Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
07.12.2014 um 00:50So viel Halbwissen, zu solch später Stunde.
Ermüdend und ermattend.
Ermüdend und ermattend.
Saturius schrieb:Droht einem die Abschaltung des Stroms aufgrund Stromschulden so MUSS das JC diese darlehensweise übernehmen. Das Darlehen darf maximal zu 10% vom RS monatlich zurückbezahlt werden.Was für ein Quatsch.
Gilt widerum nicht, wenn es aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens verursacht wurde. Sprich, wenn man den vollen RS bekam aber keinen Strom gezahlt hat. Kann man aber aufgrund einer Sanktion den Strom nicht zahlen und droht die Abschaltung ist es eine Grauzone, wo ein Gericht in der Regel entscheiden muss.
Streuselchen schrieb:Ja wow, da hast du einen Angestellten dazu "gebracht" deiner Freundin ein Darlehen zu geben.1. Nicht meine Freundin
Saturius schrieb:Viele Sachbearbeiter bei den JC haben leider nur halbahnung und deswegen kommen auch viele Fehlbescheide und Entscheidungen zustande.Ja, dafür haben halbwissende, nicht ausreichend geschulte Mitarbeiter ja Gott sei Dank dich - den Typen der Angestellte DAZU BRINGT ein Darlehen zu genehmigen ^^
Das meine ich nicht böse und ist auch kein Vorwurf. Denn ihr werdet eben nicht ganz so eingehend geschult. DAher könnt ihr nur nach eurem Wissen entscheiden und handeln.
Genauso wie ein anderer hier, der auch beim JC arbeitet felsenfest davon überzeugt war, dass einer Kundin, die ein Kind hatte und dieses nur am Wochenende bei sich hatte, meinte, ihr stünde für das Wochenende kein RS für das Kind zu, da das Kind schon beim Kindsvater einen RS bezieht.
Tjaaaa Schwachsinn. Hatte schon das BSG und diverse LSG geurteilt. Aber die Sachbearbeiter beim hiesigen JC wussten nix davon und entschieden dagegen. Bis die Richterin hier beim SG denen nochmal den Kopf gewaschen hat und sich auf das BSG Urteil bezog ;)
Streuselchen schrieb:den Typen der Angestellte DAZU BRINGT ein Darlehen zu genehmigenTja, irgendeiner muss den Angestellten ja die REchtslage scheinbar erklären, da sie sie selbst nicht so genau kennen ;)
Saturius schrieb:Merkwürdig, dass ich dem JC für eine Kundin dazu gebracht habe, dieses zu tun. Durch Vorlage eines Urteils des LSG Essen ;)
Saturius schrieb:Und ich bringe keinen zu irgendwas, sondern stelle nur die rechtliche Situation klar.Ja und schon machts keinen Spaß mehr mit dir zu diskutieren, wenn du nach 3 Beiträgen dir selbst schon widersprichst.
Und Stromschulden werden immer durch eigenverschulden hervorgerufen, der Stromanbieter stellt Strom nicht aus einer Laune heraus an OoImmer? Soso
Nochmal, das JC muss garnichts.Was also zeigt, du hast dir das Urteil nicht durchgelesen und willst dein Halbwissen weiter aufrecht halten.
Und Stromschulden werden immer durch eigenverschulden hervorgerufen, der Stromanbieter stellt Strom nicht aus einer Laune heraus an Oo
Somit greift hier was ?
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (Az.: L 2 AS 313/13 B ER) hat nun jedoch geurteilt, dass die Leistungsträger die Energieschulden übernehmen müssen, auch wenn der Leistungsberechtigte die Schulden beim Energielieferanten „schuldhaft“ verursachte.Quelle: http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-grundsaetzliche-uebernahme-stromschulden-18975.html
Bei der Kundin war es so, dass der Exfreund den Strom nicht zahlte, sie davon keine Ahnung hatte, beide sich trennten und sie auf den Stromschulden sitzen bliebt. (Ja, der Strom lief auf ihren Namen, war deren gemeinsame Wohnung und er kümmerte sich eigentlich um die Finanzen)Es war Eigenverschulden ! Eigene Dummheit.. thats it.
Gut, das könnte man jetzt auch als Eigenverschulden auslegen. Wie kann man seinem langjährigen Partner und Vater des eigenen Kindes nur vertrauen.
Nochmal, das JC muss garnichts.
Streuselchen schrieb:Es war Eigenverschulden ! Eigene Dummheit.. thats it.Sag mal, denkst du mit deinen Eierstöcken?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, kennste?
Es war also reine Kulanz vom Mitarbeiter... Mitleid. Das wars aber auch
Streuselchen schrieb:Boah du mit deinem Urteil ... du bist einfach nicht in der Lage zu begreifen worauf ich hinaus möchte.Soweit ich dich verstehe, willst du mir sagen, weil sie so dumm war, ihrem Exfreund zu vertrauen, hat sie Pech gehabt mit dem Strom, und jeglichen Anspruch auf geltendes Recht verwirkt...
Streuselchen schrieb:Es war also reine Kulanz vom Mitarbeiter... Mitleid. Das wars aber auchund
Streuselchen schrieb:das JC muss garnichts.in den Boden stampft. Denn das JC MUSS es tun.
Streuselchen schrieb:Boah du mit deinem Urteil ...Und bei Gesetzestexten denkst du genauso? Denn Urteile kannst du als Gesetzestext ansehen.
capspauldin schrieb:*gähn* man sollte nie auf zwielichtigen Gestalten aus dem Internet hören.Da gebe ich dir vollkommen Recht.
capspauldin schrieb:und man sollte immer Kenntnisse über seinen eigenen Haushalt haben.Und auch da gebe ich dir REcht. Sie war/ist wohl scheinbar eine von diesen naiven, die ihrem Partner nach 8 Jahren Beziehung vertraut hat. Wie gesagt, man kann das als Dummheit und Naivität abtun und somit auch die Stromschulden als selbstverschuldet ansehen. Was aber über das derzeit geltende Recht nicht hinweg hilft. So vielen das Urteil auch nicht passt oder schmeckt.
Auch als Weibchen.
Streuselchen schrieb: der Saftladen rettet deiner Freundin immerhin den arbeitslosen Hintern,Es ist äußerst beschämend so wenig Emphatie zu besitzen, dass man eine Alleinerziehende Mutter mit Kleinkind noch den "Arbeitslosen Hintern" hinterher sagt.