. Keine wischiwaschi Ärzte die sich alles bezahlen lassen und dann brav aufschreiben was gewünscht ist. Es ist logisch das solche vom Gutachter nicht akzeptiert werden.

Und es bleibt ein Quäntchen Glück zu wünschen. Ihr Auftreten und ihr Talent sich darzulegen ist wichtig. Ziele zu äußern sind wichtig und welche Hilfe sie sich vom wem wünscht. Realistische Wünsche!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 11:38
@Streuselchen
wieder vielen Dank, ist sehr hilfreich, deine Meinung dazu.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Und es bleibt ein Quäntchen Glück zu wünschen. Ihr Auftreten und ihr Talent sich darzulegen ist wichtig. Ziele zu äußern sind wichtig und welche Hilfe sie sich vom wem wünscht. Realistische Wünsche!
Daran hapert es evtl bei ihr.
Ich habe ihr aber auch angeboten mal als "Beistand" mitzugehen.

Dein Rat, ihre Erkrankungen bei Fachärzten abklären zu lassen, das hat sie schon gemacht und damit Schiffbruch erlitten, weil nicht in dem Umfang Untersuchungen gemacht wurden wie nötig wären (ist ja alles mit Kosten verbunden und die Budgets begrenzt...)...
... sondern es wurde wie gesagt alles mit "psychisch" weggewischt - aus ihrer Sicht.

Ich denke auch und das hatte ich ihr auch schon gesagt, dass der beste Weg wäre, zu einem Psychologen zu gehen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 12:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Daran hapert es evtl bei ihr.
Ich habe ihr aber auch angeboten mal als "Beistand" mitzugehen.
Beim Jobcenter oder beim medizinischen Gutachter? Beim zweiteren dürftest du nicht als Beistand mit hinein gehen, nur wenn du eine Vormunds- oder Betreuungsverpflichtung ihr gegenüber hast.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dein Rat, ihre Erkrankungen bei Fachärzten abklären zu lassen, das hat sie schon gemacht und damit Schiffbruch erlitten, weil nicht in dem Umfang Untersuchungen gemacht wurden wie nötig wären (ist ja alles mit Kosten verbunden und die Budgets begrenzt...)...
... sondern es wurde wie gesagt alles mit "psychisch" weggewischt - aus ihrer Sicht
Nun aber wäre die Möglichkeit der Erkrankung mit den Schwermetall wirklich so gravierend für ihre Gesundheit, so würde ein Arzt das abklären wollen, da spielen die Kosten zwar noch eine Rolle, aber seine Verpflichtung gegenüber den Patienten ist höher gewichtet als der Kostenfaktor.
Sie selbst kann sich Untersuchungen nunmal nicht aussuchen. Man kann nicht zum Arzt gehen und sagen; ich habe da glaube ich ein Loch im Herz, bitte machen sie alle Untersuchungen; der Verdacht muss schon durch den Arzt feststellbar und begründet sein.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich denke auch und das hatte ich ihr auch schon gesagt, dass der beste Weg wäre, zu einem Psychologen zu gehen.
Dann bestärke sie weiterhin und mache ihr klar, dass es quasi keine andere Möglichkeit gibt.
Entweder sich behandeln lassen; oder eben in Kauf nehmen arbeiten gehen zu müssen. Es liegt ja bei ihr wie es weitergeht. Wenn sie sich selbst bemittleidet wird ihr keiner helfen können; oder wollen.

Aber das wird hier nun Offtopic, hat bald nichts mehr mit Hartz IV zu tun. Sie wäre sowieso eher ein Fall für XII. Da muss Sie sich aber drum kümmern. Ärzte suchen, zum Gutachten erscheinen, Ziele und Wünsche äußern und dann kann man sie (eigentlich) im XII auch schon garnicht mehr ablehnen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wieder vielen Dank, ist sehr hilfreich, deine Meinung dazu.
Gern; wenn es den hilft und du nicht vergisst dass das alles nur meine eigene Meinung ist und auf meinen Erfahrungswerten basiert. Ich bin kein Life-Coach oder Sozialberater. Nimm mich bitte nicht zum Maßstab oder sei enttäuscht wenn bei dir/ihr die Dinge dann anders verlaufen. Jeder Fall ist individuell und auch immer abhängig von den Menschen, an die man sich wendet.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 13:32
@Streuselchen
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:wenn ... du nicht vergisst dass das alles nur meine eigene Meinung ist und auf meinen Erfahrungswerten basiert. ...Nimm mich bitte nicht zum Maßstab oder sei enttäuscht wenn bei dir/ihr die Dinge dann anders verlaufen. Jeder Fall ist individuell und auch immer abhängig von den Menschen, an die man sich wendet.
ja, das werde ich immer im Auge behalten.

