Herbstblume schrieb:Oder auch bei Frag einen Anwalt
Das ist das Problem, eine andere Sprache versteht das Jobcenter nicht. Wenn man den aufwändigen Prozess nicht führt, hat man nämlich doch die 100%-Sanktion inklusive Miete.
Elementar gegen das Grundgesetz verstoßen tun auch schon die 10, 30 und 60%-Sanktion! Es interessiert nur leider niemanden, die Jobcenter-Mitarbeiter befolgen nur ihre selbstgestrickten Dienstanweisungen der Arbeitsagentur.
Daher steht in den Eingliederungsvereinbarungen die der Arbeitlose erhält auch nicht das Gesetz drin, sondern nur was von der Kürzung des gesamten Arbeitslosengeld 2!
Das es falsch ist, muss dem Arbeitslosen der zu diesem Zeitpunkt schon die 60%-Sperre hat schon selber einfallen und den Anwalt dagegen finden. Nur so kommt der Jobcenterchef nämlich auf seine Prämie, über die Masse der Arbeitslosen, die nämlich schon vor dem tagtäglichen Unrecht schon resigniert sind!
Wobei eine Wohnung ohne Strom und Wärme ja auch nicht viel besser ist, als wie die Brücke unter der der Obdachlose schläft. Mit der 100%-Sanktion mit oder ohne Kosten der Unterkunft, kann man sich eigentlich schon dazu zählen!