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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
def ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:49
Zitat von PioramaPiorama schrieb:Ja aber das kriegst du erst nach der Bearbeitungszeit und nicht wenn du pleite bist.
Schwachsinn... du kannst einen "Vorschuss der Fahrtkosten zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgespräches" jederzeit beantragen....

Notfalls per Eilantrag ans Sozialgericht. Ist in 20 min geschrieben und zur Post gebracht...

Da fängt es aber schon an. Keine Ahnung welche Rechte man hat aber rumheulen...


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05.12.2014 um 11:50
@def

Aber Beantragen ist doch Knechtung durch den Staat! Das Jobcenter hat gefälligst von selbst zu kommen und das Geld anzubieten!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:50
Menschenwürde!!!!!11


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05.12.2014 um 11:51
@Rho-ny-theta
@löm

Ihr habt recht... mein Fehler.

Demnächst müssen wir, wenn es nach den hier vertretenen Usern geht, H4ern wohl noch den Popo abwischen zur Wahrung der Menschenwürde...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:53
Zumal, und das hab ich hier auch schon oft geschrieben, es in keinem Fall eine Verletzung der Menschenwürde ist, wenn der Staat Arbeitslosen ein Dach überm Kopf bietet und Geld zum Leben (der Hartz4-Satz beträgt übrigens immer noch mehr, als ich momentan verdien in 2 Jobs. Ich fühl mich übrigens nicht in der Würde verletzt :D. ).
Das ist nicht mehr als ein Luxusproblem und dreist, dann noch rumzujammern, dass man was dafür tun soll. Ist ja jedem freigestellt, sich selbst was Besseres zu suchen, als die Vorschläge vom Amt.

Nochmal Nachtrag:
Es kann natürlich sein, dass "Menschenwürde" mittlererweile darüber definiert wird, ob man sich den Hintern Zuhause platt sitzen darf, ohne was für sein Geld zutun. Dann wäre die Welt aber wirklich traurig.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 11:54
@def

Ich weiß auch nicht, woher diese Haltung kommt - jeder Student, der von BaFöG lebt, kriegt es hin, seine Anträge, Kontoauszüge, Leistungsnachweise und und und einzureichen.

Wem die Kompetenz fehlt, die durchaus nachvollziehbaren Amtswege einzuhalten und die geforderten Bewerbungen zu schreiben, von dem kann ich mir auch nicht vorstellen, dass er im Alltag alleine überleben kann.


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05.12.2014 um 11:57
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Wem die Kompetenz fehlt, die durchaus nachvollziehbaren Amtswege einzuhalten und die geforderten Bewerbungen zu schreiben, von dem kann ich mir auch nicht vorstellen, dass er im Alltag alleine überleben kann.
aber selbst hier gibt es dann nocht Helferlein die einen Unterstützen könnten plus X Vereine im Internet. Der Weg zum Anwalt oder zum Forum wird ja auch gefunden...


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05.12.2014 um 11:58
@Rho-ny-theta

Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen sich Hilfe dabei zu holen. Es gibt genug Vereine an die man sich diesbezüglich wenden kann... der Punkt ist, man muss Initiative ergreifen. Und da, denke ich, liegt der Hund begraben.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 12:00
Zitat von defdef schrieb:Schwachsinn... du kannst einen "Vorschuss der Fahrtkosten zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgespräches" jederzeit beantragen....
Na beantragen kann man klar alles, fragt sich eben manchmal warum Dinge 6 wochen nicht bearbeitet werden, man komplett pleite das JC anruft und eine Dame einem rät "Ja wenn sie sich gar nich gedulden können dann schreiben sie doch n Einschreiben". Ich könnte jetzt so viel Beispiele aufzählen die nur Schikane sind/waren... nur wozu?

Nur um mir dann die üblichen Klischees anzuhörent ...
Zitat von defdef schrieb: H4ern wohl noch den Popo abwischen zur Wahrung der Menschenwürde...



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05.12.2014 um 12:06
Das ist natürlich ne harte Schikane, wenn die einem zu Recht rät, Sachen per Einschreiben zu schicken :D.


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05.12.2014 um 12:11
@Piorama

Echt... die blöde Kuh vom JC erklärt dir auch noch wie du es richtig machst... ist scho ne Frechheit.


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05.12.2014 um 12:13
Zitat von coronerswifecoronerswife schrieb:Es kann natürlich sein, dass "Menschenwürde" mittlererweile darüber definiert wird, ob man sich den Hintern Zuhause platt sitzen darf, ohne was für sein Geld zutun.
Überleg doch erstmal bevor du sowas raushaust..
Es soll auch Hartz4 empfänger geben die 35,40Jahre gearbeitet haben, Steuern gezahlt haben,gekündigt wurden weil die Firma ins Billigarbeiter-Land verlagert wurde...dann Geld beantragen mussten was bedeutete ihr Haus, Auto (eben alles was sie sich so erwirtschaftet haben) verloren haben und nun zu alt für den Arbeitsmarkt sind.
Diese Leute siehst du eben nich auf RTL - von diesem Bild der grenzdebilen Faulenzer scheint man ja mittlerweile auszugehen.