Jetzt wieder richtig Topic:
was ich auch mal erlebt hatte bzw. erzählt bekam:
Ein Mann (sehr ordentlich und intelligent wirkend) wurde obdachlos, weil seine Wohnung abgebrannt war.
Nun bekam er eine Maßnahme von seiner Vermittlerin. Zu dieser konnte er - nach seiner Aussage - nicht pünktlich erscheinen, weil er in der Nacht draußen gefroren und somit schlecht geschlafen und in der Folge verschlafen hatte und übermüdet war.
Nachdem er dies seiner Vermittlerin alles in anständigem Ton (er wirkte sehr freundlich und bekundete auch Verständnis für die Seite hinter dem Schreibtisch) geschildert hatte, hatte diese geäußert, dass Obdachlose aber meist auch selbst schuld seien, wenn sie obdachlos sind.

Das nahm er sehr übel und wollte daraufhin mit ihr nichts mehr zu tun haben, drang auf einen Wechsel des Vermittlers. Er wandte sich an den Teamleiter. Dieser beschied ihm jedoch, dass er bei dieser bleiben müsste. Er glaubte ihm schlicht nicht, dass die Vermittlerin diese Aussage getätigt hatte.
Tja, das ist nun so ein Fall wo Aussage gegen Aussage steht und der Arbeitslose dann schlechte Karten hat.

Diese ganzen Fälle wo es Probleme für die Arbeitslosen gibt, würden übrigens (mal nebenbei bemerkt) alle nicht passieren, wenn es ein BGE gäbe (oder wenigstens eine Variante wo dies nur für Bedürftige gäbe) - aber ich weiß, ist ein anderes Thema :)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 14:51
@Optimist

Aber auch hier bist du gezwungen dich auf seine Aussagen zu verlassen. Und der Teamleiter ist gezwungen seiner Mitarbeiterin zu glauben; warum sollte er auch nicht wenn sie sich sonst nie was zu schulden kommen ließ und auch als allgemein freundlich und zuvorkommend galt.
Wir reden über eine Situation die du auch nur gehört hast und können davon nichts wirklich besprechen weil dir detailliertes Wissen fehlt und mir auch.
Es tut mir sehr Leid das dein Bekannter Obdachlos ist oder war; aber auch da gibt es Anlaufstellen, Notunterkünfte, Wohnungsamt. Warum hat er denn für die Dauer des Problems nicht bei dir unterkunft gefunden? Verstehst du wie ich meine? Vorwürfe sind schnell gemacht, nicht immer müssen sie stimmen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 15:00
@Foxy.Vapianja
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Es tut mir sehr Leid das dein Bekannter Obdachlos ist oder war; aber auch da gibt es Anlaufstellen, Notunterkünfte, Wohnungsamt...
Zum einen, es ist kein Bekannter, sondern Einer mit dem ich auf der Straße zufällig ins Gespräch kam :)
Und ja, das war auch mein Gedanke:
auch da gibt es Anlaufstellen, Notunterkünfte, Wohnungsamt.
.. konnte ihn aber diesbezüglich nicht mehr befragen, weil ich dann weiter musste.
In Obdachlosenheimen ists natürlich auch nicht so toll - für Einen, der einen sehr ordentlichen Eindruck macht ;)
Vorwürfe sind schnell gemacht, nicht immer müssen sie stimmen
das ist schon richtig. Ich glaubte es ihm zwar alles (kleines bissel Menschenkenntnis traue ich mir zu).
Aber ist schon so, dass viele Menschen immer bei anderen "die Schuldigen" sehen.
Was ich damit sagen wollte: er hat mich sicher nicht belogen, sondern ist eben wirklich davon überzeugt, dass SEINE Sichtweise die richtige ist, obwohl man das auch alles anders sehen könnte von außen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 15:03
@Optimist

Naja, bei jemanden den ich gerade auf der Straße kennengelernt habe, hält sich mein Vertrauen doch eher in Grenzen; wenngleich auch ich eine hervorragende Menschenkenntnis besitze. Da sagt mir einfach mein Verstand, dass viele Zutaten in einen Kuchen gehören und nicht nur Mehl.
Daher habe ich Zweifel an dem, von ihm geäußerten, Ablauf des Gespräches.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 15:09
@Streuselchen
Ja, klar, kann man halt von außen wirklich schlecht beurteilen.

