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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2018 um 18:53
@Optimist

Nochmal, denk nicht direkt negativ oder es würde etwas mit Vorsatz gemacht.

In einem Jobcenter gibt es immer mindestens! zwei verschiedene Felder was den "Vermittler" angeht.
Grob gesagt gibt es den Fallmanager und den Arbeitsvermittler. In manchen Jobcenter unterteilen sich die Fallmanager auch nochmal.
Fiktiv: Person X sucht Arbeit und eine Wohnung. Er wird betreut von einem Fallmanager der ihm bei der Wohnungssuche behilflich ist. Person X findet eine Wohnung. Person X wird nun von einem Arbeitsvermittler betreut, dort ist der Name Programm, da es sonst keine weiteren Probleme bei Person X gibt.

Darum auch mein Beispiel was die Spezialisierung angeht, zb bei Ärzten. In dieser Form gibt es dies auch zb in einem Jobcenter.
So sind Betreuerwechsel oft gewollt, ja, aber nicht um den Bewerber zu verwirren oder belasten, sondern um ihm die bestmöglichste Beratung zukommen zu lassen.

Was das SGB XII angeht nur kurz die Info. Das Jobcenter versucht oft, sehr oft eben den Übergang in das SGB XII möglich zu machen, jedoch scheitert es daran dass das SGB XII dies blockiert.
Was logisch ist, denn es geht dann um deren Geld. Ja im SGB II sind sicherlich tausende Menschen die eigentlich dort nicht mehr hingehören, da sie nicht mehr arbeiten können. Da muss auch dringend etwas gemacht werden, aber da muss beim SGB XII angesetzt werden.

Finanziell ist es für den Bewerber kein Unterschied ob das Geld vom SGB II oder XII kommt, da gibt es nur einen sehr maginalen Unterschied.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2018 um 18:56
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Sie ist ca 55 und er vermittelte eine Weiterbildung im Bürobereich, obwohl sie sich zum Weitergebildet-werden nicht mehr so richtig fähig fühlt. Sie ist dann mit jungen und 'unvrbrauchten" Menschen in einer Klasse...
Sein optimistischef Kommentar: versuchen Sie es halt einfach mal.
Mit 55 ist es natürlich schon von Natur aus schwer, sich nochmal geistig zu bewegen. Aber was war ihr Vorschlag? Was ist ihre persönlich berufliche Planung für die nächsten 10 Jahre?
Dies ist doch der entscheidende Punkt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn sie dem Berater input geben würde, dieser realistisch ist, der Berater dafür alles ermöglichen würde.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2018 um 19:08
@capspauldin
danke dir für deine ausführliche Antwort.
Was Fallmanager und Arbeitsvermittler betrifft oder auch solche Vermittler welche in 50+ tätig waren, das kenne ich und auch dass da ein Wechsel nötig ist.

Was ich jedoch gemeint hatte:
Arbeitsloser A war bei Vermittler A - es hatte sich bei beiden Personen keine Situation verändert. Jedoch nach 1-2 Jahren muss Vermittler A den Arbeitslosen A abgeben an Vermittler B und dafür bekommt Vermittler A einen Arbeitslosen B (der am Ende vielleicht sogar vorher bei Vermittler B war und für diesen hatte sich auch gar keine Situation geändert).

Dieser Arbeitslosentausch, der keinen tieferen Sinn zu machen scheint, meinte ich.

Zu der 55-Jährigen:
Sie wollte gerne einen richtigen Teilzeitjob im Büro, aber eben keine Schulung. Sie ist der Meinung, was sie als Angelernte dort brauchen würde, kann man ihr auch während der Praxis beibringen.

Dann könnte sie sich sogar auch eine Beschäftigungs(therapie) - also kein regulärer Job - im handwerklichen Bereich vorstellen, zB Holzverarbeitung, aber da hatte er nichts anzubieten.


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14.10.2018 um 19:18
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Mit 55 ist es natürlich schon von Natur aus schwer, sich nochmal geistig zu bewegen.
Ich behaupte jetzt mal ganz dreist: Wer mit 55 geistig unbeweglich ist, war das auch schon mit 35.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Zu der 55-Jährigen:
Sie wollte gerne einen richtigen Teilzeitjob im Büro, aber eben keine Schulung. Sie ist der Meinung, was sie als Angelernte dort brauchen würde, kann man ihr auch während der Praxis beibringen.
Kommt darauf an, was man ihr beibringen muss.
Selbst wenn du Burokaufmann/-frau gelernt hast, wirst du von Firma zu Firma einige Dinge unterschiedlich handhaben und die kann man dann logischerweise nur vor Ort lernen.