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05.12.2014 um 12:14
Nein nein, ich geh nur von dem aus, was man hier so liest.


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05.12.2014 um 12:18
Zitat von PioramaPiorama schrieb:dann Geld beantragen mussten was bedeutete ihr Haus, Auto (eben alles was sie sich so erwirtschaftet haben) verloren haben und nun zu alt für den Arbeitsmarkt sind.
Wohneigentum, wenn es verhältnismäßig ist, wird nicht weggenommen... wie wäre es, wenn du aufhörst gefährliches Halbwissen zu verbreiten?

http://www.ratgeber-geld.de/wissen/268-wohneigentum-bei-hartz-iv.html (Archiv-Version vom 03.12.2014)
Anrechnung von Wohneigentum als Vermögen

Eigennutzung ausschlaggebend

Das entscheidende Kriterium für die Berücksichtigung von Wohneigentum bei Hartz IV ist die Eigennutzung der Immobilie durch den Leistungsbezieher. Das Gesetz sieht nur dann den Ausschluss der Anrechnung von Wohneigentum vor, wenn es sich jeweils handelt um
•ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe
•eine selbst genutzte Eigentumswohnung von angemessener Größe

Demgegenüber gilt für nicht selbst genutztes Wohneigentum, dass dieses als Vermögen in die Ermittlung der Bedürftigkeit eingeht und entsprechend angerechnet wird.

Angemessenheit des Wohneigentums

Maßgebend für die Bestimmung der Angemessenheit des selbst genutzten Wohneigentums sind die Lebensumstände während des Leistungsbezugs (§ 12 Absatz 3 SGB II). Dabei hat die Rechtsprechung den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit näher konkretisiert und Orientierungswerte dafür geliefert, wann selbst genutztes Wohneigentum in Abhängigkeit von der jeweiligen Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei bleiben soll.

Für selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt danach als jeweils angemessen für
•einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfläche von 90 qm
•einen Haushalt mit drei Personen eine Wohnfläche von 110 qm
•einen Haushalt mit vier Personen eine Wohnfläche von 130 qm



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 12:31
@def
Zitat von defdef schrieb:Wohneigentum, wenn es verhältnismäßig ist, wird nicht weggenommen... wie wäre es, wenn du aufhörst gefährliches Halbwissen zu verbreiten?
"Verhältnismässig" ist ein wichtiger Punk, den du eben ignorierst.
Zitat von defdef schrieb:Für selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt danach als jeweils angemessen für
•einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfläche von 90 qm
Erstens haben wohl die meisten Häuser mehr als 90qm und zweitens zahlt d. Jc dir so maximal 370 Eu pro Monat an Miete (vielleicht auch in Einzelfällen mal 400...also nich gleich wieder nen Link finden müssen der mich diskreditiert)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.12.2014 um 12:32
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Bei der Sanktion auf Null wird dir der Regelsatz komplett gestrichen, deine Unterkunft usw. wird aber weiter bezahlt. Außerdem hat man noch Anspruch auf "Ergänzende Sachleistungen", d.h. Essensgutscheine.
Nein es steht in den Eingliederungsvereinbarungen klar drin, dass das ALG2 komplett entfällt. Nicht, dass nur die Regelleistung komplett entfällt.
ALG2 umfasst den Regelbedarf, die Krankenversicherung und die Kosten der Unterkunft!

Essensgutscheine gibt es nur wenn sie im Umkreis ein Geschäft annimmt, wenn das Jobcenter überhaupt mitspielt und wenn man nach der 60%-Sanktion zurück zum Jobcenter kriecht und seine Mitwirkung verspricht, also man wieder alles mitmacht und egal in welcher Wiederholung. Das ist noch nicht die 100%-Sanktion.


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05.12.2014 um 12:53
@Ashert001
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Nein es steht in den Eingliederungsvereinbarungen klar drin, dass das ALG2 komplett entfällt. Nicht, dass nur die Regelleistung komplett entfällt.
ALG2 umfasst den Regelbedarf, die Krankenversicherung und die Kosten der Unterkunft!
Bist du wirklich so resistent?