Übrigens hatte ich nachtträglich noch was angefügt, hast du sicher noch nicht sehen können:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:In Obdachlosenheimen ists natürlich auch nicht so toll - für Einen, der einen sehr ordentlichen Eindruck macht ;)
mal jetzt unabhängig von dem speziellen Fall, also ganz allgemein gesehen.
Da könnte man nun sagen: wenn jemand nicht bereit ist in solch einer Einrichtung zu übernachten (auch wenn das sicherlich hart ist, unter Alkoholikern usw.), dann kann man sich trotzdem nicht hinstellen und das Übernachten im Freien als Rechtfertigung für unpünktliches Erscheinen heranziehen. Dafür kann ja dann ein Vermittler auch nichts usw.
Klar, das ist dann auch so.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 15:14
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Übrigens hatte ich nachtträglich noch was angefügt, hast du sicher noch nicht sehen können
Nein, hatte ich nicht gesehen.
Aber es gibt mehr als diese typischen Obdachlosenheime. ZB auch Sozialhotels und diverse Hilfseinrichtungen. Für kurzweilige Überbrückungen ist das machbar. Auch sogenannte M-wohnungen, die gerade dann angeboten werden, wenn mitten im Leben stehende Menschen plötzlich obdachlos werden; wie bei Trennungen oder Wohnungsbrand. Die sind möbliert und gelten nur als kurzes Obdach. Meist nur Einraumwohnungen. Kann man zB beim Sozialamt mit Dringlichkeit erfragen und bekommt sie auf Glück sogar am gleichen Tag.
Man muss sich eben nur mal schlau machen, welche Möglichkeiten sich einem bieten.

(Edit. Dabei helfen auch gerne Fallmanager, wenn man sie darauf anspricht. Ein wohnungsloser ist quasi nicht vermittelbar, daher ist auch dem Jobcenter daran gelegen, ihm eine feste Meldeaddresse und Wohnanschrift zu ermöglichen. Immer im Rahmen der möglichen Hilfe, sie übernehmen nicht sondern unterstützen)


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16.10.2018 um 15:17
@Streuselchen
aha, das wusste ich noch nicht, danke :)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 18:39
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Diesbezüglich möchte ich noch mal nachhaken anhand folgender Situation/Beispiels:

- jemand hat Verschleiß in den Nackenwirbeln oder im Rücken

- aufgrund dessen hält er keine 8 Stunden durch, sondern vielleicht nur 5.
Denn je LÄNGER die Belastung bei einer Tätigkeit ist, desto MEHR wirken sich die Verschleißerscheinungen aus. Zuhause kann er oft und längere Pausen machen mit Bürstenmassagen und Wärmebehandlung usw. um gut über den Tag kommen - auf Arbeit könnte er das nicht.

- er bekommt ALGII und nimmt wegen seiner Beschwerden natürlich keinen Krankenschein. Wozu auch, er weiß ja, dass er arbeitsfähig ist, halt nur keine 8 Stunden

Das alles erzählt er seinem Vermittler.
Dieser schickt ihn zum Gutachter.
Der GA sieht die Krankenakte und sieht bestätigt, dass der Verschleiß vorhanden is, das ist aber auch schon alles, denn der Patient hatte nie Krankenschein (sh oben)

Jetzt gibts 3 Möglichkeiten:

1.
GA glaubt ihm und schreibt: nur 5 Stunden möglich -> alles gut für den Patienten.

2.
Der GA glaubt ihm seine Beschwerden NICHT, denn Verschleiß bedeutet nicht in jedem Falle, dass man auch Schmerzen haben muss und es kommt auch immer auf die Art und Dauer der Belastung an.

