Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
02.01.2015 um 02:41@Optimist
Ich denke, Ulfkotte bezieht sich vielleicht darauf:
Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.
http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen-muessen-fuer-Eltern-von-Auslaendern-in-deren-Heimat-zahlen.html
Der Artikel ist aus dem Jahr 2003, ich weiß nicht, ob es diese Ausnahmeregelung noch gibt.
Ich denke, Ulfkotte bezieht sich vielleicht darauf:
Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.
http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen-muessen-fuer-Eltern-von-Auslaendern-in-deren-Heimat-zahlen.html
Der Artikel ist aus dem Jahr 2003, ich weiß nicht, ob es diese Ausnahmeregelung noch gibt.