Wenn es aber um ganz allgemeine Dinge geht (wie mit Word, Ecxel oder Power Point zu arbeiten)
Dann ist eine vorherige Schulung schon sehr sinnvoll.
Von spezielleren Dingen, wie Rechnungsstellung ganz zu schweigen.


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14.10.2018 um 19:47
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Arbeitsloser A war bei Vermittler A - es hatte sich bei beiden Personen keine Situation verändert. Jedoch nach 1-2 Jahren muss Vermittler A den Arbeitslosen A abgeben an Vermittler B und dafür bekommt Vermittler A einen Arbeitslosen B (der am Ende vielleicht sogar vorher bei Vermittler B war und für diesen hatte sich auch gar keine Situation geändert).
So etwas ist fast nix Praxis. Bei den hunderten Jobcenter in Deutschland mag es da vielleicht Ausnahmen geben, die es so praktizieren.

Jedoch hat dies nur Nachteile, selbst für das Jobcenter. Die Bewerber werden oft, nach dem Nachnamen aufgeteilt.
Die System IT ist darauf angepasst und abgestimmt, solche Wechsel bringen da alles durcheinander.
Den einzigen Wechsel, den ich auch befürworten würde sofern er auf der horizontalen Ebene verläuft,ist wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Dies kann ja auf beiderlei Seiten geschehen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

14.10.2018 um 20:31
@capspauldin
aha, dann stellt das Jobcenter in meiner Umgebung leider eine Ausnahme dar. Traurig für die Arbeitslosen wenn sie mit ihrem Vermittler zufrieden waren und sich danach evtl verschlechtern.
(gibt ja "Solche und Solche" - halt alles Menschen :) )

@Groucho
Sie kann das Grundlegende alles, außer Buchhaltung.
Es wären dann wirklich nur firmenspeziefische Dinge.

Tja, jetzt muss sie ob sie will oder nicht erst mal diese Schulung mitmachen obwohl sie dem Vermittler sagte, dass sie in keine Schule mehr möchte.
Finde ich nicht okay diesen Zwang, nur weil der Vermittler offensichtlich von wem auch immer Druck bekommt, sie irgendwie zu beschäftigen

Wie gesagt, er sagte in wohlwollender aber bedauernden Art sinngemäß: ich muss Sie jetzt irgendwo unterbringen, geht nicht anders.

Was soll denn sowas, wenn von vornherein feststeht dass das nichts bringen kann, wenn keinerlei Interesse besteht?

Außer Steuergeldverschwendung sehe ich da ehrlich gesagt nichts.

@capspauldin
wie ist das eigentlich, könnte sie das ohne Sanktionen ablehnen oder wenn sie es versucht dann abbrechen?


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14.10.2018 um 20:41
@Optimist

Sie muss es pragmatisch sehen. Wenn Sie der Meinung ist, alles relevante während eines Praktikums zu lernen, muss man Fragen wieso bis dato noch kein Praktikum zustande gekommen ist.

Fehlender Arbeitgeber? Schlechtes Auftreten der Bewerberin?
Dass ich eine Person Mitte 50 nicht mehr im kaufmännischen Bereich qualifizieren würde habe ich ja bereits gesagt. Dafür bringen die Handelsschulen jedes Jahr neue potentielle Kaufleute raus.

Sie soll sich weiterhin um ein Praktikum bemühen, dies würde eine Maßnahme unterbrechen.


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14.10.2018 um 21:05
@capspauldin
aha, danke für den Tipp des Praktikums.

Aber wie ist es jetzt generell, rechtlich gesehen (ich frage jetzt aus Neugier) - kann man so eine Schulung ablehnen?


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14.10.2018 um 21:06
Sofern keine entsprechende Eingliederungsvereinbaring unterzeichnet wurde, kann man das.


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14.10.2018 um 21:06
@capspauldin
aha danke :)


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15.10.2018 um 08:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb:aha, danke für den Tipp des Praktikums.

Aber wie ist es jetzt generell, rechtlich gesehen (ich frage jetzt aus Neugier) - kann man so eine Schulung ablehnen?
Vorgewiesene Eigenbemühungen begünstigen natürlich das Recht eine Schulung abzulehen. Aber warum sollte deine Bekannte eine Schulung ablehnen, wenn sie doch nicht fähig ist, sich allein in eine Beschäftigung zu bringen? Sollte ein Bearbeiter spüren das ihre Eigenleistung zu nichts führt, so sehe ich es sogar als seine Pflicht, sie in entsprechende Schulungen einzuführen. Der Wille nach einem Praktikum ist zwar löblich, führt aber schlussendlich scheinbar auch nicht dazu, sie in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Das Praktikum kostet auch Geld, sie erhält in der Zeit weiterhin ihren Regelbedarf, ist weiterhin Bezieherin. Eine Schulung kostet zwar auch Geld, erhöht aber die Chancen später in Arbeit zu kommen. Ewig auf ein Praktikum warten nicht.