Es geht dabei stets nur um die Regelleistung
Der Höhe der Minderung richtet sich nach der Art der Pflichtverletzung:
1.große Sanktionen 1.bei einer einfachen Pflichtverletzung werden die Leistungen um 30% der Regelleistung gemindert.
2.bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung werden die Leistungen um 60% der Regelleistung gemindert. Eine Wiederholung liegt vor, wenn seit Beginn der letzten Sanktion noch nicht mindestens ein Jahr vergangen ist § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB II.
3.bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung werden die Regelleistungen um 100% (also auf Null) gemindert; zusätzlich werden die anteiligen, auf den Verursacher der Sanktion entfallenen, Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II komplett gestrichen.
4.für unter-25-jährige gelten bei der großen Sanktion verschärfte Bestimmungen; hier fällt die Regelleistung bereits bei der einfachen Pflichtverletzung weg; die Komplettkürzung des Arbeitslosengeldes II tritt bereits bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung ein § 31 Abs. 5 SGB II

2.kleine Sanktionen 1.bei einer einfachen Pflichtverletzung werden die Leistungen um 10% der Regelleistung gemindert.
2.wiederholte Pflichtverletzungen gibt es seit April 2011 nicht mehr. Die Jahresfrist ist ebenfalls weggefallen.
Wikipedia: Arbeitslosengeld II#Sanktionen

Oder auch bei Frag einen Anwalt
Ihre Frage beantworte ich Ihnen anhand der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt:

Die Leistungen des JobCenters umfassen zum einem die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II) und zum anderen die Leistungen zur Deckung des Bedarfes der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II). Eine Sanktion des JobCenters (Vgl. § 31 SGB II) ist möglich, sogar eine Leistungskürzung bis auf 100 % ist möglich. Diese betrifft jedoch nur die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nicht jedoch die Leistungen für die Unterkunft und die Leistungen zu den Beiträgen der Krankenversicherung sowie den Mehrbedarf zur Beschaffung von Medikamenten.
http://www.frag-einen-anwalt.de/100-Sanktion-durch-das-Jobcenter---f190656.html

Und hier auch im Gesetzestext gemeißelt
§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II

(3) Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Der Träger hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mindestens 60 Prozent des für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs soll das Arbeitslosengeld II, soweit es für den Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 erbracht wird, an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.
Der Leistungsempfänger erhält das Geld für Unterkunft und Heizung als nicht mehr selbst, sondern es wird direkt an den Vermieter überwiesen


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05.12.2014 um 13:00
@Piorama
Zitat von PioramaPiorama schrieb:"Verhältnismässig" ist ein wichtiger Punk, den du eben ignorierst.
LoL? Ich habe dir sogar gepostet wie das definiert wird...
Zitat von PioramaPiorama schrieb:(vielleicht auch in Einzelfällen mal 400...also nich gleich wieder nen Link finden müssen der mich diskreditiert)
Diskreditieren? Weil ich dir verlinke wie die Gesetzeslage ist?

Wikipedia: Diskreditierung
Diskreditierung

Als Diskreditierung (lat. dis „entzwei“, credere „vertrauen“) bezeichnet man das gezielte Untergraben des in eine Person oder Sache gesetzten Vertrauens in der Öffentlichkeit. Oftmals wird zum Erreichen der persönlichen Ziele das Mittel der Lüge benutzt.

Mittel der Diskreditierung sind Verleumdung, Indiskretionen oder das Verbreiten von Gerüchten.
Wohl kaum...


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05.12.2014 um 13:11
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Oder auch bei Frag einen Anwalt
Das ist das Problem, eine andere Sprache versteht das Jobcenter nicht. Wenn man den aufwändigen Prozess nicht führt, hat man nämlich doch die 100%-Sanktion inklusive Miete.

Elementar gegen das Grundgesetz verstoßen tun auch schon die 10, 30 und 60%-Sanktion! Es interessiert nur leider niemanden, die Jobcenter-Mitarbeiter befolgen nur ihre selbstgestrickten Dienstanweisungen der Arbeitsagentur.

Daher steht in den Eingliederungsvereinbarungen die der Arbeitlose erhält auch nicht das Gesetz drin, sondern nur was von der Kürzung des gesamten Arbeitslosengeld 2!

Das es falsch ist, muss dem Arbeitslosen der zu diesem Zeitpunkt schon die 60%-Sperre hat schon selber einfallen und den Anwalt dagegen finden. Nur so kommt der Jobcenterchef nämlich auf seine Prämie, über die Masse der Arbeitslosen, die nämlich schon vor dem tagtäglichen Unrecht schon resigniert sind!

Wobei eine Wohnung ohne Strom und Wärme ja auch nicht viel besser ist, als wie die Brücke unter der der Obdachlose schläft. Mit der 100%-Sanktion mit oder ohne Kosten der Unterkunft, kann man sich eigentlich schon dazu zählen!


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05.12.2014 um 13:12
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:Elementar gegen das Grundgesetz verstoßen tun auch schon die 10, 30 und 60%-Sanktion!
Du magst ja auch nix anderes hören. Bin erstmal raus hier, ZU MEINER ARBEIT :D.


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