@pokpok Das ist so korrekt.
Alexandra M ist nichtmehr arbeitssuchend sondern in Ausbildung. Anspruch hätte sie hier auf BaB (Berufsausbildungsbeihilfe, bei der Arge, nicht dem JC zu beantragen).
Aus dem Link:
“Erst wenn ich meine Ausbildung abbreche, bekomme ich wieder Geld”, sagt Alexandra M. Dabei will sie nur auf eigenen Beinen stehen. “Ich war es satt, den ganzen Tag nutzlos zu Hause zu sitzen und ab und zu Blätter in Parks zu harken. Ich hatte das Bedürfnis, meinen Kopf wieder anzustrengen.”
Im September 2013 begann sie ihre dreijährige Ausbildung an einer Privatschule zur Logopädin. Ihre Eltern, beide Rentner, halfen bei der Finanzierung. “Sie haben ihre Reserven angebrochen, um mir die Schulkosten von 23.400 Euro zu finanzieren.”
Die Überschrift an sich verdreht hier schon die Tatsachen. Es ist eine Ausbildung, keine Weiterbildung... Wer in Ausbildung ist, kann nicht gleichzeitig arbeitssuchend oder nicht vermittelbar sein.
Das sie sich nun eine Ausbildung herausgesucht hat, die leider Gottes, bezahlt werden muss, und kein Ausbildungsgehalt beinhaltet, ist erstmal nicht Problem des Sozialstaates.