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15.10.2018 um 08:25
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie gesagt, er sagte in wohlwollender aber bedauernden Art sinngemäß: ich muss Sie jetzt irgendwo unterbringen, geht nicht anders.

Was soll denn sowas, wenn von vornherein feststeht dass das nichts bringen kann, wenn keinerlei Interesse besteht?
Ja, weil es nunmal auch nicht anders geht. Den Zwang muss man schon über sich ergehen lassen und kann sich nicht fortwährend darauf verlassen, Sozialleistungen zu erhalten.
Viele haben kein Interesse an ihrem Beruf und müssen dennoch jeden Tag dort hin um in Lohn und Brot zu stehen. Die Wunschvorstellung das der Job unbedingt Spaß machen muss ist mehr Ponyhof als realistisches Szenario.
Das Problem liegt ja dort bei deiner Bekanntin; sie muss sich das Interesse nunmal aneignen oder eben interessenlos arbeiten gehen, hauptsache nicht mehr andere für das eigene Geld arbeiten gehen lassen. Die Prämisse sollte sein, sich in Arbeit zu bringen. Wenn man eine Arbeitsstelle gefunden hat, kann man sich aus dieser heraus dann auf Stellen bewerben, die den eigenen Interessen eher entsprechen. Das müssen wir alle so machen, nur wenige haben das Glück etwas zu finden, dass ausfüllt und glücklich macht.
Finde es vermessen von manchen zu sagen, dass sie nicht arbeiten gehen mögen weil der Job keinen Spaß macht.


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15.10.2018 um 08:33
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Sofern keine entsprechende Eingliederungsvereinbaring unterzeichnet wurde, kann man das.
Korrigiere mich wenn ich falsch liege - wird nicht jede Maßnahme in einer Eingliederungsvereinbarung vermerkt, die zu unterschreiben ist ? Somit ist diese Aussage doch ziemliche Augenwischerei. Sobald die Vereinbarung unterschrieben ist, kann eine Maßnahme nicht ohne Sanktionen abgebrochen werden. Natürlich ist es möglich die Unterschrift unter der Vereinbarung zu verweigern, dann wird das Ganze im Zuge des Verwaltungsaktes per Bescheid verpflichtend. Unterm Strich bleibt also, daß Maßnahmen nicht abgelehnt werden können, ohne drohende Sanktion.


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15.10.2018 um 08:38
@Streuselchen
Vorweg, sie hat Interesse zu arbeiten, auch ungeliebte Jobs, hat abee ihre Einschränkungen, die es erschweren etwas zu finden.

ab einem gewissen Alter sehe ich es nicht als zielführend an, jemanden zu einer Umschulung oder Schulung zu zwingen.
Sie hat - außer dass sie das auch für sinnlos erachtet (und demzufolge kein Interesse daran) - auch andere handfeste und nachvollziehbare Gründe.

Letzten Endes würde es also in ihrem Falle nichts bringen, @capspauldin hatte auch schon begründet, weshalb.

Und wenn es Manchen nur darum geht, auf Arbeitslose einen Zwang auszuüben - egal ob eine Maßnahme sinnvoll ist oder nicht - dann erkenne ich darin nur einen Neidfaktor ....
... denn dem Steuerzahler bringts gar nicht, wenn abzusehen ist, dass solch ein Zwang mit Sicherheit auch nicht in einen sozialversicherungspflichtigen Job führen wird bzw. die Chance dafür sehr klein sein wird.

Diese 55-Jährige hat nun mal ihre Einschränkungen, kann nicht alles machen, da siehts für sie auf dem Arbeitsmarkt nun mal schlecht aus.
Soll sie soll nun nur des Zwanges wegen etwas machen , was nichts bringt?