3.
Der GA glaubts, aber er sagt sich: es haben Viele Beschwerden und Schmerzen, gehen aber dennoch 8 Stunden arbeiten - er scheert also Alle über einen Kamm, entscheidet sehr subjektiv (ist ja auch nur ein Mensch)

Er schreibt also ins Gutachten, dass er voll einsatzfähig ist.
Nun steht die Einschätzung und Befinden des Arbeitslosen vs des Gutachters.
Da bleibt dem Vermittler sicher nichts anderes übrig als dem Gutachten zu folgen oder? ... Und der Arbeitslose fühlt sich ungerecht behandelt bzw. begutacht.

Meine Gedanken zu Vollzeit und trotzdem mit Schmerzen arbeiten:
Für OP sind die Symptome nicht gravierend genug, man kann ja auch noch arbeiten, halt nur nicht so lange.

Wer nun trotzdem 8 Stunden arbeitet, kann seine Schmerzen mit Medikamten unterdrücken.
So jemand schädigt jedoch seine Gesundheit. Die Ursache beseitigt es nicht und man macht sich die Wirbel noch vollends kaputt bis zur Rente (das macht ja nichts, dann braucht man ja kein ALGII mehr... Sarkassmus off)

Wie siehst du das Ganze?
Ein ärztliches Gutachten zb durch das Gesundheitsamt liefert am Ende eine ärztliche Einschätzung.
Primär ist es wichtig, zu erfahren ob man 3 Stunden tägliche einer Arbeit nachgehen kann.
Denn die 3 Stunden täglich entscheiden zwischen SGB II und SGB XII.

Im Gutachten steht weiterhin wird angegeben, welche Körperhaltungen und wie schwer eine Arbeit sein kann.

Nehmen wir nun dein Beispiel, für den Vermittler bei der Agentur ist es egal, ob die Person 5 Stunden täglich oder 8 Stunden arbeiten kann.
Nimmt er eine Arbeit auf mit mindestens 3 Stunden täglich, ist er nicht mehr arbeitslos, erhält kein Arbeitslosengeld mehr und für die Agentur ist der Fall geschlossen.

Das Jobcenter hingegen hat ein größeres Interesse daran dass die Person das Maximale rausholt, denn die Hilfebedürftigkeit isz hier relevant.

Jedoch ist auch hier die Devise, besser Teilzeit als gar nix und gesundheitliche Einschränkungen müssen immer betufkviis) berücksichtigt werden, sofern sie ärztlich attestiert werden.

Jedoch sollte es doch im Interesse des Bekannten sein vollständig zu genesen und sich in Behandlung zu geben.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 19:11
@capspauldin
hab soweit alles verstanden.

Nur eins ist mir noch unklar:
Nehmen wir an, der GA trifft seine Entscheidung nach meinen beschriebenen möglichen Varianten - Punkt 2 oder 3 - und schreibt, der Arbeitslose ist für Vollzeit einsetzbar.

Soweit die Theorie und Ansicht des GA, jedoch der Arbeitslose packt keine Vollzeitbeschäftigung.

Das Jobcenter bietet ihm nun daraufhin einen Vollzeitjob an, den der Arbeitslose auch annehmen muss, wenn er keine Sanktion riskieren will - fühlt sich jedoch wie gesagt gar nicht fähig 8 Stunden zu arbeiten, sondern höchstens 5.

Diese Situation hatte ich gemeint, als ich schrieb:
Nun steht die Einschätzung und Befinden des Arbeitslosen vs des GA ...
Arbeitsloser fühlt sich ungerecht behandelt...



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 19:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das Jobcenter bietet ihm nun daraufhin einen Vollzeitjob an, den der Arbeitslose auch annehmen muss, wenn er keine Sanktion riskieren will - fühlt sich jedoch wie gesagt gar nicht fähig 8 Stunden zu arbeiten, sondern höchstens 5.
Das Jobcenter würd ich gerne sehen, das Vollzeitstellen wie Kamellen verteilt, die zum Bewerber passen usw.
Und nochmal, der Gutachter untersucht denjenigen nicht persönlich sondern bewertet die ihm vorliegenden ärztlichen Befunde. Dazu wird zum persönlichen Gespräch geladen. Wenn jemand etwas hat, dass vorgewiesen werden kann, dann wird das auch entsprechend berücksichtigt.
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Jedoch ist auch hier die Devise, besser Teilzeit als gar nix und gesundheitliche Einschränkungen müssen immer betufkviis) berücksichtigt werden, sofern sie ärztlich attestiert werden.
Dazu wurde auch schon das geschrieben. Das sagt doch eigentlich alles wichtige aus.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 20:51
@capspauldin
was meintest du hiermit: "betufkviis)" ? ( gehe davon aus, dass du dich verschrieben hast?)

