Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
05.12.2014 um 10:30def schrieb:Der Zeitarbeiter ist Festangestellter der Zeitarbeitsfirma und hat, wenn er nichts anderes unterschrieben hat, einen gesetzlichen Kündigungsschutz bei dieser.Der greift aber erst nach 6 Monaten und solange dauert die Arbeit in der Firma an die man ausgeliehen wird aber nicht!
Zeitarbeit dauert im Jahr 2011 zu 47,1% nur 0 bis 3 Monate, weitere 16,8% 3 bis 6 Monate:
http://doku.iab.de/kurzber/2014/kb1314.pdf
Die wenigsten Menschen profitieren also von einem Kündigungsschutz! Das ist ja das Konzept hinter der Zeitarbeit, die Leute bekommen da ja auch niemals den Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Zeitarbeit ist vor allem also nur Probearbeit, mit Unterbrechungen.
def schrieb:Dann hast du jetzt noch einmal die Chance mir zu zeigen, wo und wie der Gesetzgeber die Arbeitslosen zum H4 Antrag zwingt!Wer kein H4-Antrag als Arbeitsloser stellt, hat kein Anrecht auf das Existenzminimum, man müsste also ohne als Obdachloser sterben.
Einen H4-Antrag zu stellen ist also schon ein Teil des Überlebenskampfes des Menschen, zu dem einen der Gesetzgeber zwingt.
Der Überlebenskampf eines Menschen, ist aber keine Sache die man freiwillig ausschlagen kann.
Man befindet sich da in einer Abhängigkeit, wie etwa ein wildes Tier das aus dem Zoo ausgebrochen ist. Wenn das nichts zu fressen bekommt, muss das ja auch das nächstbeste nehmen was ihm über den Weg kommt, es hat da keine Wahl!
Beim Menschen ist das eben nur einen Antrag auf das Arbeitslosengeld. Die arbeitslosen Mutter z.B. die ihre Kinder auch weiterhin satt kriegen muss, befindet sich da also auch nicht wirklich in irgendeinem Vertragsverhältnis mit der Arbeitsagentur!
Die Arbeitsagentur/Jobcenter hat da gottgleich also auch immer die Fäden zum Leben und Sterben in der Hand und kann alles dafür mit Sanktionen erpressen!
Versteht sich von selbst, welcher Menschenschlag diese Arbeit gerne macht...