@Photographer73
So viel ich weiß werden spezielle Schulungen nicht in der Eingliederungsvereinbarung erwähnt, sondern nur ganz allgemein, ob man an Schulungen teilnimmt oder nicht.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2018 um 08:49
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ab einem gewissen Alter sehe ich es nicht als zielführend an, jemanden zu einer Umschulung oder Schulung zu zwingen.
Sie hat - außer dass sie das auch für sinnlos erachtet (und demzufolge kein Interesse daran) auch andere handfeste und nachvollziehbare Gründe.
Anders betrachtet sollte man vielleicht überlegen warum man in diesem Alter arbeitslos wurde und warum es keine Qualifikationen zu geben scheint, die eine neue Arbeitsstelle rechtfertigen? Allein wegen ihres Alters bleibt sie nicht arbeitslos. So ehrlich sollte man da schon sein.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Letzten Endes würde es also in ihrem Falle nichts bringen, @capspauldin hatte auch schon begründet, weshalb.
Nein, er schrieb nichts darüber das es in dem Fall nicht zielführend wäre. Er beschrieb es allgemein und wie das Jobcenter in solchen Fällen üblicherweise handelt. Ich weiss nicht was du da herausgelesen hast.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und wenn es Manchen nur darum geht, auf Arbeitslose einen Zwang auszuüben - egal ob eine Maßnahme sinnvoll ist oder nicht - dann erkenne ich darin nur einen Neidfaktor ....
Neidfaktor? Weil jemand nicht arbeiten gehen möchte, keine Weiterbildungen annimmt weil lieber auf ein flüchtiges Praktikum gewartet wird?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:denn dem Steuerzahler bringts gar nicht, wenn abzusehen ist, dass solch ein Zwang mit Sicherheit auch nicht in einen sozialversicherungspflichtigen Job führen wird bzw. die Chance dafür sehr klein sein wird.
Dann haben wir natürlich alle Verständnis dafür, dass auf den Traumjob gewartet wird, während wir Arbeit ausführen die uns nicht sonderlich glücklich macht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Diese 55-Jährige hat nun mal ihre Einschränkungen, kann nicht alles machen, da siehts für sie auf dem Arbeitsmarkt nun mal schlecht aus.
Soll sie soll nun nur des Zwanges wegen etwas machen , was nichts bringt?
Dann sollte sie vielleicht ins SGB VII wechseln, da wird anders verfahren und die Gesundheit der Arbeitslosen steht im Fokus der Vermittlung.
Solang sie aber Bezüge aus dem SGB II erhält, wird sie sich der Zwänge beugen müssen, ja. Denn die Einschränkungen scheinen keinen genügenden Einfluss auf die Vermittlung zu haben. Für soetwas gibt es medizinische Gutachten, die man jederzeit anfragen kann und nach ausfüllen der ärztlichen Schweigepflichtsentbindungen wird man zu einer Untersuchung geladen. Dort stellt man dann fest ob diese Einschränkungen relevant für die Arbeitsaufnahme sind.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2018 um 08:51
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Korrigiere mich wenn ich falsch liege - wird nicht jede Maßnahme in einer Eingliederungsvereinbarung vermerkt, die zu unterschreiben ist ?
Nein, es wird nicht jede Maßnahme in einer Eingliederungsvereinbarung vermerkt. Das ist schlichtweg falsch.
Vorallem nicht, wenn es sich um kurzweilige Maßnahmen handelt.


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15.10.2018 um 09:14
@Streuselchen

