Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
08.10.2016 um 10:41Ob es nur ab und zu mal den Falschen trifft - darüber kann man sich ja streiten. Gibt ja genügend Fälle in denen Gerichte die Sanktionen dann aufheben, weil sie nicht berechtigt waren - und die Jobcenter verlieren oft Fälle.
Aktuell liegt ja noch ein Fall beim Bundesverfassungsgericht, in dem das Sozialgericht Gotha prüfen lassen will, ob Sanktionen nicht verfassungswidrig sind. (Zumindest nach meiner letzten Info wurde die Richtervorlage zuerst zurückgewiesen aber die haben es dann nochmals besser begründet und vorgelegt und liegt da noch.)
Das Existenzminimum muss gesichert sein. Wenn man mal den Anteil für Haushaltsgeräte und Kleidung rausnimmt ... ab 30-40 Prozent Sanktion kann das schon problamatisch werden. Die Verfassungsmässigkeit wird ja mit den Lebensmittelgutscheinen begründet, die gewährt werden können - auf Antrag und wenn man sonst auch kein Vermögen mehr hat, dass man stattdessen verleben kann. Aber das halten manche aben auch für menschenunwürdig, da dann jeder mitbekommt dass man Alg 2 bezieht, wenn man da mit dem Gutschein irgendwo hinspaziert und erst verhandeln muss ob der Laden wo man einkaufen will den annimmt.
(Was wohl auch problematisch ist, da viele Händler da vor der Bürokratie zurückschrecken und eventuell auch Angst haben vom Jobcenter das Geld nicht zu kriegen. In meinem örtlichen LIDL hab ich aber letztens sogar - zum ersten Mal - jemanden gesehen der so nen roten Zettel hatte und da nachfragte und der Filialleiter kam glaub und hatte das dann genehmigt mit Gutschein da einzukaufen, da ging es dann. Sah halt jeder dass der da mit dem Zettel zur Kasse ging und fragte.)
Außerdem ist sowas - für die Bildungsferneren die auch eher mal die Fristen versäumen und grad die sind, die eher in Sanktionen rutschen - nochmals besonders schwer, da mehr Papierkram und man die Gutscheine beantragen muss dann. Eventuell dauerts bis gewährt ... und man is ne Zeit lang unterm Existenzminimum wenn tatsächlich kein Vermögen vorhanden und man sich nix leihen kann von jemandem.
Denke man sollte zumindest auf 30-40 Prozent maximal beschränken - die Sanktionen. Wäre trotzdem noch Anreiz sich aktiv zu bemühen, da das auch ein großer Betrag is - für Leute die da schon am Minimum sind. Dass die Krankenversicherung - die man dann selber zahlen muss = mehr kosten - und KdU wegfallen - darum muss man sich zumindest nich mehr sorgen. (Wenn das eintritt, bei 100 Prozent-Sanktion - dann haben die Leute andere Probleme, weil Obdachlosigkeit droht.)
Würde man Sanktionen komplett streichen würde man - das ist ein Punkt für die Streichung - Verwaltungsaufwand sparen und Gerichtskosten. (Was eventuell die Kosten der paar mehr Leute die dann deswegen länger Alg 2 beziehen weil sie ihre Bemühungen verringern aufwiegen könnte. Natürlich wären dann ein paar Verwaltungsmitarbeiter "freigestellt" und auch auf Leistungen angewiesen, wenn sie keinen andern Job finden. Das müsste man eventuell auch abschätzen als Zusatzkosten. - Aber bei den Vermittlern sollte das ja nich sein müssen - die könnten sich einfach aktiver auf die Vermittlung konzentriern statt aufs Sanktioniern. Und wären ja weiter benötigt dann.)
Aktuell liegt ja noch ein Fall beim Bundesverfassungsgericht, in dem das Sozialgericht Gotha prüfen lassen will, ob Sanktionen nicht verfassungswidrig sind. (Zumindest nach meiner letzten Info wurde die Richtervorlage zuerst zurückgewiesen aber die haben es dann nochmals besser begründet und vorgelegt und liegt da noch.)
Das Existenzminimum muss gesichert sein. Wenn man mal den Anteil für Haushaltsgeräte und Kleidung rausnimmt ... ab 30-40 Prozent Sanktion kann das schon problamatisch werden. Die Verfassungsmässigkeit wird ja mit den Lebensmittelgutscheinen begründet, die gewährt werden können - auf Antrag und wenn man sonst auch kein Vermögen mehr hat, dass man stattdessen verleben kann. Aber das halten manche aben auch für menschenunwürdig, da dann jeder mitbekommt dass man Alg 2 bezieht, wenn man da mit dem Gutschein irgendwo hinspaziert und erst verhandeln muss ob der Laden wo man einkaufen will den annimmt.
(Was wohl auch problematisch ist, da viele Händler da vor der Bürokratie zurückschrecken und eventuell auch Angst haben vom Jobcenter das Geld nicht zu kriegen. In meinem örtlichen LIDL hab ich aber letztens sogar - zum ersten Mal - jemanden gesehen der so nen roten Zettel hatte und da nachfragte und der Filialleiter kam glaub und hatte das dann genehmigt mit Gutschein da einzukaufen, da ging es dann. Sah halt jeder dass der da mit dem Zettel zur Kasse ging und fragte.)
Außerdem ist sowas - für die Bildungsferneren die auch eher mal die Fristen versäumen und grad die sind, die eher in Sanktionen rutschen - nochmals besonders schwer, da mehr Papierkram und man die Gutscheine beantragen muss dann. Eventuell dauerts bis gewährt ... und man is ne Zeit lang unterm Existenzminimum wenn tatsächlich kein Vermögen vorhanden und man sich nix leihen kann von jemandem.
Denke man sollte zumindest auf 30-40 Prozent maximal beschränken - die Sanktionen. Wäre trotzdem noch Anreiz sich aktiv zu bemühen, da das auch ein großer Betrag is - für Leute die da schon am Minimum sind. Dass die Krankenversicherung - die man dann selber zahlen muss = mehr kosten - und KdU wegfallen - darum muss man sich zumindest nich mehr sorgen. (Wenn das eintritt, bei 100 Prozent-Sanktion - dann haben die Leute andere Probleme, weil Obdachlosigkeit droht.)
Würde man Sanktionen komplett streichen würde man - das ist ein Punkt für die Streichung - Verwaltungsaufwand sparen und Gerichtskosten. (Was eventuell die Kosten der paar mehr Leute die dann deswegen länger Alg 2 beziehen weil sie ihre Bemühungen verringern aufwiegen könnte. Natürlich wären dann ein paar Verwaltungsmitarbeiter "freigestellt" und auch auf Leistungen angewiesen, wenn sie keinen andern Job finden. Das müsste man eventuell auch abschätzen als Zusatzkosten. - Aber bei den Vermittlern sollte das ja nich sein müssen - die könnten sich einfach aktiver auf die Vermittlung konzentriern statt aufs Sanktioniern. Und wären ja weiter benötigt dann.)