@Streuselchen
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das Jobcenter bietet ihm nun daraufhin einen Vollzeitjob an
Das war nur fiktiv gemeint :) - was wäre WENN...
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Das Jobcenter würd ich gerne sehen, das Vollzeitstellen wie Kamellen verteilt, die zum Bewerber passen usw.
Im 1. Arbeitsmarkt gibts nicht viel Auswahl, ja. Aber ich denke bei Zeitfirmen sieht es evtl. besser aus, in meiner Region habe ich zumindest diesen Eindruck.
Naja, ist eigentlich auch egal, es ist im Prinzip jetzt alles geklärt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 20:56
@Optimist

Ne ist armenisch und der Kurzbegriff für eine feurig leckere Tomatensuppe, ich wollte es nur kurz anbringen.
Ne ich hab mich vertippt, passiert mit dem Handy sxnelflf als man denkt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 20:58
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Ne ist armenisch und der Kurzbegriff für eine feurig leckere Tomatensuppe, ich wollte es nur kurz anbringen.
Hunger! :D


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16.10.2018 um 21:16
@capspauldin
ich mag keine Tomatensuppe :D

Jetzt ernstlich:
Wenn ich es jetzt also richtig verstehe, sollte es wohl dann "berücksichtigt" heißen.
Und ich dachte fälschlicherweise es sei ein vorangestelltes Adjektiv zu dem "berücksichtigt" :)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.10.2018 um 21:21
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ach so, dass es auch diese "Möglichkeit" gibt, wusste ich noch gar nicht, muss ich mich mal näher damit befassen.
Könnt mir aber vorstellen, dass auch da die Anerkennung nicht besonders leicht gemacht wird (eben wegen des Geldes...) ;)
Die Sozialämter sind da meiner Erfahrung nach relativ streng und akzeptieren nicht selten nur die Entscheidung vom Rentenversicherungsträger. Es besteht aber immer die Möglichkeit des Widerspruchs und auch der Klage vor dem Sozialgericht.

Aber klar, jemand der nicht mehr in Arbeit vermittelt werden kann, wird nur noch Geld kosten und aller Voraussicht nach niemals mehr in die Kassen einzahlen. Da sind strenge Maßstäbe anzulegen. Volle Erwerbsminderung bedeutet ja: Weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten zu können.


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16.10.2018 um 21:33
@Aldaris
ja einerseits ist es verständlich dass die Hürden hoch sind. Nur ist es halt für diejenigen nicht schön, welche dadurch dann auch mal "in der Luft hängen" oder "Grenzfälle" sind.

Die Möglichkeit des Widerspruchs und Gericht ist da, ist halt für jemanden der keine Kraft mehr hat (weder physisch noch psychisch) nicht wirklich umsetzbar.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.10.2018 um 07:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die Möglichkeit des Widerspruchs und Gericht ist da, ist halt für jemanden der keine Kraft mehr hat (weder physisch noch psychisch) nicht wirklich umsetzbar.
Ein Widerspruch ist kein Kraftaufwand.
Ein einfacher Brief mit dem Inhalt:
Hiermit widerspreche ich der Weiterbewilligung vom... Mit freundlichen Grüßen.
Eine Begründung muss da schon nicht vorliegen, erstmal gilt es die Widerspruchsfrist einzuhalten.
Dann sucht man sich schleunigst einen Anwalt für Sozialrecht, gibt dort alles ab; auch den eigenen Briefverkehr und lässt ihn die Begründung machen. Kosten zur Verfahrensübernahme und Anwaltskosten füllt man vor Ort direkt aus. Er kümmert sich darum. Da muss man psychisch nun wirklich nicht auf der Höhe sein.

Zum Gericht muss man nicht persönlich erscheinen, es reicht sich vom Anwalt vertreten zu lassen.

Den Menschen wird es gerade da schon ziemlich leicht gemacht, ihr Recht einzuklagen. Einzig und allein die Wartezeit beim Sozialgericht ist anstrengend.


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