Ich hatte nachträglich noch was ergänzt:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Vorweg, sie hat Interesse zu arbeiten, auch ungeliebte Jobs, hat abee ihre Einschränkungen, die es erschweren etwas zu finden.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Anders betrachtet sollte man vielleicht überlegen warum man in diesem Alter arbeitslos wurde und warum es keine Qualifikationen zu geben scheint, die eine neue Arbeitsstelle rechtfertigen? Allein wegen ihres Alters bleibt sie nicht arbeitslos. So ehrlich sollte man da schon sein.
Ich kann und möchte hier nicht detailiert aufführen, wie ihre spezielle Situation ist, aber sie war immer willens etwas zu tun.
Ihr fällt normalerweise zu Hause die Decke auf den Kopf, wenn sie keine Beschäftigung hat, aber sie hat derzeit triftige und nachvollziehbare Gründe, weshalb sie bloße "BeschäftigungsTherapien" - nur des Zwanges wegen nicht möchte.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Dann sollte sie vielleicht ins SGB VII wechseln, da wird anders verfahren und die Gesundheit der Arbeitslosen steht im Fokus der Vermittlung
ja, in SGB VII wäre sie sicher besser aufgehoben, aber weiter oben hatte jemand geschrieben, dass es auch nicht so einfach ist "da rein zu kommen" (welcher Träger zahlt schon gerne...)
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Solang sie aber Bezüge aus dem SGB II erhält, wird sie sich der Zwänge beugen müssen, ja. Denn die Einschränkungen scheinen keinen genügenden Einfluss auf die Vermittlung zu haben.
doch, haben sie und das hat der Vermittler alles auch eingesehen in ihrem Falle. Dennoch sagte er "ICH muss..." (er hat offensichtlich eben auch seine Zwänge, dass ließ er durchblicken)
Für soetwas gibt es medizinische Gutachten
diesbezüglich könnte ich Dinge erzählen, wie da verfahren wird.
Für manche Gutachter scheint das Ergebnis vorweg schon festzustehen, ohne denjenigen überhaupt gesehen und gesprochen zu haben, aber das ist natürlich jetzt alles nur unbeweisbare Aussage von mir - muss ich also als meine Meinung deklarieren - aber ich konnte mir das jetzt dennoch nicht verkneifen (kannst du aber gedanklich wegen der Unbeweisbarkeit bitte streichen)
Für soetwas gibt es medizinische Gutachten, die man jederzeit anfragen kann und nach ausfüllen der ärztlichen Schweigepflichtsentbindungen wird man zu einer Untersuchung geladen. Dort stellt man dann fest ob diese Einschränkungen relevant für die Arbeitsaufnahme sind.
Wäre mal die Frage, wer bezahlt diese Gutachten? Ist das das Jobcenter oder sind diese Gutachter wirklich völlig unabhängig?
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Nein, er schrieb nichts darüber das es in dem Fall nicht zielführend wäre. Er beschrieb es allgemein und wie das Jobcenter in solchen Fällen üblicherweise handelt. Ich weiss nicht was du da herausgelesen hast
Er schrieb sinngemäß, dass die Betriebe ihre eigenen Leute im kaufmännischen Bereich ausbilden und dann nehmen bzw. halt genug kaufmännisch Ausgebildete haben und somit nicht auf jemanden warten müssen, der mit 55 Jahren noch in einer Schulung von Jobcenter ausgebildet wird (so verstand ich ihn zumindest).
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Dann haben wir natürlich alle Verständnis dafür, dass auf den Traumjob gewartet wird, während wir Arbeit ausführen die uns nicht sonderlich glücklich macht.
wie gesagt, sie wartet auf keinen Traumjob, sondern auf ganz normale Jobs in Teilzeit.
Hatte sich auch schon zu Genüge selbst bemüht und muss diese Bemühungen auch vorweisen. Und sie WILL.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2018 um 09:35
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich hatte nachträglich noch was ergänzt:
Die App aktualisiert leider nicht von selbst, daher konnte ich das jetzt erst lesen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich kann und möchte hier nicht detailiert aufführen, wie ihre spezielle Situation ist, aber sie war immer willens etwas zu tun.
Ihr fällt normalerweise zu Hause die Decke auf den Kopf, wenn sie keine Beschäftigung hat, aber sie hat derzeit triftige und nachvollziehbare Gründe, weshalb sie bloße "BeschäftigungsTherapien" - nur des Zwanges wegen nicht möchte.
Entschuldige, ich kann diesen Teil nicht nachvollziehen. Du beschreibst das sehr dramatisch; ihre Gründe. Andererseits sind sie aber nicht so schlimm um ins SGB VII zu wechseln und sich in Eigenleistung zu bewerben. Sie sind aber widerum schlimm genug um nicht eingestellt zu werden. Sie möchte Beschäftigung, aber nur interessenbezogen und das ohne Zwang.
Da könnte ich ein Ehrenamt vorschlagen oder das aktive Ausleben von einem Hobby.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ja, in SGB VII wäre sie sicher besser aufgehoben, aber weiter oben hatte jemand geschrieben, dass es auch nicht so einfach ist "da rein zu kommen" (welcher Träger zahlt schon gerne...)
Das ist von Region zu Region auch unterschiedlich. Bei uns ist es eher schwer da wieder hinaus zu kommen und in die aktive Vermittlung zu wechseln.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:diesbezüglich könnte ich Dinge erzählen, wie da verfahren wird.
Für manche Gutachter scheint das Ergebnis vorweg schon festzustehen, ohne denjenigen überhaupt gesehen und gesprochen zu haben, aber das ist natürlich jetzt alles nur unbeweisbare Aussage von mir, aber ich konnte mir das jetzt dennoch nicht verkneifen (kannst du aber gedanklich wegen der Unbeweisbarkeit bitte streichen)
Über Einzelfälle diskutiere ich ungern, die meisten mir bekannten Fälle wurden alle sachgemäß und zufriedenstellend für beide Seiten durchgeführt.
Vorzeitige Gutachten erlebte ich bisher zB. noch garnicht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wäre mal die Frage, wer bezahlt diese Gutachten? Ist das das Jobcenter oder sind diese Gutachter wirklich völlig unabhängig?
Das ist unsinnig, denn wer bezahlt denn die Langzeitarbeitslosen und deren Mieten, Strom usw. Da ist das einzelne Gutachten günstiger als der Leistungsbezug über einen längeren Zeitraum.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Er schrieb sinngemäß, dass die Betriebe ihre eigenen Leute im kaufmännischen Bereich ausbilden und dann nehmen bzw. halt genug kaufmännisch Ausgebildete haben und somit nicht auf jemanden warten müssen, der mit 55 Jahren noch in einer Schulung von Jobcenter ausgebildet wird (so verstand ich ihn zumindest).
Ja aber das betrifft nunmal auch nur das Gebiet, in welchem er sich auskennt. Bei uns sieht das schon wieder ganz anders aus. Hier wünscht man Bewerber mit Berufspraxis und setzt auf ältere Bewerber, da die nicht Gefahr laufen in Mutterschaft zu gehen. Als Beispiel.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wie gesagt, sie wartet auf keinen Traumjob, sondern auf ganz normale Jobs in Teilzeit.
Hatte sich auch schon zu Genüge selbst bemüht und muss diese Bemühungen auch vorweisen. Und sie WILL.
Wenn die Bemühung aber zu nichts führt muss man sich zwangsweise unter die Arme greifen lassen. Eine Schulung ist nicht nur fachlich wichtig, sondern auch um Struktur und Sozialkompetenz neu zu erlernen. Wer eine Schulung durchhält die ein Jahr andauert, im Bürobereich; beweist Durchhaltevermögen, Bereitschaft zu lernen, Sozialkompetenz und Teamgeist; und vieles mehr. Das weiss auch der Arbeitgeber. Und wenn ich so eine Schulung vorweisen kann; auch wenn ich mich dann Branchenfremd bewerbe, dann hebe ich in der Bewerbung eben hervor worauf es mir in der Schulung ankam und was ich positives mitnehmen konnte. Auch mit 55 Jahren kann ich noch Selbstvermarktung erlernen und mich anpreisen wie Germanys next Bundeskanzlerin.


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15.10.2018 um 10:01
@Streuselchen
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Entschuldige, ich kann diesen Teil nicht nachvollziehen. Du beschreibst das sehr dramatisch; ihre Gründe.
für SIE sind diese auch dramatisch.
Jeder Mensch ist unterschiedlich, der eine hat ein besseres Nervenkostüm als der Andere oder mehr oder weniger Energie (von Haus aus und körperlich gemeint).
Was mir bei den Ämtern und seitens Gutachtern - ganz allgemein gesehen - fehlt:
Dass Leute nicht individuell betrachtet werden, sondern alles über einen Leisten...
Und manche Vermittler gehen auch zu sehr von sich oder anderen Fällen aus, nach dem Motto: ICH schaffe dies und das trotz meines Alters und andere Alte schaffen das auch, dann müssen Sie das auch schaffen...
Nein, da stehe ich auf dem Standpunkt, man kann nicht immer von sich ausgehen.
Für den einen ist dies und jenes eine Leichtigkeit, für einen anderen jedoch NICHT.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Entschuldige, ich kann diesen Teil nicht nachvollziehen. Du beschreibst das sehr dramatisch; ihre Gründe. Andererseits sind sie aber nicht so schlimm um ins SGB VII zu wechseln und sich in Eigenleistung zu bewerben.
Zum einen, du vermischst hier was, ich hatte geschrieben, sie bemüht sich SELBST um Jobs, aber sie hat eben ihre Erschwernisse und wo sie wohnt gibts nicht so viele Jobs...
Hinzu kommt, dass bei vielen AG die Klappe schon allein wegen des Alters fällt. Das mag in anderen Regionen vielleicht auch anders sein.
Und nun bitte nicht mit Umzug argumentieren - das sehe ich nur bei jüngeren Leuten und welchen die keine Probleme haben ein.
Sie sind aber widerum schlimm genug um nicht eingestellt zu werden. Sie möchte Beschäftigung, aber nur interessenbezogen und das ohne Zwang.
Da könnte ich ein Ehrenamt vorschlagen oder das aktive Ausleben von einem Hobby.
Wie ich schon schrieb, sie möchte nicht nur Beschäftigung, sondern möchte das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden, nämlich mit der Beschäftigung auch etwas verdienen können.
Und wie gesagt, sie ist auch bereit Jobs zu machen, die nicht gerade zu ihren Hobbys gehören.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ja, in SGB VII wäre sie sicher besser aufgehoben, aber weiter oben hatte jemand geschrieben, dass es auch nicht so einfach ist "da rein zu kommen" (welcher Träger zahlt schon gerne...)
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Das ist von Region zu Region auch unterschiedlich. Bei uns ist es eher schwer da wieder hinaus zu kommen und in die aktive Vermittlung zu wechseln.
ja siehst du, scheint von Region zu Region manches anders gehandhabt zu werden.
Da hat sie nun vermutlich Pech, in der falschen Region zu leben.
Aber ich werde ihr trotzdem mal den Tipp wegen SGB VII geben, vielleicht bringts ja was bzw. vielleicht hat sie Glück, dass man einsieht, dass sie da hin gehört.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wäre mal die Frage, wer bezahlt diese Gutachten? Ist das das Jobcenter oder sind diese Gutachter wirklich völlig unabhängig?
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Das ist unsinnig, denn wer bezahlt denn die Langzeitarbeitslosen und deren Mieten, Strom usw. Da ist das einzelne Gutachten günstiger als der Leistungsbezug über einen längeren Zeitraum.
Glaube du missverstehst mich hier?
Oder vielleicht ich jetzt dich?
Es geht mir nicht um die Bezahlung des Gutachtens an sich (hab mich da offensichtlich falsch ausgedrückt), sondern darum, WER so ein Gutachten in Auftrag gibt und wessen Interessen damit dann also vertreten werden sollen, mit solch einem Gutachten.
Wenn die Gutachter wirklich unabhängig agieren sollten, ist alles gut. Falls nicht, was dann?
Und wäre es denn nicht im Interesse des Jobcenters, wenn bei einem Gutachten rauskommt, der Arbeitslose ist VOLL einsatzfähig und man hat dann die Möglichkeit ihm wirklich ALLES querbeet anbieten zu können?
So meinte ich das alles - wer hat WORAN ein Interesse?
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Ja aber das betrifft nunmal auch nur das Gebiet, in welchem er sich auskennt. Bei uns sieht das schon wieder ganz anders aus. Hier wünscht man Bewerber mit Berufspraxis und setzt auf ältere Bewerber, da die nicht Gefahr laufen in Mutterschaft zu gehen. Als Beispiel.
Ja wie weiter oben, scheint alles ziemlich subjektiv zu laufen und regional unterschiedlich.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:wie gesagt, sie wartet auf keinen Traumjob, sondern auf ganz normale Jobs in Teilzeit.
Hatte sich auch schon zu Genüge selbst bemüht und muss diese Bemühungen auch vorweisen. Und sie WILL.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Wenn die Bemühung aber zu nichts führt muss man sich zwangsweise unter die Arme greifen lassen.
mit einem Job hätte sie auch nichts dagegen, nur eine Schulung sieht sie als nicht zielführend an - speziell in ihrer Region wo sie wohnt (da werden halt wenige Leute für solch einen Job gesucht, was soll dann so eine Umschulung bringen, wenn es genug jüngere Ausgebildete gibt?)
Eine Schulung ist nicht nur fachlich wichtig, sondern auch um Struktur und Sozialkompetenz neu zu erlernen.
Ja, diese Argumente werden immer wieder gebracht, da pauschaliert mawn wieder, wenn ALLEN unterstellt wird, sie hätten angeblich keine Struktur und Sozialkompetenz. Das ist bei ihr jedenfalls alles vorhanden.
Wer eine Schulung durchhält die ein Jahr andauert, im Bürobereich; beweist Durchhaltevermögen, Bereitschaft zu lernen, Sozialkompetenz und Teamgeist; und vieles mehr.
Mag sein. Dennoch hätte sie danach zu ca. 99% keinen Job.
Das weiss auch der Arbeitgeber. Und wenn ich so eine Schulung vorweisen kann; auch wenn ich mich dann Branchenfremd bewerbe, dann hebe ich in der Bewerbung eben hervor worauf es mir in der Schulung ankam und was ich positives mitnehmen konnte. Auch mit 55 Jahren kann ich noch Selbstvermarktung erlernen und mich anpreisen wie Germanys next Bundeskanzlerin.
ja dein Argument verstehe ich und kann das auch nachvollziehen.
Aber auch hier wieder werden mir alle Menschen zu sehr über einen Leisten gezogen.
Es gibt Leute, die begreifen theoretisch diese Selbstvermarktung und alles, aber es LIEGT ihnen ganz einfach nicht.
Und dann gibts noch diejenigen, denen generell dieses System wo dieses zählt - "mehr Schein als sein" und "Eigenlobhudeleien" - dermaßen widerstrebt und auf den Nips geht.
Ja, man kann nun diese Menschen verurteilen, weil sie nicht "mit den Wölfen" im Überlebenskampf "heulen" wollen, ich verurteile das nicht.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

15.10.2018 um 10:28
Zitat von OptimistOptimist schrieb:WER so ein Gutachten in Auftrag gibt und wessen Interessen damit dann also vertreten werden sollen, mit solch einem Gutachten.
Wenn die Gutachter wirklich unabhängig agieren sollten, ist alles gut. Falls nicht, was dann?
Und wäre es denn nicht im Interesse des Jobcenters, wenn bei einem Gutachten rauskommt, der Arbeitslose ist VOLL einsatzfähig und man hat dann die Möglichkeit ihm wirklich ALLES querbeet anbieten zu können?
So meinte ich das alles - wer hat WORAN ein Interesse?
Also die Begutachtung gibt das Jobcenter in Auftrag, mit Einwilligung und Rücksprache des Leistungsbeziehers. Der medizinische Gutachter hat kein Interesse daran einen erkrankten als gesund zu quittieren und das Jobcenter hat daran auch kein Interesse. Diese Gutachten finden ohne Vorbelastung und ohne Beeinflussung statt. Es sind ganz normale Hausärzte, Psychologen und Allgemeinmediziner, die sich für diese Gutachten zu Verfügung stellen. Mein Allgemeinarzt macht zufällig auch diese Gutachten, an einem Tag in der Woche. Für normale Patienten ist an diesem Tag die Praxis geschlossen.
Wenn bei dem Gutachten rauskommt, dass jemand voll berufstüchtig ist, dann kann man davon ausgehen, dass das auch so ist.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:a, diese Argumente werden immer wieder gebracht, da pauschaliert mawn wieder, wenn ALLEN unterstellt wird, sie hätten angeblich keine Struktur und Sozialkompetenz. Das ist bei ihr jedenfalls alles vorhanden.
Es geht mir nicht darum anderen diese Fähigkeiten abzusprechen, sondern darum dass sie es mittels solcher Schulungen dem Arbeitgeber unter Beweis stellen können, das es so ist. Es in die Bewerbung schreiben ohne entsprechenden Nachweis ist sinnlos. Die Schulung wäre ein Beweis diese Fähigkeiten mitzubringen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb: dein Argument verstehe ich und kann das auch nachvollziehen.
Aber auch hier wieder werden mir alle Menschen zu sehr über einen Leisten gezogen.
Es gibt Leute, die begreifen theoretisch diese Selbstvermarktung und alles, aber es LIEGT ihnen ganz einfach nicht.
Und dann gibts noch diejenigen, denen generell dieses System wo dieses zählt - "mehr Schein als sein" und "Eigenlobhudeleien" - dermaßen widerstrebt und auf den Nips geht.
Ja, man kann nun diese Menschen verurteilen, weil sie nicht "mit den Wölfen" im Überlebenskampf "heulen" wollen, ich verurteile das nicht.
Wenn es ihnen nicht liegt, bliebe noch die Option dies zu erlernen. Dazu muss man aber wollen. Sich verkriechen und in allem einen unfairen Angriff wittern hilft da sicherlich nicht weiter.
Und Eigenlobdudelein sollten nicht persé verteufelt werden; erst Recht nicht wenn man sich diesen Status hart erarbeitet hat und das Recht dazu hat.
Ich verurteile zurückgezogene Menschen auch nicht, aber ein Arbeitgeber wird nicht klopfen kommen und fragen ob man bereit wäre Arbeitnehmer zu werden. Etwas Wolfsgeheule benötigt es dafür.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Zum einen, du vermischst hier was, ich hatte geschrieben, sie bemüht sich SELBST um Jobs, aber sie hat eben ihre Erschwernisse und wo sie wohnt gibts nicht so viele Jobs...
Ich hatte verstanden, dass sie sich um ein Praktikum bemüht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was mir bei den Ämtern und seitens Gutachtern - ganz allgemein gesehen - fehlt:
Dass Leute nicht individuell betrachtet werden, sondern alles über einen Leisten...
Das konnte ich noch nicht beobachten. Eigentlich wird das auch überall vermieden weil es für die Bearbeiter ja selbst auch zu Problemen führt, wenn man Bewerber respektlos behandelt und ihnen nicht qualifizierte Arbeitsangebote zukommen lässt.
Die Arbeitgeber möchten sich der Agentur für Arbeit dann nämlich nicht mehr zur Verfügung stellen und suchen sich lieber eigene Möglichkeiten Bewerber heran zu ziehen.
Du musst deinen Blick dahingehend etwas erweitern. Was hätte das Jobcenter davon Bewerber und Arbeitgeber zu verprellen und verärgern? Richtig. Nichts als Ärger.
Es geht hier nicht um Quoten oder zu erfüllende Beschäftigungsverhältnisse. Der Kernpunkt ist Nachhaltigkeit und einen Leistungszug auf lange Zeit; oder gar für immer; Null und nichtig zu machen. Dafür bedarf es manchmal etwas Zwang, wenn ein Bewerber sich grundliegend querstellt und meint es allein besser zu können; dann aber nichts zielführendes in Eigenleistung erbringt.


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